Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Ausstellungsregeln, die Sie bei einer Teilnahme an der IAAPA Expo beachten sollten. Informationen zu Geldstrafen und zum Verlust des Rangvorteils im Zusammenhang mit diesen und weiteren Verstößen finden Sie auf der Registerkarte „Strafen“. Die vollständigen Ausstellungsrichtlinien finden Sie auf der Seite „Ausstellungsrichtlinien während einer IAAPA Expo “.
Regeln der IAAPA Expo und Sanktionen bei Verstößen
Alle Aussteller sollten die Messevorschriften kennen, wenn sie auf der IAAPA Expo ausstellen, um Strafen und Bußgelder wegen Verstößen zu vermeiden.

Ausstellerunterlagen und Drucksachen, einschließlich Fachzeitschriften, dürfen ausschließlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche des Ausstellers verteilt werden und dürfen in keinem anderen öffentlichen Bereich des Orange County Convention Center (OCCC) oder der vertraglich gebundenen IAAPA-Hotels ausliegen. Bestimmte Sponsoring-Möglichkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vorführungen, Verkaufsaktivitäten und Werbegeschenke müssen innerhalb der Standfläche des Ausstellers stattfinden. Sollten Standbesucher oder Zuschauer in die Gänge oder benachbarte Stände überlaufen oder den normalen Besucherfluss anderweitig behindern, hat die Messeleitung das Recht, den Bereich, in dem die Vorführung stattfindet und der das Problem verursacht, einzuschränken, einzustellen oder zu verlegen. Die Verteilung von Materialien und Verkaufsaktivitäten darf nicht in den Gängen oder an anderen Orten außerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche stattfinden.
Die Messeleitung behält sich das Recht vor, Werbematerialien, die außerhalb des ausgewiesenen Standbereichs verteilt werden, zu entfernen und/oder Personen, die diese Materialien verteilen, aufzufordern, das Gelände zu verlassen. Street-Teams, mobiles Marketing, Flashmobs usw., die außerhalb des vertraglich vereinbarten Standbereichs stattfinden, sind strengstens untersagt. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, die Verteilung von Geschenken, Werbegeschenken oder ähnlichen Werbeaktionen zu untersagen, einzuschränken oder einzustellen.
Vorführungen von Robotern, Entertainern, kostümierten Figuren oder mechanisierten Produkten dürfen ausschließlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche des Ausstellers stattfinden. Vorführungen jeglicher Art sindwährend der IAAPA Expoin den Gängen oder anderen öffentlichen Bereichen desOCCCnicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Entfernung des Roboters, des Entertainers, der Figur oder des Fahrzeugs aus dem OCCC für die Dauer der Messe.
Die Vorführung von Freizeitparkprodukten wie Kinderwagen, Transportwagen, Buggys oder anderen Produkten bzw. Geräten auf Rädern muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche erfolgen. Der Betrieb von Geräten auf Rädern in den Gängen oder anderen öffentlichen Bereichen innerhalb des OCCC ist strengstens untersagt (mit Ausnahme von zugelassenen Rollstühlen, Transportwagen für Menschen mit Behinderungen und bestimmten zugelassenen Messesponsoren). Jedes Gerät auf Rädern, das außerhalb des Standbereichs betrieben wird, wird für die Dauer der Messe aus dem Ausstellungsbereich entfernt.
Aussteller müssen den Lärmpegel in ihrem Standbereich während der Messe auf einem angemessenen Niveau halten. Die IAAPA behält sich das Recht vor, zu entscheiden, wann übermäßiger Lärm, Musik oder andere Aktivitäten am Stand die Geschäftsabwicklung anderer Aussteller beeinträchtigen. Der Dauerschallpegel sollte 75 Dezibel (dB) nicht überschreiten, wobei kurzzeitige Spitzenwerte bis zu 85 dB zulässig sind. Wird ein angemessenes Dezibelniveau (unter 75 dB) nicht eingehalten, kann die IAAPA-Messeleitung für einen bestimmten Aussteller einen angemessenen Pegel festlegen. Die Dezibelwerte werden an allen Messetagen auf der Ausstellungsfläche überwacht.
