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Richtlinien für Standgestaltung und Präsentation
Fragen zur Standgestaltung und zu den Ausstellungsrichtlinien richten Sie bitte an [email protected].

Die Art des von Ihnen gebuchten Standes bestimmt die zulässige Höhe Ihres Ausstellungsaufbaus.Abbildungen und weitere Einzelheitenfinden SieindenStandausstellungsspezifikationen.
Standardstand mit einer Tiefe von 10 ft (linear oder in Reihe)
Definition: Eine oder mehrere Einheiten mit den Maßen 10 ft x 10 ft (3,05 m x 3,05 m) in einer geraden Linie.
Höhe: 8 ft (2,44 m) über die gesamte Standfläche (Ausstellungselemente, Bauteile und Beschilderung).
Zweck: Jeder Aussteller ist berechtigt, die gesamte Breite und Tiefe seiner Standfläche zu nutzen, wobei die Standelemente innerhalb der Vorhanglinie bleiben müssen, um eine Sichtbeeinträchtigung der benachbarten Stände im Hintergrund zu vermeiden.
Stand an der Außenwand
Definition: Eine oder mehrere Einheiten mit den Maßen 10 ft x 10 ft (3,05 m × 3,05 m) in einer geraden Linie, die an die Außenwände der Ausstellungshalle angrenzen.
Höhe: 12 ft (3,66 m) über die gesamte Standfläche (Ausstellungselemente, Bauteile und Beschilderung).
Zweck: Da die Stände an den Außenwänden nicht an den Stand eines anderen Ausstellers angrenzen, beeinträchtigen oder lenken die Rückwände und Materialien der Ausstellung andere Ausstellerstände nicht ab.
Halbinselstand
Definition: An drei Seiten offen und an der vierten Seite durch eine gemeinsame Wand mit zwei anderen linearen Ständen verbunden.
Höhe: Ausstellungselemente und -komponenten sind bis zu einer maximalen Höhe von 20 ft (6,10 m) zulässig. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 8 ft (2,43 m) sind, müssen einen Abstand von 10 ft (3,05 m) zu benachbarten Ständen einhalten.
Geteilter Inselstand
Definition: Ein Halbinselstand, der sich eine gemeinsame Rückwand mit einem anderen Halbinselstand teilt.
Höhe: Ausstellungselemente und -komponenten dürfen eine maximale Höhe von 20 ft (6,10 m) haben. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 8 ft (2,43 m) sind, müssen einen Abstand von 5 ft (1,52 m) zu benachbarten Ständen einhalten.
Inselstand
Definition: Vier oder mehr Einheiten mit den Maßen 10 ft x 10 ft (3,05 m × 3,05 m) und einer Mindestseitenlänge von 20 ft (6,10 m), mit einer oder mehreren Ausstellungsebenen und Gängen auf allen vier Seiten.
Höhe: Ausstellungselemente und -komponenten sind bis zu einer maximalen Höhe von 20 ft (6,10 m) zulässig.
In allen Fällen, in denen Ausstellungshöhen über die bereitgestellte Standverkleidung hinausgehen, liegt es in der Verantwortung des Ausstellers, sicherzustellen, dass alle Wände fertiggestellt, in neutraler Farbe gehalten und frei von Beschriftungen (einschließlich Ausstellergrafiken) sind.
Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Vorführungen oder Aktivitäten eines Ausstellers zu untersagen oder zu unterbinden, die zu einer Behinderung der Sichtlinie auf den Stand und/oder des Zugangs zu einem benachbarten Ausstellerstand durch Besucher/Käufer oder Aussteller führen.
Alle Aussteller müssen dasFormular zur Standgestaltungbis zum 11. Septemberausfüllen, unabhängig von Standgröße, -typ oder -ausstattung.
