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Richtlinien für Standgestaltung/Display für die Expo Middle East

Aussteller, die nur eine Roh-/Fläche oder ein spezielles Design anbieten, sowie Aussteller, die aufblasbare Produkte ausstellen, MÜSSEN Folgendes einreichen:
- Detaillierter Grundriss des Standes, einschließlich Standhöhe, Elektroinstallationen, Farben.
- Zu verwendende Materialien und audiovisuelle Geräte mit maßstabsgetreuen Abmessungen (nicht unter 1:100).
- Zeichnung(en) der Vorder- und Seitenansicht(en) mit Standhöhe.
- 3D-Perspektivzeichnungen.
- Höhenansichten, aus denen alle Abmessungen, Grafiken usw. klar hervorgehen.
- Statische Berechnungen/Zeichnungen zum Nachweis der strukturellen Stabilität, Gewichtsbelastungen, Farben und Details der für den Stand zu verwendenden Materialien usw.
- Feuerschutz und Brandschutz.
- Feuerhemmende Materialien müssen in Ihrem Standlayout deutlich vermerkt sein
Bitte beachten Sie, dass Aussteller, die nur einen Roh-/Flächenstand haben, eine Wand zwischen ihrem Stand und den benachbarten Ausstellern vorsehen müssen, die mindestens 3 m hoch sein muss. bei 3 m tiefen Ständen beträgt die maximale Höhe für Wände und Ausstellungselemente 3 m.
Standzeichnungen müssen bis zum 13. Februar 2026 online beim IAAPA Show Management eingereicht werden. Nach der Genehmigung durch die IAAPA wird die Zeichnung an das ADNEC Centre Abu Dhabi zur Überprüfung und Genehmigung weitergeleitet. Jeder Aussteller, der versucht, ein Exponat ohne die Genehmigung der IAAPA oder des Gebäudes zu bauen, wird nicht zum Aufbau zugelassen oder gezwungen, seine Fläche zu schließen, bis der Entwurf genehmigt wurde. Darüber hinaus werden verspätet eingereichte Formulare mit einer Geldstrafe und/oder dem Verlust der Seniorität belegt, wie hier beschrieben.
Alle flächengebundenen Aussteller müssen eine Inspektionsgebühr an das Sicherheitsteam für die Standprüfung entrichten. Diese Gebühr deckt das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ab, mit dem sichergestellt wird, dass alle Standentwürfe den erforderlichen Sicherheits- und Baunormen entsprechen. Weitere Einzelheiten, einschließlich der geltenden Gebühren und Zahlungsanweisungen, werden in Kürze bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass nur Stände, die als "komplexe Bauwerke" eingestuft werden, vor Beginn des Mietverhältnisses vom ADNEC-Strukturingenieur geprüft und bewertet werden. Es besteht derzeit keine Verpflichtung, Pläne und Entwürfe für Stände, Kabinen oder Einrichtungen einzureichen, die während einer Veranstaltung genutzt werden, wenn sie nicht unter die Definition der "komplexen Struktur" fallen.
Komplexe Strukturen sind speziell angefertigte Stände, Strukturen, Kabinen oder Elemente, die mehr als 4 Meter hoch sind, doppelstöckig sind, eine Plattform von 600 mm oder mehr haben oder ein komplexes Design haben, das als "nicht standardisiert" mit einem komplizierten Konstruktionsprozess angesehen wird.
- Definition einer komplexen Struktur:
- Doppelstöckige Stände
- Jeder Teil eines Standes oder Exponats, der mehr als vier Meter hoch ist
- Bestimmte hängende Gegenstände, z. B. Beleuchtungsvorrichtungen oder Schilder mit einem Gewicht von über 400 kg
- Ton-/Lichttürme
- Vorübergehend gestaffelte Sitzplätze, z. B. Tribünen
- Plattformen und Bühnen mit einer Höhe von mehr als 0,6 m sowie alle Plattformen und Bühnen für die öffentliche Nutzung
Alle Arbeiten müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Regeln und Vorschriften des ADNEC Centre Abu Dhabi durchgeführt werden.
Es ist die Pflicht aller Aussteller und ihrer Auftragnehmer, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschen (Besucher) mit Behinderungen Zugang zu diesen Dienstleistungen haben und sie nutzen können.
Alle Anbieter von Dienstleistungen für Besucher sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bauliche Gegebenheiten, die die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, zu beseitigen, zu verändern oder auf angemessene Weise zu vermeiden.
Alle Standaufbauten, Schilder, Hinweise usw. müssen auf die zugewiesene Fläche beschränkt bleiben und dürfen nicht in oder über die Gänge ragen.
Es dürfen keine Aufhängungen vom Dach der Ausstellungshallen oder Befestigungen an der Gebäudestruktur vorgenommen werden.
