Fragen zur Standgestaltung und zu den Ausstellungsrichtlinien richten Sie bitte an [email protected].
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Richtlinien für Standdesign und Display

Die zulässige Höhe Ihres Ausstellungsstücks hängt von der Art des Standes ab, für den Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Abbildungen und weitere Einzelheiten finden Sie in den Spezifikationen für Messestände.
Standard 10ft tiefer Stand (linear oder inline)
- Definition: Eine oder mehrere 3,05 m x 3,05 m große Einheiten in einer geraden Linie.
- Höhe: 2,44 m (8 Fuß) über die gesamte Standfläche (Exponateinbauten, Komponenten und Kennzeichnungsschilder).
- Absicht: Jeder Aussteller ist berechtigt, die volle Breite und Tiefe seiner Standfläche zu nutzen, wobei die Standelemente innerhalb der Vorhanglinie bleiben müssen, um eine Sichtbarkeit von den dahinter liegenden Nachbarständen zu vermeiden.
Begrenzter Wandstand
- Definition: Eine oder mehrere 3,05 m x 3,05 m große Einheiten in einer geraden Linie, die sich an die Begrenzungswände der Ausstellungshalle anlehnen.
- Höhe: 3,66 m (12 Fuß) über die gesamte Standfläche (Exponateinbauten, Komponenten und Kennzeichnungsschilder).
- Absicht: Da die äußeren Begrenzungsstände nicht an den Stand eines anderen Ausstellers grenzen, stören die Rückwände und Materialien nicht und lenken nicht von den Ständen anderer Aussteller ab.
Peninsula-Stand
- Definition: Auf drei Seiten offen und auf der vierten Seite eine gemeinsame Wand mit 2 anderen linearen Ständen.
- Höhe: Exponateinbauten und -komponenten sind bis zu einer maximalen Höhe von 6,10 m (20 Fuß) zulässig. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 2,43 m (8ft) sind, müssen 3,05 m (10ft) von benachbarten Ständen zurückgesetzt werden.
Geteilte Inselkabine
- Definition: Ein Halbinsel-Stand, der eine gemeinsame Rückwand mit einem anderen Halbinsel-Stand hat.
- Höhe: Exponateinbauten und -komponenten sind bis zu einer maximalen Höhe von 6,10 m (20 Fuß) zulässig. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 2,43 m (8ft) sind, müssen 1,52 m (5ft) von benachbarten Ständen zurückgesetzt werden.
Insel-Stand
- Definition: Vier oder mehr 3,05 m x 3,05 m große Einheiten mit einer Seitenlänge von mindestens 6,10 m, einer oder mehreren Ausstellungsebenen und Gängen auf allen vier Seiten.
- Höhe: Exponate und Komponenten sind bis zu einer maximalen Höhe von 6,10 m (20 Fuß) zulässig.
In allen Fällen, in denen Ausstellungshöhen über die bereitgestellte Standabdeckung hinaus erlaubt sind, ist der Aussteller dafür verantwortlich, dass alle Wände fertiggestellt, neutral und frei von Kopien sind (einschließlich Ausstellergrafiken).
Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede Vorführung oder Aktivität eines Ausstellers zu verbieten oder zu schließen, die zu einer Behinderung der Sichtlinie des Standes und/oder des Zugangs zum Stand eines benachbarten Ausstellers führt, sei es durch Besucher/Käufer oder Aussteller.
Alle Aussteller müssen bis zum 12. Septemberdas Formular für die Standgestaltungausfüllen . Wenn Ihr Stand 6,10 m x 6,10 m (20ft x 20ft) oder größer ist, Sie aufblasbare Produkte ausstellen und/oder eine Abweichung von den Ausstellungsrichtlinien beantragen, müssen Sie außerdem eine Zeichnung des vorgeschlagenen Standlayouts bei der IAAPA zur Genehmigung einreichen. Die Zeichnungen müssen eine Draufsicht, eine Vorderansicht und eine Seitenansicht des Exponats enthalten und alle Maße angeben. Jeder Aussteller, der versucht, einen Stand mit einer Größe von mehr als 20 Fuß x 20 Fuß ohne die Genehmigung der IAAPA zu bauen, wird nicht zum Aufbau zugelassen oder muss seine Fläche schließen, bis der Entwurf genehmigt wurde. Darüber hinaus werden verspätet eingereichte Entwürfe mit einer Geldstrafe und/oder dem Verlust der Seniorität belegt, wie hier beschrieben.