Wenn Ihr Stand 20 ft x 20 ft (6,10 m x 6,10 m) oder größer ist, aufblasbare Exponate präsentiert und/oder Sie eine Abweichung von den Ausstellungsrichtlinien beantragen, müssen Sie der IAAPA ZUSÄTZLICH eine Zeichnung des geplanten Standlayouts zur Genehmigung vorlegen. Die Entwurfsunterlagen müssen Ansichten Ihres Standes von oben, von vorne und von der/den Seite(n) enthalten und alle Maße und Abmessungen (einschließlich der Höhen) für alle Standelemente, einschließlich hängender Schilder, angeben.
Ausstellern, die versuchen, ohne Genehmigung der IAAPA einen Stand mit einer Größe von mehr als 20 ft x 20 ft zu errichten, wird der Aufbau untersagt oder sie werden gezwungen, ihren Stand zu schließen, bis der Entwurf genehmigt wurde. Darüber hinaus unterliegen verspätet eingereichte Entwürfe einer Geldstrafe und/oder dem Verlust des Rangvorteils, wie hier beschrieben.
Bitte räumen Sie der IAAPA zehn (10) Werktage ein, um Ihren Standplan zu prüfen und zu genehmigen. Eine Bestätigung wird an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse gesendet, zusammen mit der Genehmigung oder einem Hinweis auf erforderliche Korrekturen.Bitte wenden Sie sich an[email protected], falls Sie Fragen haben oder keine Bestätigung der Genehmigung erhalten.
Aussteller können eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Höhe ihres Produkts beantragen, indem sie über dasOnline-Formular zur Standgestaltungeine vollständige Darstellung des geplanten Ausstellungsaufbaus und der Ausstellungselemente einreichen. Ausnahmegenehmigungen werden für Produkte geprüft und genehmigt, die über die zulässige Höhe ab Boden hinausragen, sofern die Sichtlinien zu benachbarten Ständen nicht beeinträchtigt werden. Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Produkthöhe beziehen sich auf die Höhe des auf dem Boden platzierten Produkts. Ausnahmegenehmigungen werden nicht für Produkte erteilt, die auf Tischen, Traversen usw. erhöht aufgestellt sind.
Bitte gewähren Sie der IAAPA mindestens zehn (10) Werktage für die Prüfung und Genehmigung.
Die Einreichung eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung garantiert nicht, dass diese auch erteilt wird. Anträge werden von Fall zu Fall geprüft. Ausnahmegenehmigungen, die für frühere Messen erteilt wurden, bedeuten keine Genehmigung für die IAAPA Expo 2026. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller, zu überprüfen, ob eine Ausstellung allen Regeln und Vorschriften der IAAPA entspricht. Entscheidungen der IAAPA-Messeleitung sind endgültig.
Aussteller in linearen Ständen dürfen keine hängenden Banner, Schilder oder Ausrüstung anbringen.
Aussteller in Insel-, Halbinsel- oder Split-Island-Ständen mit einer Fläche von 400 Quadratfuß und mehr dürfen unter Einhaltung der folgenden Regeln ein Banner oder Schild über ihrem Stand aufhängen:
Alle Beschilderungen müssen innerhalb der Grundfläche der vertraglich vereinbarten Standfläche liegen.
Bei Halbinselständen müssen doppelseitige hängende Beschilderungen einen Abstand von mindestens 10 ft (3,05 m) zu benachbarten Ständen einhalten.
Bei Inselständen müssen doppelseitige hängende Schilder einen Abstand von mindestens 5 ft (1,52 m) zu benachbarten Ständen einhalten.
Die Montage der Schilder wird vom Orange County Convention Center durchgeführt.
Eine Zeichnung oder ein Bauplan des geplanten Banners, Schildes oder der Ausrüstung muss zusammen mit Ihrem Auftrag zur Aufhängung an das OCCC gesendet werden.
Die maximale kombinierte vertikale Höhe zwischen einer bodengestützten Konstruktion und einem hängenden Schild – gemessen an ihren höchsten Punkten bei senkrechter Betrachtung vom Boden aus von jedem Punkt auf jeder Seite – darf 20 ft (6,10 m) nicht überschreiten.
