Alle Aussteller müssen die erforderlichen Unterlagen bis zum24. Juli 2026 ausfüllen, einreichen und im Aussteller-Ressourcenzentrum hochladen.

Aussteller mit Systemständen MÜSSEN Folgendes einreichen:
  • Eine Risikobewertung, die den Aufbau, den Betrieb und den Abbau des Standes abdeckt – Vorlage hier verfügbar

 

Aussteller mit reiner Standfläche oder Sonderkonstruktionen jeglicher Größe sowie Aussteller, die aufblasbare Exponate präsentieren, MÜSSEN Folgendes einreichen:
  • Einen detaillierten Standplan einschließlich Standansichten und Abmessungen
  • 3D-Zeichnung/Visualisierung
  • Angaben zu allen Gegenständen, die an der Decke befestigt werden sollen, sowie zu den dafür verwendeten Materialien
  • Eine Risikobewertung für den Auf- und Abbau des Standes – Vorlage hier verfügbar
  • Eine Arbeitsanweisung für den Auf- und Abbau des Standes – Vorlage hier verfügbar
  • Ein Bauablaufplan – Vorlage hier verfügbar
  • Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Standbauers mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € und Angabe der Gültigkeitsdauer der Police.
  • Ein Brandschutzzertifikat, das für den betreffenden Zeitraum gültig ist und in englischer Sprache vorliegt (gilt nur für Aussteller, die aufblasbare Exponate präsentieren)

 

Ist ein Stand höher als 4 m und verfügt er über nicht markeneigene Aufbauten, sind vollständige statische Berechnungen erforderlich, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Bitte beachten Sie die Regeln und Vorschriften für den Standbau.

Bitte beachten Sie, dass Aussteller mit reiner Standfläche eine mindestens 2,5 m hohe Wand zwischen ihrem Stand und benachbarten Ausstellern errichten müssen. Bei Ständen mit einer Tiefe von 3 m beträgt die maximale Höhe für Wände und Ausstellungselemente 2,5 m.

Die Entwurfszeichnungen für den Stand müssen biszum 24. Juli 2026 online bei der IAAPA-Messeleitung eingereicht werden. Ausstellern, die versuchen, einen Stand ohne Genehmigung der IAAPA aufzubauen, wird der Aufbau untersagt oder sie werden gezwungen, ihren Stand zu schließen, bis der Entwurf genehmigt wurde. Darüber hinaus werden verspätete Einreichungen gemäß den hier aufgeführten Bestimmungen mit einer Geldstrafe und/oder dem Verlust des Rangvorteils geahndet.

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