Bitte geben Sie der IAAPA zehn (10) Arbeitstage Zeit, um Ihren Standentwurf zu prüfen und zu genehmigen. Sie erhalten eine Bestätigung an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse, in der die Genehmigung oder erforderliche Korrekturen vermerkt sind. Bitte wenden Sie sich an [email protected], wenn Sie Fragen haben oder keine Bestätigung der Genehmigung erhalten.
Aussteller können eine Höhenabweichung für ihr Produkt beantragen, indem sie über das Online-Formular für die Standgestaltung eine vollständige Zeichnung des geplanten Exponats und der Ausstellungselemente einreichen. Abweichungen werden für Produkte geprüft und genehmigt, die über die Höhenbegrenzung vom Boden aus hinausragen, solange die benachbarten Grundstücksgrenzen nicht blockiert werden. Abweichungen in der Produkthöhe basieren auf der Höhe des Produkts, das auf dem Boden steht. Abweichungen werden nicht für Produkte genehmigt, die mit Tischen oder Traversen usw. erhöht werden.
Bitte geben Sie der IAAPA mindestens zehn (10) Arbeitstage für die Prüfung und Genehmigung.
Die Einreichung eines Abweichungsantrags ist keine Garantie dafür, dass eine Abweichung genehmigt wird. Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft. Abweichungen, die für frühere Messen gewährt wurden, bedeuten nicht, dass sie für die IAAPA Expo 2025 genehmigt werden. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller zu überprüfen, ob eine Ausstellung alle IAAPA Regeln und Vorschriften erfüllt. Die Entscheidungen des IAAPA Show Managements sind endgültig.
Aussteller in linearen Ständen sind nicht berechtigt, Banner, Schilder oder Ausrüstung aufzuhängen.
Aussteller mit einem Insel-, Halbinsel- oder Split-Island-Stand, der größer als 400 Quadratmeter ist, können ein Banner oder Schild über ihrem Stand aufhängen, wobei folgende Regeln gelten:
- Alle Schilder müssen sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche befinden.
- Bei Halbinsel-Ständen müssen doppelseitige, hängende Schilder mindestens 3,05 m (10 Fuß) von den benachbarten Ständen entfernt sein. Bei Inselständen müssen doppelseitige, hängende Schilder mindestens 1,52 m (5ft) von den benachbarten Ständen entfernt sein.
- Die Montage der Schilder wird vom Orange County Convention Center durchgeführt.
- Eine Zeichnung oder ein Plan des geplanten Banners, Schildes oder der Ausrüstung muss dem OCCC zusammen mit dem Auftrag für die Montage in der Luft zugesandt werden.
- Die maximale kombinierte vertikale Höhe zwischen einer vom Boden getragenen Struktur und einem hängenden Schild darf an ihren höchsten Abmessungen, wenn sie von jedem Punkt auf jeder Seite senkrecht zum Boden betrachtet werden, nicht mehr als 6,10 m betragen.
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- Zwischen dem höchsten Punkt der Bodenkonstruktion und dem niedrigsten Punkt des Hängeschilds muss ein Freiraum von mindestens 1,52 m (5 Fuß) verbleiben. Dieser Freiraum muss sich über die gesamte Standfläche erstrecken.
- Hängende Banner/Schilder dürfen eine maximale Höhe von 7,62 m (25 Fuß) haben, vom Boden bis zur Spitze des Banners.
- Hängeschilder/Banner müssen bis zum 10. November an das GES Advance Warehouse geschickt werden. Bitte drucken Sie die speziellen Etiketten für den Versand von Hängeschildern aus, die Sie im Abschnitt Adressetiketten drucken auf der GES Expresso-Website finden, und verwenden Sie diese.
Schilder, die von unten getragen (nicht aufgehängt) werden, müssen alle üblichen Anforderungen an die Raumnutzung erfüllen: Der höchste Punkt eines getragenen Schildes darf die maximal zulässige Höhe für den jeweiligen Standtyp nicht überschreiten: Peninsula, Split Island und Island Booths 20ft (6,10m).
Überdachungen für lineare oder umlaufende Stände sollten den Anforderungen an die maximale Höhe entsprechen. Die Unterseite der Überdachung sollte nicht tiefer als 2,13 m (7ft) vom Boden und nicht weiter als 1,52 m (5ft) von einem Gang entfernt sein. Die Stützen der Überdachung sollten nicht breiter als 0,08 m sein.
