Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Ausstellungsregeln, die Sie bei einer Teilnahme an der IAAPA Expo Europe beachten sollten. Informationen zu Geldstrafen und zum Verlust des Rangvorteils im Zusammenhang mit diesen und weiteren Verstößen finden Sie auf der Registerkarte „Strafen“. Die vollständigen Ausstellungsrichtlinien sind unterIAAPA.org/ShowPolicies verfügbar.
Regeln und Sanktionen bei Verstößen auf der IAAPA Expo Europe

Ausstellerunterlagen und Drucksachen, einschließlich Fachzeitschriften, dürfen ausschließlich innerhalb der Standfläche des Ausstellers verteilt werden und dürfen an keinem anderen öffentlichen Ort auf dem Messegelände oder in den IAAPA-Hotels ausliegen. Bestimmte Sponsoring-Möglichkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vorführungen, Verkaufsaktivitäten und Werbegeschenke müssen innerhalb des Ausstellungsstandes stattfinden.
Die Verteilung von Materialien und Verkaufsaktivitäten darf nicht in den Gängen oder an anderen Orten außerhalb des vertraglich vereinbarten Standbereichs stattfinden. Street-Teams, mobiles Marketing, Flashmobs usw., die außerhalb des vertraglich vereinbarten Standbereichs stattfinden, sind strengstens untersagt.Diese Richtlinie wird strikt durchgesetzt!Unternehmen, bei denen Verstöße gegen diese Regeln festgestellt werden, müssen mit der Schließung ihres Standes auf der IAAPA Expo Europe rechnen, können ihre gesammelten Prioritätspunkte verlieren und von zukünftigen Ausstellungen ausgeschlossen werden.
Vorführungen von Robotern, Entertainern, kostümierten Figuren oder mechanisierten Produkten müssen innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche des Ausstellers stattfinden.Vorführungen jeglicher Art sind während der IAAPA Expo Europe in den Gängen oder anderen öffentlichen Bereichen des Excel London nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Entfernung des Roboters, des Entertainers, der Figur oder des Fahrzeugs aus der Anlage für die Dauer der Messe.Vorführungen von Freizeitparkprodukten wie Kinderwagen, Karren, Buggys oder anderen Produkten oder Geräten auf Rädern müssen ebenfalls innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche stattfinden. Der Betrieb von Geräten auf Rädern in den Gängen oder anderen öffentlichen Bereichen innerhalb des Excel London ist strengstens untersagt(mit Ausnahme von zugelassenen Rollstühlen für Menschen mit Behinderung und bestimmten zugelassenen Messesponsoren). Jedes Gerät auf Rädern, das außerhalb des Standbereichs betrieben wird, wird für die Dauer der Messe vom Messegelände entfernt.
Aussteller müssen den Geräuschpegel an ihrem Stand während der Messe auf einem angemessenen Niveau halten. Die IAAPA behält sich das Recht vor, zu entscheiden, wann übermäßiger Lärm, Musik oder andere Präsentationsaktivitäten die Geschäftsabwicklung anderer Aussteller beeinträchtigen. Der Dauergeräuschpegel darf 75 Dezibel (dB) nicht überschreiten, wobei zeitweise Spitzenwerte von bis zu 85 dB zulässig sind. Wird ein angemessenes Dezibelniveau (unter 75 dB) nicht eingehalten, kann die IAAPA-Messeleitung für einen bestimmten Aussteller einen angemessenen Grenzwert festlegen. Die Dezibelwerte werden an allen Messetagen auf der Ausstellungsfläche überwacht. Zuwiderhandelnde Aussteller sind verpflichtet, den Lärmpegel unverzüglich zu senken, andernfalls drohen weitere Sanktionen.
Der Verkauf innerhalb Ihres Ausstellungsbereichs gegen Barzahlung oder Kreditkartenzahlung, bei dem der Käufer die Ware „mitnimmt“, ist strengstens untersagt. Auch Beschilderungen der Aussteller, die den Verkauf von Ausstellungsware am Stand zum Mitnehmen anbieten, sind verboten.
Aussteller dürfen nur Bestellungen für eine spätere Lieferung entgegennehmen.
Die Untervermietung oder Vergabe von Ausstellungsflächen an ein anderes Mitgliedsunternehmen oder ein Nicht-Mitgliedsunternehmen ist strengstens untersagt.
Die Anwesenheit von Mitarbeitern nicht angeschlossener bzw. nicht ausstellender Unternehmen an einem Stand zum Zwecke des „Verkaufs“ ist strengstens untersagt.
Der Weiterverkauf von reservierten oder vertraglich vereinbarten Ausstellungsflächen ist untersagt und führt zum Verlust der gesammelten Prioritätspunkte sowie zu weiteren Sanktionen.Ausstellern ist es untersagt, Ausstellungsaktivitäten in anderen Bereichen als den vertraglich vereinbarten durchzuführen.
Die Stände müssen während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung unversehrt und mit Personal besetzt bleiben. Für jeden Stand, der 15 Minuten oder länger unbeaufsichtigt ist, werden Strafen verhängt.
Jeglicher Abbau oder das Schließen des Standes ist erst nach Ende der Messe am 24. September 2026 um 16:00 Uhr gestattet.
Das gesamte am Stand tätige Personal muss aus Mitarbeitern des ausstellenden Unternehmens bestehen.