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Zwischen dem höchsten Punkt der bodengestützten Konstruktion und dem tiefsten Punkt Ihres hängenden Schildes muss ein Freiraum von mindestens 5 ft (1,52 m) bestehen. Der Freiraum muss über die gesamte Ausstellungsfläche des Standes hinweg durchgehend sein.
Hängende Banner/Schilder dürfen eine maximale Höhe von 25 ft (7,62 m) erreichen, gemessen vom Boden bis zur Oberkante des Banners.
Hängende Schilder/Banner müssen bis zum 1. November an das GES Advance Warehouse gesendet werden. Bitte drucken Sie die speziellen Etiketten für den Versand hängender Schilder aus, die Sie imBereich„Adressetiketten drucken“auf der GES Expresso-Websitefinden.
Schilder, die von unten abgestützt werden (nicht hängend), müssen alle üblichen Anforderungen an die Flächennutzung erfüllen: Der höchste Punkt eines abgestützten Schildes darf die maximal zulässige Höhe für den jeweiligen Standtyp nicht überschreiten: Halbinsel-, Split-Island- und Inselstände 20 ft (6,10 m).
Überdachungen und Decken für Stände müssen den Vorgaben zur maximalen Höhe entsprechen. Die Stützen der Überdachungen dürfen nicht breiter als 3 Zoll (0,08 m) sein.
Die Planung von mehrstöckigen Ausstellungsbereichen – unabhängig von ihrer Größe – sowie von überdachten Ausstellungsständen, einschließlich Theatern, muss Folgendes umfassen:
Flammhemmende Materialien
Einen Rauchmelder
Einen Handfeuerlöscher.
ALLE mehrstöckigen Ausstellungsstände und überdachten Stände mit einer überdachten Gesamtfläche von mehr als 300 sq ft erfordern einen Brandwächter. Weitere Informationen finden Sie auf derSeite„Ausstellerrichtlinien und Informationen“des Orange County Convention Center. Bitte lesen Sie unbedingt die„Bedingungen für mehrstöckige und überdachte Stände“sowie die„Vorschriften des Brandschutzbeauftragten“durch und reichen Sie denAntragdes OCCCfür mehrstöckige und überdachte Ständezusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 12. Oktober ein.
Doppelböden in einem Messestand müssen denVorschriften für Doppelbödenentsprechen. Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände vor Ort anzupassen, falls der Bodenbelag nicht den Vorschriften entspricht.
Ein Brandwacheeinsatz ist ein Einsatz, der von Mitarbeitern der Feuerwehr von Orange County (OCFR) durchgeführt wird, die speziell für Sonderveranstaltungen und Messen geschult sind. Welche Ausstellungsstände Brandwachepersonal erfordern, wird von der Feuerwehr von Orange County (OCFR) festgelegt. Falls für Ihren Stand Brandwachepersonal im Einsatz sein muss, wird dieses an allen Messetagen ab einer halben Stunde vor Messebeginn bis eine halbe Stunde nach Messeschluss im Bereich Ihres Standes anwesend sein.
Die Kosten für die Brandwache werden von der IAAPA übernommen, sofern die Aussteller die Brandwache direkt beim Orange County Convention Center beantragen, und zwar entweder über dasAntragsformularfürmehrstöckige und überdachte Ständeoder über die Vereinbarung fürGas-, Koch-, offene Flammen- undHeat Producing Device Agreement“ einreichen,dieauf derSeite„Exhibitor Guidelines & Information“des Orange County Convention Center zu finden sind, und zwarbis zum 12. Oktober. Bitte lesen Sie unbedingt auch dieVorschriften des Brandschutzbeauftragtendurch und, falls Sie einen Antrag für einen mehrstöckigen oder überdachten Stand stellen, dieBedingungen fürmehrstöckige und überdachte Stände. Für alle Aussteller, die die Voraussetzungen für eine Brandwache erfüllen und den Antrag nicht bis zum 12. Oktober beim OCCC einreichen, stellt die IAAPA nach der Messe eine Rechnung aus.