Der Entwurf für mehrstöckige Exponate, unabhängig von ihrer Größe, oder überdachte Ausstellungsstände, einschließlich Theatern, muss Folgendes beinhalten:
- Flammenhemmende Materialien
- Einen Rauchmelder
- Einen tragbaren Feuerlöscher.
ALLE mehrstöckigen Exponate und überdachten Stände mit einer Gesamtfläche von über 300 m² erfordern eine Brandwache. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Richtlinien und Informationen für Aussteller des Orange County Convention Centers. Bitte beachten Sie die Bedingungen für mehrstöckige und überdachte Stände sowie die Vorschriften des Brandinspektors und reichen Sie die Anmeldung für mehrstöckige und überdachte Stände des OCCC mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 17. Oktober ein.
Erhöhte Bodenbeläge in Messeständen müssen den Vorschriften für erhöhte Bodenbeläge entsprechen. Wenn der Bodenbelag nicht den Vorschriften entspricht, müssen die Aussteller ihre Stände vor Ort umbauen.
Eine Brandwache ist eine Aufgabe, die von Mitarbeitern der Orange County Fire Rescue (OCFR) Abteilung durchgeführt wird, die speziell für Sonderveranstaltungen und Messen ausgebildet sind. Die Ausstellungen, die eine Brandwache erfordern, werden von der OCFR-Abteilung festgelegt. Wenn für Ihren Stand eine Brandwache erforderlich ist, wird diese an allen Messetagen eine halbe Stunde vor Messebeginn bis eine halbe Stunde nach Messeschluss im Bereich Ihres Standes anwesend sein.
Die Kosten für die Brandwache werden von der IAAPA übernommen, sofern die Aussteller die Brandwache bis Freitag, den 17. Oktober, direkt beim Orange County Convention Center mit dem Antrag für mehrstöckige und überdachte Stände oder der Vereinbarung für Gas/Kochen/offene Flamme/Hitze erzeugende Geräte auf der Seite Ausstellerrichtlinien und -informationen des Orange County Convention Centers beantragen. Bitte beachten Sie auch die Brandschutzbestimmungen und, falls Sie einen mehrstöckigen oder überdachten Stand beantragen, die Bedingungen für mehrstöckige und überdachte Stände. Alle Aussteller, die die Voraussetzungen für eine Brandwache erfüllen und die Anmeldung nicht bis zum 17. Oktober beim OCCC einreichen, werden von der IAAPA nach der Messe in Rechnung gestellt.
Eine Brandwache wird von der OCFR-Abteilung für die folgenden Arten von Ausstellungen und Aktivitäten verlangt:
- Überdachte Stände mit mehr als 300 Quadratmetern in einem Bereich ohne automatische Unterdrückung
- Alle mehrstöckigen Stände ohne automatische Unterdrückung
- Kochen ohne Abgasanschluss
- Kochgeräte ohne automatische Entstörung
- Bewegen eines Fahrzeugs während einer Ausstellung oder Veranstaltung
- Batterieklemmen, die während einer Messe oder Veranstaltung an ein Fahrzeug angeschlossen sind
- Offene Flammen
- Pyrotechnische Vorführungen
- Zelte in Übereinstimmung mit OCFR Standard #6000
- Verwendung von 5-Pfund-Behältern mit flüssigem Petroleum
- Laser
- Flugzeuge
Wenden Sie sich bitte an den Ausstellerservice des Orange County Convention Centers, wenn Sie Fragen zur Brandwache haben: [email protected].
Ausstellerprodukte, die Dämpfe, Gase oder Abfälle wie Nebel, Konfetti oder Seifenblasen usw. erzeugen, müssen diese Emissionen und Produkte innerhalb ihres Standes halten! Das bedeutet, dass alle Emissionen entlüftet, aufgefangen oder aufgefangen werden müssen, damit sie nicht auf benachbarte Stände oder Gänge einwirken. Die Nichteinhaltung führt dazu, dass Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen wird. Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ausstellungen oder Aktivitäten zu verbieten oder zu schließen, wenn diese durch Lärm, Geruch oder andere störende Merkmale beeinträchtigt werden oder andere Aussteller oder Besucher beleidigen könnten.
Alle Aussteller im Innenbereich, einschließlich aufblasbarer Produkte, dürfen nur 75 % der vertraglich vereinbarten Fläche nutzen, wobei 25 % der Grundfläche ihres Standes frei bleiben müssen, und der größte Teil dieser Freifläche sollte auf der Seite der nächstgelegenen oder angrenzenden Aussteller frei sein.