Der Verkauf innerhalb Ihres Ausstellungsstandes gegen Barzahlung oder Kreditkartenzahlung, bei dem der Käufer die Ware „mitnimmt“, ist strengstens untersagt. Ausstellerbeschilderungen, die den Verkauf von Ausstellungsware zum Mitnehmen am Stand anbieten, sind verboten. Aussteller dürfen lediglich Bestellungen für eine spätere Lieferung entgegennehmen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie führt zu einer Geldstrafe und/oder zum Verlust des Rangvorteils.
Die Untervermietung oder Vergabe von Ausstellungsflächen an ein anderes Unternehmen ist strengstens untersagt. Die Anwesenheit von Mitarbeitern nicht verbundener bzw. nicht ausstellender Unternehmen an einem Stand zum Zwecke des „Verkaufs“ ist strengstens untersagt.
>Der Weiterverkauf von reservierten oder vertraglich vereinbarten Ausstellungsflächen ist untersagt und führt zum Verlust der gesammelten Prioritätspunkte sowie zu weiteren Sanktionen. Ausstellern ist es untersagt, Ausstellungsaktivitäten auf anderen Flächen als den vertraglich vereinbarten durchzuführen.
Ein ausstellendes Unternehmen kann sich mit einem anderen Unternehmen einen Stand teilen, sofern es zu mindestens 51 % an diesem beteiligt ist. Der Nachweis der Beteiligung muss der IAAPA vor der Standzuweisung vorgelegt werden.
Der Messestand eines Ausstellers muss mit dem Namen bzw. dem Logo des vertraglich gebundenen Ausstellers gekennzeichnet sein. Ein Nachweis über den Kaufvertrag ist der IAAPA auf Anfrage vorzulegen.
Ein ausstellendes Unternehmen darf an seinem Stand für Produkte oder Dienstleistungen eines Drittunternehmens werben, sofern es zumindest eine Minderheitsbeteiligung an dem Produkt oder der Dienstleistung des Drittunternehmens hält oder als Vertriebspartner für das Drittunternehmen tätig ist. Am Stand darf ausschließlich für das Produkt oder die Dienstleistung des Drittunternehmens geworben werden, wobei dies nicht das einzige beworbene Produkt oder die einzige beworbene Dienstleistung sein darf. Der Name bzw. das Logo des Drittunternehmens darf nicht als Aussteller angezeigt werden.
Alle Stände, unabhängig von ihrer Größe, müssen bis Montag, den 16. November, um 17:00 Uhr aufgebaut sein oder sich gerade im Aufbau befinden, um eine Strafe wegen verspäteten Aufbaus zu vermeiden.
Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten der Messe unversehrt und mit Personal besetzt bleiben; das gesamte am Stand tätige Personal muss aus Mitarbeitern des ausstellenden Unternehmens bestehen. Für Stände, die länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sind, werden Strafen verhängt.
Mit dem Abbau des Standes darf erst nach Messeschluss am Freitag, dem 20. November, um 16:00 Uhr begonnen werden; andernfalls werden Strafen wegen vorzeitigen Abbaus verhängt.
Aussteller, deren Produkte in bestimmten Rechtsordnungen möglicherweise illegal sind, müssen an ihrem Stand einen entsprechenden Hinweis anbringen. Hersteller und andere Aussteller von Geräten, die als Glücksspielgeräte, -vorrichtungen oder ähnliche Produkte gelten, sind dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, dass sie diese Artikel in Florida und Orlando rechtmäßig ausstellen dürfen.
Aussteller und deren Auftragnehmer, die sich nicht an die Sicherheitsvorschriften für den Auf- und Abbau halten, erhalten einen Verstoß. Einzelheiten finden Sie in denSicherheitsrichtlinien.
Die IAAPA wird nach eigenem Ermessen Strafen für Verstöße gegen Regeln und Vorschriften auf der Ausstellungsfläche während der IAAPA Expo verhängen. Die IAAPA erteilt den Ausstellern zwei Verwarnungen (sofern zutreffend) und verhängt anschließend eine angemessene Sanktion. Sowohl der Ausschuss für Hersteller und Zulieferer als auch der Unterausschuss für die Standplatzvergabe haben im Voraus Sanktionen festgelegt, die von mild (Einstellung der Produktvorführung) bis schwerwiegend (Verlust der Ausstellerpriorität, der Dienstalterspunkte und einer Geldstrafe) reichen können.