Eine Brandwache wird von der Feuerwehr von Orange County (OCFR) für folgende Arten von Ausstellungen und Aktivitäten vorgeschrieben:
Überdachter Messestand mit einer Fläche von mehr als 300 sq. ft. in einem Bereich ohne automatische Löschanlage *
Alle mehrstöckigen Stände ohne automatische Löschanlage
Kochen ohne Rauchabzugsanschluss
Kochgeräte ohne automatische Löschanlage
Bewegung eines Fahrzeugs während einer Messe oder Veranstaltung
An ein Fahrzeug angeschlossene Batterieklemmen während einer Messe oder Veranstaltung
Offene Flammen
Feuerwerksvorführungen
Zelte gemäß OCFR-Norm Nr. 6000
Verwendung von Behältern mit einer Nennfüllmenge von 5 lb Flüssiggas
Laser
Flugzeuge
Bei Fragen zu den Anforderungen an die Brandwache wenden Sie sich bitte an den Ausstellerservice des Orange County Convention Center unter[email protected].
* Auch Ausstellungsstände mit einer überdachten Gesamtfläche von weniger als 300 Quadratfuß müssen mit einem Feuerlöscher und einem Alarmsystem ausgestattet sein.
Aussteller, deren Produkte Dämpfe, Gase oder Abfälle wie Nebel, Konfetti oder Seifenblasen usw. erzeugen, müssen diese Emissionen und Produkte innerhalb ihres Standes zurückhalten!Das bedeutet, dass alle Emissionen abgeleitet, aufgefangen oder gesammelt werden müssen, damit benachbarte Stände oder der Gang nicht beeinträchtigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen. Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ausstellungsstücke oder Aktivitäten zu verbieten oder zu schließen, die Lärm, Gerüche oder andere störende Eigenschaften aufweisen oder die andere Aussteller oder Besucher belästigen könnten.
Alle Aussteller im Innenbereich, einschließlich der Anbieter von aufblasbaren Attraktionen, dürfen nur 75 % der vertraglich vereinbarten Fläche nutzen, wobei 25 % der Grundfläche ihres Standes frei und unversperrt bleiben müssen; der größte Teil dieser Freifläche sollte zur Seite des nächstgelegenen oder angrenzenden Ausstellers hin offen sein.
Aufgrund der Größe und Anzahl der Anbieter von aufblasbaren Produkten müssen Aussteller in diesem Marktsegment damit rechnen, auf der Ausstellungsfläche an ähnlichen Standorten oder in der Nähe von Mitbewerbern platziert zu werden.
Aussteller, die aufblasbare Produkte oder aufblasbare Produkte ausstellen, die ein Gebläse erfordern, müssen sich im „Inflatable Pavilion“ oder im Außenausstellungsbereich befinden. Bei Nichteinhaltung wird Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen.
Bei jedem aufblasbaren Produkt, das ausschließlich zu Ausstellungszwecken dient, müssen ALLE Zugänge mit Netzen und/oder Absperrband sowie durch Beschilderung abgesichert sein.
Alle Aussteller, die aufblasbare Produkte ausstellen, MÜSSEN bis spätestens 11. September einen Grundriss ihres Standbereichs vorlegen.AnweisungenfindenSie imFormularzurStandgestaltung.
Alle Gebläse (im Innen- und Außenbereich) müssen jeden Abend nach Ende der täglichen Messezeiten ausgeschaltet werden, einschließlich Aufbau, Messezeiten und Abbau. Bleibt ein Gebläse eingeschaltet, wird es nach Ende der Öffnungszeiten der Messe von den IAAPA-Sicherheitsinspektoren unverzüglich und ohne Vorwarnung abgeschaltet. Die IAAPA übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Schäden.
Aussteller, die ein nicht aufblasbares Produkt ausstellen, aber ein Gebläse verwenden, dürfen nicht mehr als 3/4 Horsepower verbrauchen und müssen eine Geräuschdämpfungsvorrichtung verwenden, wenn sie außerhalb des Inflatable Pavilion auf der Ausstellungsfläche ausstellen. Aufblasbare Objekte oder aufblasbare Produkte, die ein Gebläse erfordern, müssen sich innerhalb des „Inflatable Pavilion“ oder im Außenausstellungsbereich befinden. Bei Nichteinhaltung wird Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen.