Aufgrund der Größe und Anzahl der aufblasbaren Unternehmen sollten Aussteller in diesem Markt damit rechnen, an ähnlichen Positionen oder in der Nähe von Wettbewerbern auf der Ausstellungsfläche platziert zu werden.
Aussteller, die Hüpfburgen oder aufblasbare Produkte ausstellen, für die ein Gebläse erforderlich ist, müssen sich innerhalb des Pavillons für aufblasbare Produkte oder im Außenbereich befinden. Bei Nichteinhaltung wird Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen.
Bei allen aufblasbaren Produkten, die nur ausgestellt werden, müssen ALLE Zugänge mit Netzen und/oder Warnbändern sowie einer Beschilderung abgesperrt werden.
Alle Aussteller, die aufblasbare Produkte ausstellen, MÜSSEN bis spätestens Freitag, 12. September, eine Skizze ihrer Standfläche vorlegen. Anweisungen dazu finden Sie auf dem Standplanformular.
Alle Gebläse (innen und außen) müssen nachts nach den täglichen Messezeiten, einschließlich Einzug, Messezeit und Auszug, ausgeschaltet werden. Wenn sie eingeschaltet bleiben, werden sie nach den Öffnungszeiten der Messe von den IAAPA-Sicherheitsinspektoren sofort und ohne Vorankündigung abgeschaltet. Die IAAPA übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden.
- Aussteller, die ein nicht aufblasbares Produkt ausstellen, aber ein Gebläse verwenden, dürfen nicht mehr als eine 3/4-PS-Leistung verwenden und müssen eine Geräuschunterdrückungsvorrichtung einbauen, wenn sie außerhalb des aufblasbaren Pavillons im Ausstellungsbereich ausstellen. Aufblasbare Produkte, die ein Gebläse benötigen, müssen innerhalb des aufblasbaren Pavillons oder im Außenbereich ausgestellt werden. Bei Nichteinhaltung wird Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen.
- Alle verwendeten Gebläse müssen deutlich als UL- oder ETL-geprüft gekennzeichnet sein oder eine vergleichbare akzeptable Bezeichnung tragen. Alle Gebläse müssen über einen eingebauten thermischen Überlastungsschutz verfügen. (Die IAAPA hat das endgültige Entscheidungsrecht über die Anerkennung vergleichbarer Bezeichnungen).
- Alle Gebläse müssen während des Tages regelmäßig vom Aussteller überprüft werden.
- Wie in den meisten Herstellerhandbüchern beschrieben, müssen Gebläse an eine GFCI-Steckdose angeschlossen werden. GFCI-Steckdosen können über das Bestellformular für Elektrogeräte angemietet werden.
- Die Sicherheitsinspektoren der IAAPA werden die Gebläse täglich kontrollieren, um sicherzustellen, dass um die Gebläse herum ein ausreichender Lüftungsbereich vorhanden ist. Alle Gebläse müssen frei von Displays, Kisten und allem, was den Luftstrom zum Gebläse einschränken oder behindern könnte, gehalten werden. Unter oder neben einem Gebläse darf sich kein brennbares Material befinden.
- Alle Kästen oder Vorrichtungen, die zur Dämpfung des Gebläses verwendet werden, müssen für diesen Zweck entworfen und hergestellt worden sein und über ausreichend Platz und Belüftung für das Gebläse verfügen; außerdem dürfen sich keine anderen Gegenstände im Inneren des Kastens befinden. In der Kiste dürfen keine Verlängerungskabel aufbewahrt werden. Die IAAPA-Sicherheitsinspektoren haben das Recht, alle diese Boxen oder Geräte abzulehnen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung für den nächtlichen Betrieb Ihres Gebläses beantragen möchten, wenden Sie sich bitte bis Freitag, 12. September, an die IAAPA unter [email protected].
Alle Innenaussteller müssen einen Teppich oder eine andere Form von Bodenbelag auf ihrer Standfläche haben, ohne dass der Boden frei liegt. Bestellen Sie Teppichboden über GES. Jeder Bodenbelag, der höher als 6,4 mm (1/4 Zoll) ist, muss den Vorschriften für Doppelböden entsprechen.
Damit ein Aussteller einen Gang mit einem Teppich seiner Wahl bedecken oder den Gang mit einem Schild, einem Torbogen oder einer anderen Struktur überqueren kann, muss er drei benachbarte Inseln belegen, die zusammen mehr als 3.000 Quadratmeter Nettofläche haben. Darüber hinaus dürfen nur die Gänge überquert werden, die zwischen den Inseln liegen und die an die Seite jeder Insel grenzen und die größte Abmessung haben. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Aussteller eine Gangfläche zwischen zwei benachbarten Ständen kauft, um den Gang zu beschildern, aber der Gang muss frei von jeglichen Standelementen bleiben. Hauptgänge mit einer Breite von 20-30 Fuß sind jedoch nicht zulässig. Diese Anträge werden von Fall zu Fall geprüft. Bitte wenden Sie sich an [email protected].