Abgehängte Einbauten
Abgehängte Standeinrichtungen sind nicht gestattet. ADNEC kann die Aufhängung von Bannern, Beleuchtungselementen, Armaturen oder anderen dekorativen Materialien vom Hallendach gestatten (die Arbeiten werden von ADNEC auf Kosten des Ausstellers ausgeführt) oder von der Firma ADNEC Centre Abu Dhabi, die für das Rigging zuständig ist, sofern:
Sie sind Teil eines vom Aussteller vorgeschlagenen Gesamtdekorationsplans.
Es gibt keine Verriegelungsvorrichtungen am Hauptteil des Standes (einschließlich elektrischer Leitungen oder Dekorationsmaterial).
Die vorgeschlagenen Hängeelemente dürfen die Dachkonstruktion nicht überlasten (max. 70 kg/r/m).
Nach dem Beginn und vor dem Ende der Mietdauer für das ADNEC Centre Abu Dhabi ist Zeit vorhanden.
Der Auftragnehmer muss die Aufhängungsdrähte entfernen, wobei ein freier, ungehinderter Zugang auf Bodenhöhe für Hebefahrzeuge, Kräne usw. gewährleistet sein muss, falls erforderlich.
Verwendung von Mörtel
Personen, die beabsichtigen, Ziegel-, Stein- oder Blockwände usw. zu errichten, müssen die Böden unter den Wänden usw. mit strapazierfähigem Baupapier oder ähnlichem Material auslegen, um die Bodenflächen vor Mörtelschäden zu schützen. Die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch den Auf- oder Abbau dieser Arbeiten an den Fußböden verursacht werden, gehen zu Lasten des Ausstellers.
Die Gebäudehöhe in den Ausstellungshallen beträgt 6 m für einen normalen Stand und maximal 8 m für einen doppelstöckigen Stand. Exponateinbauten, Bauteile und angebrachte Hinweisschilder sind jedoch bis zu einer maximalen Höhe von 6 m für Rohbaustände mit mehr als 3 m Tiefe zulässig. Rohbau- und Rohraumstände mit einer Tiefe von 3 m sind auf eine Höhe von 3 m begrenzt. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 3 m über dem Boden sind, müssen 3 m von den benachbarten Ständen zurückgesetzt werden oder auf der dem benachbarten Stand zugewandten Seite abgedeckt/bearbeitet werden.
Aussteller können eine Abweichung von der Höhenregelung beantragen, wenn sie Produkte mitbringen, die über die Höhe des Bodens hinausragen, sofern die benachbarten Grundstücksgrenzen nicht blockiert werden. Abweichungen werden von Fall zu Fall geprüft und genehmigt. Bitte laden Sie das vorgeschlagene Layout bis zum 13. Februar 2026 online beim IAAPA Show Management hoch.
Hängeschilder sind in Ständen mit einer Größe von 6mx6m und mehr erlaubt. Die gesamte Beschilderung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche angebracht werden. Doppelseitige Schilder müssen mindestens 3 m von benachbarten Ständen entfernt sein.
Aufbauten
Der gesamte Aufbau am Veranstaltungsort wird ausschließlich von ADNEC Centre Abu Dhabi Services durchgeführt. Das Aufhängen von Bannern usw. über einzelnen Ständen oder das Aufhängen von Standkonstruktionen vom Hallendach aus ist nur nach Ermessen von ADNEC gestattet.
- Der Aussteller muss daher das IAAPA Show Management und ADNEC Centre Abu Dhabi Services über seine Rigging-Politik informieren (d.h. ob das Rigging über einzelnen Ständen erlaubt oder auf bestimmte Bereiche beschränkt ist) und diese Hinweise in sein Ausstellerhandbuch aufnehmen.
- Das Rigging muss innerhalb des Genehmigungszeitraums durchgeführt werden, es sei denn, das ADNEC Centre Abu Dhabi hat etwas anderes vereinbart.
- Rigging vom Boden bis zur Decke ist nicht erlaubt.
- Rigging-Aufträge sollten spätestens 20 Arbeitstage vor Beginn des Lizenzzeitraums an den Dienstleister erteilt werden (bei verspäteten Aufträgen wird ein Aufschlag erhoben). Dem Auftrag sind die folgenden Angaben beizufügen:
- Eine maßstabsgetreue und vollständig bemaßte Zeichnung, aus der die Ausrichtung des Standes in Bezug auf das Gebäude hervorgeht.
- Beschreibung und Anzahl der zu befestigenden Gegenstände.
- Belastung der einzelnen Aufhängepunkte.
- Bevorzugte Aufhängehöhe vom Boden und Hakenhöhe (unter Berücksichtigung einer eventuell erforderlichen Überbrückung).
Datum und Uhrzeit der Hebe- und Senkvorgänge.