Aussteller, deren Produkte in bestimmten Rechtsordnungen möglicherweise illegal sind, müssen an ihrem Stand einen entsprechenden Hinweis anbringen. Hersteller und andere Aussteller von Geräten, die als Glücksspielgeräte, -vorrichtungen oder ähnliche Produkte angesehen werden können, sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie diese Artikel im Vereinigten Königreich rechtmäßig ausstellen dürfen.
Die IAAPA wird nach eigenem Ermessen Strafen für Verstöße gegen Regeln und Vorschriften auf der Ausstellungsfläche während der IAAPA Expo Europe verhängen. Die IAAPA erteilt den Ausstellern zwei Verwarnungen (sofern zutreffend) und verhängt anschließend eine angemessene Strafe. Die IAAPA behält sich das Recht vor, Verstöße mittels Fotos und/oder Videos zu dokumentieren; diese Dokumentation ist jedoch keine Voraussetzung für die Verhängung einer Strafe. Die IAAPA hat die Strafen im Voraus festgelegt; diese können von mild (Einstellung der Produktvorführung) bis schwerwiegend (Verlust der Ausstellerpriorität, der Senioritätspunkte und eine Geldstrafe) reichen.
Verstöße können jederzeit hinzugefügt oder geändert werden, wenn die IAAPA dies für notwendig erachtet. Zu den Sanktionen gehören unter anderem: Verlust von ein bis zehn Jahren Ausstellungsdienstalter, Schließung des Messestands, Aussetzung der Ausstellerberechtigung, Geldstrafe oder eine Kombination der aufgeführten Sanktionen. Bitte lesen Sie den Leitfaden für Aussteller sorgfältig durch und wenden Sie sich an [email protected], falls Sie Fragen zu den Messeregeln und/oder dieser Richtlinie haben.
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Verstößen gegen die Stand- und Sicherheitsvorschriften sowie die vorgeschlagenen Sanktionen, die verhängt werden können. Alle Gebühren sind in Euro angegeben. Bei wiederholten Verstößen aus früheren Jahren wird die doppelte Strafe verhängt und es kommt zum Verlust von Dienstalterpunkten.
* Verstoß gegen das Fotografierverbot (siehe unten): Eine Strafe entfällt, wenn die Aufnahmen zur Dokumentation von Rechten des geistigen Eigentums dienen, UND nur dann, wenn der Anspruch des betreffenden Unternehmens in Bezug auf geistiges Eigentum (Beschwerde oder Verteidigung) von den IP-Schlichtern als berechtigt anerkannt wird.
**Ein Verstoß durch Nichterscheinen umfasst jede Standaufgabe innerhalb einer Woche vor dem ersten Aufbautag der Messe.
| Verstoß | Möglicher Verlust von Ausstellungsrang | Mögliche Strafe |
| Gemeinsame Nutzung von Ausstellerausweisen oder das Tragen eines Ausstellerausweises durch einen Besucher | Ein (1) Jahr | 300 € |
| Verspäteter Aufbau | Ein (1) Jahr | 600 |
| Abstandsverstoß / Verletzung der Sichtlinie | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verstoß gegen die Vorschriften für beidseitige Beschilderung | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verstoß gegen die Höhenvorschriften | Ein (1) Jahr | 300 |
| Unfertige oder unansehnliche Gestaltung / Fehlen eines Bodenbelags | Ein (1) Jahr | 300 |
| Markise/Überhang über die Standgrenzen hinaus | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verkauf auf der Ausstellungsfläche | Ein (1) Jahr | 300 |
| Standfotografie ohne Genehmigung * | Ein (1) Jahr | 300 |
| Verletzung der Gangfreiheit | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Verspätete Einreichung der erforderlichen Unterlagen (Standplan usw.) | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Kunden im Gang aufgrund der Standgestaltung | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Aufbau/Einrichtung während der Messezeiten | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Minderjährige (unter 18 Jahren) im Stand während des Auf- und Abbaus | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Produkte und/oder Werbematerialien, die außerhalb des Standes ausgestellt und/oder verteilt werden (einschließlich Nebel, Laser, Konfetti usw.) | Zwei (2) Jahre | 600 |
| Kostümierte Figuren außerhalb des Standes (außer beim Betreten oder Verlassen des Standes) | Zwei (2) Jahre | 300 € |
| Untervermietung von Standfläche | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Verwendung brennbarer Ausstellungsmaterialien | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Unsichere Auf- oder Abbauverfahren | Zwei (2) Jahre | 300 |
| Entfernung des Produkts während der Messe | Drei (3) Jahre | 600 |
| Hospitality-Suiten oder Veranstaltungen, die während der Öffnungszeiten der Messe außerhalb des Ausstellungsbereichs stattfinden | Drei (3) Jahre | 600 |
| Lärmverstoß | Drei (3) Jahre | 600 € |
| Vorzeitiger Abbau/Demontage/Nichterscheinen ** | Drei (3) Jahre | 600 |
| Stand länger als 30 Minuten unbesetzt | Drei (3) Jahre | 600 € |
| Abfälle/Materialien des Ausstellers im Gang oder am Stand zurückgelassen | Vier (4) Jahre | 800 |
| Verstoß gegen die für Fahrgeschäfte und Spielgeräte geltenden ASTM F24-Normen | Zehn (10) Jahre | 1.200 € |
| Inbetriebnahme einer stationären Attraktion ohne Genehmigung | Zehn (10) Jahre | 1.200 |
| Mechanische Vorrichtungen und Konstruktionen im Ausstellungsbereich sind nicht ordnungsgemäß montiert | Zehn (10) Jahre | 1.200 € |
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