Alle zu irgendeinem Zeitpunkt verwendeten Gebläse müssen deutlich als UL- oder ETL-zertifiziert gekennzeichnet sein oder eine vergleichbare, akzeptable Kennzeichnung aufweisen. Alle Gebläse müssen über einen eingebauten thermischen Überlastschutz verfügen. (Die IAAPA behält sich das Recht vor, endgültig über die Anerkennung vergleichbarer Kennzeichnungen zu entscheiden).
Alle Gebläse sind vom Aussteller im Laufe des Tages regelmäßig zu überprüfen.
Gemäß den meisten Herstellerhandbüchern müssen Gebläse an eine FI-Steckdose angeschlossen werden. FI-Steckdosen können beim Orange County Convention Center gemietet werden.
Die Sicherheitsinspektoren der IAAPA werden die Gebläse täglich überprüfen, um sicherzustellen, dass um die Gebläse herum ausreichend Belüftungsraum vorhanden ist. Alle Gebläse müssen frei von Ausstellungsstücken, Kartons und allem anderen gehalten werden, was den Luftstrom zum Gebläse einschränken oder behindern könnte. Unter oder neben einem Gebläse dürfen sich keine brennbaren Materialien befinden.
Jede Box oder Vorrichtung, die zur Schalldämpfung des Gebläses verwendet wird, muss für diesen Zweck konzipiert und hergestellt worden sein, über ausreichenden Platz und eine ausreichende Belüftung für das Gebläse verfügen und darf im Inneren des Gehäuses keine weiteren Gegenstände enthalten. In der Box dürfen keine Verlängerungskabel aufbewahrt werden. Die Sicherheitsinspektoren der IAAPA haben das Recht, solche Boxen oder Vorrichtungen abzulehnen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb Ihrer Gebläse während der gesamten Nacht beantragen möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 11. September an die IAAPA unter[email protected].
Alle Ausstellungsstände in den Innenräumen müssen mit Teppich oder einem anderen Bodenbelag ausgelegt sein, sodass der Bodenbelag nicht freiliegt. Teppich und Bodenbeläge können bei GES bestellt werden. Jeder Bodenbelag, der höher als 1/4 Zoll (6,4 mm) ist, muss denVorschriften für Doppelbödenentsprechen.
Damit ein ausstellendes Unternehmen einen Gang mit einem hängenden Schild, einem Torbogen oder einer anderen Konstruktion überqueren darf, muss der Aussteller drei benachbarte Inselstände belegen, die zusammen eine Nettofläche von mehr als 3.000 Quadratfuß aufweisen. Zudem dürfen nur die Gänge überquert werden, die sich zwischen den Inselständen befinden, an die Seiten der einzelnen Stände angrenzen und die größte Ausdehnung aufweisen. Die Gänge müssen frei von jeglichen Standelementen bleiben.
Aussteller dürfen einen Gang zwischen ihren Ständen nicht mit einem Teppich ihrer Wahl auslegen. Um den Gangbereich zwischen ihren Ständen nutzen zu können, muss dieser als Teil der Standfläche erworben werden, damit er im Grundriss korrekt dargestellt wird. Hauptgänge mit einer Breite von 20 bis 30 Fuß sind nicht zulässig.
Diese Anträge werden von Fall zu Fall geprüft. Bitte wenden Sie sich an[email protected].
Jeder Aussteller, der Ballons oder andere leichter-als-Luft-Objekte einsetzen möchte, muss eine Genehmigung des Orange County Convention Center einholen. Heliumballons dürfen nicht als Werbegeschenke verwendet werden. Für entflohene leichter-als-Luft-Objekte wird eine Bergungsgebühr erhoben. Bitte beachten Sie dieVereinbarung des OCCCzu Ballons und Gegenständen, die leichter als Luft sind, auf derSeite„Richtlinien und Informationen für Aussteller“des Orange County Convention Center.
