Es ist die Politik des Verbandes, dass diejenigen, die Produkte oder Dienstleistungen für die Vergnügungsindustrie anbieten und die Möglichkeit nutzen wollen, Werbung in IAAPA-Publikationen zu kaufen, Sponsoring für IAAPA-Programme oder -Veranstaltungen zu erwerben oder Ausstellungsflächen auf IAAPA-Messen und Ausstellungen in den Vereinigten Staaten oder im Ausland zu mieten, als Bedingung dafür, dass ihnen diese Möglichkeit von der IAAPA geboten wird, ausnahmslos die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum akzeptieren und befolgen müssen;
Die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum werden regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, vom Vorstand überarbeitet; und
Das IAAPA-Exekutivpersonal ist bevollmächtigt und angewiesen, die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum umzusetzen und durchzusetzen und dem Vorstand zu gegebener Zeit über die Fortschritte bei der Umsetzung zu berichten.
IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum
Es ist die Politik des Verbandes, dass diejenigen, die Produkte oder Dienstleistungen für die Vergnügungsindustrie anbieten und die Möglichkeit nutzen wollen, Werbung in IAAPA-Publikationen zu kaufen, Sponsoring für IAAPA-Programme oder -Veranstaltungen zu erwerben oder Ausstellungsflächen auf IAAPA-Messen und Ausstellungen in den Vereinigten Staaten oder im Ausland zu mieten, als Bedingung dafür, dass ihnen diese Möglichkeit von der IAAPA geboten wird, ausnahmslos die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum akzeptieren und befolgen müssen;
Die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum werden in regelmäßigen Abständen vom Vorstand überprüft und, falls erforderlich, überarbeitet
Das IAAPA-Exekutivpersonal ist bevollmächtigt und angewiesen, die IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum umzusetzen und durchzusetzen und dem Vorstand zu gegebener Zeit über die Fortschritte bei der Umsetzung zu berichten.
- Die International Association of Amusement Parks and Attractions (IAAPA) ist der größte internationale Fachverband für dauerhafte Vergnügungseinrichtungen weltweit und setzt sich für den Erhalt und das Wohlergehen der Vergnügungsindustrie ein.
- Die IAAPA bietet denjenigen, die Produkte und Dienstleistungen für die von der IAAPA vertretene Vergnügungsindustrie anbieten, eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit den IAAPA-Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern der Industrie über Medien und Veranstaltungen, die der IAAPA gehören und von ihr zur Verbesserung der Industrie durchgeführt werden, in Kontakt zu treten.
- Die IAAPA hat ein starkes Interesse und den Wunsch, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie faire und angemessene Geschäftspraktiken für alle zu gewährleisten, die die Vergnügungsindustrie unterstützen und ihr dienen und die IAAPA-Medien oder -Veranstaltungen nutzen bzw. an ihnen teilnehmen.
- Die IAAPA ist insbesondere bestrebt, Fragen, Probleme, Konflikte, Kontroversen oder Streitigkeiten über das Eigentum oder die Nutzung von geistigem Eigentum (IP) in Verbindung mit IAAPA-Werbung, Sponsoring oder Ausstellungen zu reduzieren oder zu beseitigen.
- Wer Produkte oder Dienstleistungen für die Vergnügungsindustrie anbietet und die Möglichkeit nutzen möchte, Werbung in IAAPA-Publikationen zu kaufen, Sponsoring für IAAPA-Programme oder -Veranstaltungen zu erwerben oder Ausstellungsfläche auf IAAPA-Messen und Ausstellungen in den Vereinigten Staaten oder im Ausland zu mieten, muss ausnahmslos die vorliegenden IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum akzeptieren und einhalten, wenn ihm diese Möglichkeit von der IAAPA geboten wird.
- Jede Einzelperson oder Firma, die Werbung in einer IAAPA-Publikation, ob in Papierform oder digital, kauft; die ein individuelles oder gemeinsames Sponsoring einer IAAPA-Veranstaltung oder eines Programms oder eines Teils einer Veranstaltung oder eines Programms erwirbt; oder die Ausstellungsfläche auf einer IAAPA-eigenen und von der IAAPA betriebenen Messe in den USA oder anderswo mietet, muss als Bedingung für diese Teilnahme den Bedingungen dieser IAAPA-Richtlinie und -Verfahren zum geistigen Eigentum zustimmen.
- Insbesondere enthalten alle IAAPA-Werbe-, Sponsoring- und Ausstellerverträge eine nicht verhandelbare Bestimmung, in der die kaufende/erwerbende/mietende Firma zustimmt, dass alle Ansprüche oder Streitigkeiten über das Eigentum, die Nutzung, die Registrierung oder die Abtretung von geistigem Eigentum, die unter den Bedingungen dieser IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum entstehen, ausschließlich für die Zwecke der IAAPA-Werbung, des Sponsorings oder der Ausstellung durch die IAAPA gemäß den Bedingungen dieser IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum gelöst werden. Für diese Zwecke kann "geistiges Eigentum" oder "IP" aus Patenten, Marken oder Urheberrechten bestehen, unabhängig davon, ob sie in einem Land registriert sind oder nicht, sowie aus Namen, Logos, Titeln, Designs, Dekorationen usw.
- Die Vertragsbestimmungen in den IAAPA-Werbe-, Sponsoring- und Ausstellerverträgen werden festlegen und klarstellen, dass die Lösung von Ansprüchen auf geistiges Eigentum oder Streitigkeiten über das Eigentum an geistigem Eigentum im Rahmen dieser IAAPA-Richtlinie und -Verfahren zum geistigen Eigentum in ihrem Umfang und Zweck auf die Auswirkungen und Folgen für das Erscheinen dieses geistigen Eigentums in der IAAPA-Werbung, im Sponsoring oder in den Ausstellungsstücken beschränkt ist. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf gerichtliche, behördliche oder andere rechtliche Foren in irgendeinem Land, und das Vertragsunternehmen erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Auswirkungen dieses Beschlusses geltend zu machen. Kurz gesagt, jeder Beschluss, der im Rahmen der IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum gefasst wird, dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung von IAAPA-Werbe-, Sponsoring- und Ausstellungsprogrammen und stellt keine rechtliche Entscheidung für andere Zwecke dar.
- Der Beschwerdeführer und der Beklagte entbinden die IAAPA, den/die von der IAAPA ernannten Adjudikator(en) und die ehrenamtliche und geschäftsführende Leitung der IAAPA von jeglicher Haftung, die sich in irgendeiner Weise aus der Verkündung oder Durchsetzung dieser IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum ergibt, halten sie schadlos und verteidigen sie.
- Der Beschwerdeführer und der Beklagte sichern ferner zu und gewährleisten, dass sie keine Anfechtung in irgendeinem Forum akzeptieren und vorbringen werden, um die Entscheidung des Adjudikators im Rahmen dieser IAAPA-Richtlinie und -Verfahren zum geistigen Eigentum anzufechten oder zu versuchen, sie umzustoßen oder zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine gerichtliche Überprüfung in einem beliebigen Gericht in irgendeinem Land.
- Der Beschwerdeführer und der Beklagte verpflichten sich schließlich, die Entscheidung des Adjudikators im Rahmen dieser IAAPA-Richtlinien und -Verfahren zum geistigen Eigentum vor keiner Behörde, keinem Gericht und keiner anderen Entscheidungsinstanz in irgendeinem Land als Beleg oder Beweis für Rechte an geistigem Eigentum anzuführen oder darauf zu verweisen.