Verstöße können jederzeit hinzugefügt oder geändert werden, wenn dies von den Ausschussmitgliedern als notwendig erachtet wird. Zu den Sanktionen gehören unter anderem: Verlust von ein bis zehn Jahren Ausstellungsdienstalter, Schließung des Standes, Aussetzung der Ausstellerberechtigung, Geldstrafe oder eine Kombination der aufgeführten Sanktionen. Bitte lesen Sie dasAusstellerhandbuchsorgfältig durch undwenden Sie sich an die IAAPA, falls Sie Fragen zu den Messevorschriften und/oder dieser Richtlinie haben.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Verstöße gegen die Stand- und Sicherheitsvorschriften sowie der vorgeschlagenen Sanktionen, die verhängt werden können. Alle Gebühren sind in US-Dollar angegeben. Bei wiederholten Verstößen aus früheren Jahren wird die doppelte Strafe verhängt und es kommt zum Verlust von Dienstalterspunkten.
| Verstoß | Verlust der Ausstellungsrangfolge | Strafe |
| Weitergabe des Ausstellerausweises oder Tragen eines Ausstellerausweises durch einen Besucher | Ein (1) Jahr | 300 $ |
| Abstandsverstoß/Verletzung der Sichtlinie | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verstoß gegen die Vorschriften für beidseitige Beschilderung | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verstoß gegen die Höhenvorschriften | Ein (1) Jahr | 300 |
| Unfertige oder unansehnliche Ausstellung / Fehlen eines Bodenbelags | Ein (1) Jahr | 300 |
| Markise/Überhang über die Standgrenzen hinaus | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verkauf auf der Messefläche | Ein (1) Jahr | 300 |
| Fotografieren am Messestand ohne Genehmigung* | Ein (1) Jahr | 300 |
| Aufbau während der Messezeiten | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Minderjährige (unter 18 Jahren) im Stand während des Auf- oder Abbaus | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Kostümfigur außerhalb des Standes (nicht während des Transports) | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Untervermietung von Standfläche oder nicht genehmigte gemeinsame Nutzung | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Verwendung brennbarer Ausstellungsmaterialien | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Unsichere Vorgehensweisen beim Ein- oder Auszug | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Verengung von Durchgängen | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Verspätete oder fehlende Einreichung der erforderlichen Unterlagen (Formular zur Standgestaltung, Sicherheitsformular zur Publikumsbeteiligung) | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Kunden im Gang aufgrund der Standgestaltung | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Produkte und/oder Informationsmaterial, die außerhalb des Messestandes ausgestellt und/oder verteilt werden (einschließlich Nebel, Laser, Konfetti usw.) | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Entfernung von Produkten während der Messe | Drei (3) Jahre | 600 |
| Hospitality-Suiten oder Veranstaltungen, die während der Messezeiten außerhalb des Ausstellungsbereichs stattfinden | Drei (3) Jahre | 600 |
| Lärmverstoß | Drei (3) Jahre | 600 |
| Verspätete Einrichtung | Drei (3) Jahre | 600 |
| Vorzeitiger Abbau/Demontage/Nichterscheinen** | Drei (3) Jahre | 600 |
| Stand länger als 30 Minuten unbesetzt gelassen | Drei (3) Jahre | 600 |
| Abfälle/Materialien des Ausstellers im Gang oder im Stand zurückgelassen | Vier (4) Jahre | 800 |
| Verstoß gegen die für Fahrgeschäfte und Spielgeräte geltenden ASTM F24-Normen | Zehn (10) Jahre | 1.200 |
| Inbetriebnahme einer stationären Attraktion ohne Genehmigung | Zehn (10) Jahre | 1.200 |
| Mechanische Vorrichtungen und Konstruktionen im Ausstellungsbereich, die nicht ordnungsgemäß montiert sind | Zehn (10) Jahre | 1.200 |
*Wird erlassen, wenn die Nutzung der Dokumentation von Rechten des geistigen Eigentums dient, UND nur dann, wenn die Ansprüche des Unternehmens in Bezug auf geistiges Eigentum (Klage oder Verteidigung) von den IP-Mediatoren als berechtigt anerkannt werden.
*Als „No-Show“-Verstoß gilt jede Standsagung innerhalb einer Woche vor dem Einzugstermin der Messe.
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