Alle Aussteller, die Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Laser oder andere Spezialeffekte ausstellen oder vorführen, müssenbis zum 12. Oktober das Formular„Gas/Cooking/Open Flame/Heat Producing Device Agreement“des OCCC einreichen, das auf derSeite„Exhibitor Guidelines & Information“des Orange County Convention Centerzu finden ist. Möglicherweise ist eine Genehmigung der Feuerwehr von Orange County erforderlich. Bei Fragenwenden Sie sich bitte an das OCCC unter[email protected]. Bitte lesen Sie unbedingt dieVorschriften des Brandschutzbeauftragtendurch und reichen Sie die„Vereinbarungdes OCCCüber Gas, Kochen, offene Flammen und wärmeerzeugende Geräte“zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 12. Oktober ein. Weitere Informationen finden Sie auf derSeite„Richtlinien und Informationen für Aussteller“ des Orange County Convention Center.
Es dürfen keine Nägel, Bolzen, Stifte, Schrauben oder Löcher in irgendeine Oberfläche des Orange County Convention Center gebohrt, gestemmt oder gestanzt werden, einschließlich Wände, Säulen oder Fußböden (innen und außen). Das Bohren oder Einrammen von Stützen auf dem Außenparkplatz ist unter keinen Umständen gestattet.
Für Messestände im Freien gelten andere Anforderungen als für Stände im Innenbereich. Stände im Freien:
Es ist nicht erforderlich, den Standbereich mit Teppich oder einem anderen Bodenbelag auszustatten.
Es ist nicht erforderlich, einen Standentwurf einzureichen, es sei denn, Ihr Stand verfügt über eine aufblasbare Figur. Wenn Sie keine aufblasbare Figur haben, wählen Sie im Formular zur Standgestaltungbei der Frage „Ist Ihr vertraglich vereinbarter Stand 20 ft x 20 ft oder größer?“ die Option „Nein“ aus .
Dürfen auf mehr als 75 % der vertraglich vereinbarten Standfläche Produkte ausstellen, jedoch müssen das Standpersonal und alle Ausstellungselemente innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche bleiben. Aussteller, die nicht alle ihre Produkte innerhalb ihrer Standfläche unterbringen können, erhalten vor Ort einen Verstoßbescheid (Geldstrafe und Verlust des Rangvorteils) und müssen entweder die zusätzliche Ausstellungsfläche bezahlen (sofern dies möglich ist) oder die Ausstellungselemente entfernen.
Sie müssen eine Genehmigung bei der Feuerwehr von Orange County (Orange County Fire Rescue Department) beantragen, wenn Sie planen, ein Zelt aufzustellen, das einen Teil oder den gesamten Stand mit einer Fläche von mehr als 900 sq. ft. überdacht. Weitere Informationen zu Zelten finden Sie in den„Bedingungen für mehrstöckige und überdachte Stände“ auf derSeite„Ausstellerrichtlinien und Informationen“des Orange County Convention Center.Das Antragsformulardes OCCC fürmehrstöckige und überdachte Ständemuss ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 12. Oktober an das OCCC gesendet werden.
Es ist unter keinen Umständen gestattet, Löcher in den Belag des Parkplatzes zu bohren, Befestigungen anzubringen oder Heringe einzuschlagen.
Der Zugang zu Wasser- und Abwasseranschlüssen ist eingeschränkt. Abflüsse dürfen andere Stände nicht beeinträchtigen. Im Außenausstellungsbereich steht keine Druckluft zur Verfügung.
Es dürfen keine Gegenstände auf Abflussgitter innerhalb des Standbereichs abgestellt werden. Befindet sich ein Abflussgitter in Ihrem Standbereich, muss eine Seite freien Zugang zum Gang haben, damit Regenwasser ungehindert zum Abfluss fließen kann, und alle Standgegenstände müssen mindestens 1' von jeder der anderen drei Seiten des Abflussgitters entfernt aufgestellt werden.
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