Jeder Aussteller, der Ballons oder andere Gegenstände, die leichter als Luft sind, verwenden möchte, muss eine Genehmigung vom Orange County Convention Center einholen. Heliumballons dürfen nicht als Werbegeschenke verwendet werden. Für entweichende Leichter-als-Luft-Objekte wird eine Rückholgebühr erhoben. Bitte beachten Sie die OCCC-Vereinbarung für Ballons und Objekte, die leichter als Luft sind, auf der Seite Richtlinien und Informationen für Aussteller des Orange County Convention Centers.
Alle Aussteller, die Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Laser oder andere Spezialeffekte ausstellen oder vorführen, müssen bis zum 17. Oktober das OCCC-Formular " Gas/Cooking/Open Flame/Heat Producing Device Agreement" einreichen, das Sie auf der Seite "Exhibitor Guidelines & Information " des Orange County Convention Center finden. Eine Genehmigung kann von der Orange County Fire Rescue verlangt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das OCCC unter [email protected]. Bitte beachten Sie die Vorschriften des Fire Marshal und reichen Sie die OCCC-Vereinbarung für Gas/Kochen/offene Flamme/Hitze erzeugende Geräte zusammen mit den Begleitmaterialien bis zum 17. Oktober ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Richtlinien und Informationen für Aussteller des Orange County Convention Center.
Es dürfen keine Nägel, Bolzen, Nägelchen, Schrauben oder Löcher in irgendeine Oberfläche des Orange County Convention Center gebohrt, gekerbt oder gestanzt werden, einschließlich Wände, Säulen oder Bodenbeläge (innen und außen). Das Bohren/Abstecken auf dem Außenparkplatz ist unter keinen Umständen gestattet.
Für Messestände im Freien gelten andere Anforderungen als für Stände im Gebäude. Stände im Freien:
- Sie müssen keinen Teppichboden/Bodenbelag für die Standfläche bereitstellen.
- Sie müssen kein Standdesign einreichen, es sei denn, Ihr Stand hat eine Hüpfburg. Wenn Sie keine Hüpfburg haben, wählen Sie "Nein" für die Frage "Ist Ihr vertraglich vereinbarter Stand 20ft x 20ft oder größer?" im Standplanungsformular.
- Die Produkte dürfen mehr als 75 % der vertraglich vereinbarten Standfläche einnehmen, aber das Standpersonal und alle Ausstellungselemente müssen sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche befinden. Aussteller, die nicht alle Produkte auf ihrer Fläche unterbringen können, erhalten einen Verstoß vor Ort (Geldstrafe und Verlust der Betriebszugehörigkeit) und müssen für die zusätzliche Ausstellungsfläche bezahlen (falls dies eine Option ist) oder die Ausstellungselemente entfernen.
- Wenn Sie ein Zelt planen, das einen Teil des Standes oder den gesamten Stand bedeckt und größer als 900 m² ist, müssen Sie eine Genehmigung beim Orange County Fire Rescue Department beantragen. Weitere Informationen zu Zelten finden Sie in den Bedingungen für mehrstöckige und überdachte Stände auf der Seite Richtlinien und Informationen für Aussteller des Orange County Convention Centers. Der Antrag für mehrstöckige und überdachte Stände des OCCC muss bis zum 17. Oktober ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen an das OCCC geschickt werden.
- Sie dürfen unter keinen Umständen in die Oberfläche des Parkplatzes bohren, befestigen oder pfählen.
- Sie haben nur begrenzten Zugang zu Wasser- und Abwasserleitungen. Die Entwässerung darf andere Stände nicht beeinträchtigen. Im Ausstellungsbereich im Freien ist keine Druckluft verfügbar.
- Sie dürfen keine Gegenstände auf Abflussroste innerhalb der Standfläche stellen. Befindet sich ein Abflussgitter innerhalb Ihrer Standfläche, muss eine Seite einen offenen Zugang zum Gang haben, damit das Regenwasser ungehindert in den Abfluss fließen kann, und alle Standgegenstände müssen mindestens 1' von jeder der anderen drei Seiten des Abflussgitters entfernt sein.
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