Das gesamte Rigging muss dem ADNEC Code of Practice für Rigging entsprechen.
- Wenn aufgrund von Gewichtsbeschränkungen am Veranstaltungsort Lichttraversen, speziell entworfene geflogene Gegenstände oder Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 250 kg aufgehängt werden sollen, müssen dem ADNEC Centre Abu Dhabi spätestens 35 Tage vor Ablauf der Genehmigungsfrist Zeichnungen und Belastungsangaben vorgelegt werden. Für alle Einreichungen, die nach diesem Termin erfolgen, werden Lieferkosten und Zuschläge berechnet.
- Holzkonstruktionen müssen angemessen verschraubt und ausgesteift sein. Holzverkleidungen, die an Fachwerken angebracht sind, müssen mit einer Klemme oder einem Hängebügel befestigt werden, der die Unterseite der Konstruktion stützt. Freies Klettern an geflogenen Geräten ist verboten. Geräte, auf die in der Höhe zugegriffen werden soll, müssen über ein geeignetes Sicherheitssystem verfügen, das eine ständige Befestigungsmöglichkeit bietet. Es muss ein Plan für die Rettung von Personen, die in der Höhe arbeiten, für den Notfall vorhanden sein.
- Fassaden - Wenn Fassaden aufgehängt werden, muss jeder einzelne Abschnitt der Fassade abgestützt werden. Fassaden mit einer Länge von fünf Metern und mehr müssen an drei Punkten jedes Abschnitts durch sicher befestigte Halterungen gestützt werden. Das Gewicht der Blende muss von der Unterseite getragen werden.
- Transparente und Schilder - Transparente und Schilder müssen spätestens zehn Tage vor Beginn des Genehmigungszeitraums in einem vollständig identifizierbaren Zustand, der für die Aufhängung geeignet ist, an den Rigging-Dienstleister geliefert werden. Die Lieferanten der Schilder sind für deren Unversehrtheit und die der Aufhängepunkte verantwortlich.
- Metall- oder Holzschilder dürfen nur dann aufgehängt werden, wenn sie mit vollständig unverlierbaren Hebepunkten ausgestattet sind, die durch die gesamte Tiefe des Schildes geschraubt sind und deren Kapazität ausreicht, um die Last an jedem einzelnen Punkt vollständig zu tragen. Schraubösen sind für diesen Zweck nicht zulässig, und das ADNEC Centre Abu Dhabi behält sich das Recht vor, die Aufhängung von Schildern zu verweigern, bei denen die Aufhängepunkte unzureichend sind.
- Papierschilder dürfen aufgrund ihrer schwachen Beschaffenheit nur aufgehängt werden, wenn sie aus "Tyvec" oder einem ähnlichen, vom ADNEC Centre Abu Dhabi genehmigten Material hergestellt sind.
- Geflogene Banner sollten an der oberen Tasche eine 100-mm-Hülse haben, durch die ein Aluminiumgerüstrohr mit einem Durchmesser von 50 mm geführt werden kann, oder eine geeignete Breite für bereitgestellte Stangen haben. Jedes Gewicht an der Unterseite des Banners muss unverlierbar sein. Alle Taschen und Unverlierbarkeiten müssen aus Vinyl geschweißt sein. Geklebte und/oder geklebte Taschen sind nicht zulässig.
- Das ADNEC Centre Abu Dhabi verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Aufhängung der Schilder auf sichere Weise erfolgt, und behält sich das Recht vor, die Aufhängevorrichtungen zu ändern, wenn dies für erforderlich gehalten wird. Alle zusätzlichen Kosten, die durch solche Maßnahmen entstehen, sind vom Lizenznehmer zu tragen.
- Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit werden die Transparente erst am Ende des Lizenzzeitraums abgehängt. Sie müssen sofort abgeholt werden, andernfalls können sie entsorgt werden.
- Heben und Befestigen - Auftragnehmer, die Hebe- und Befestigungsarbeiten durchführen, müssen geeignete Risikobewertungen, Verfahrenserklärungen und eine Bestätigung der Einhaltung von LOLER und PUWER vorlegen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das IAAPA Show Management.
- Rigging ist im Atrium, im Concourse, in den Capital Suites, in den Konferenzräumen und an den Haupteingängen der Hallen nicht gestattet.
Mehrstöckige Stände und Standeinrichtungen mit einer Höhe von mehr als 4,0 m (siehe auch "Komplexe Bauwerke").
Mehrstöckige Stände, erhöhte Gänge und Treppen sowie Standeinbauten mit einer Höhe von mehr als 4,0 m müssen gemäß den Anforderungen von ADNEC gebaut werden. Einzelheiten zu mehrstöckigen Ständen usw. müssen ADNEC zusammen mit statischen Berechnungen 60 Tage vor dem ersten Tag des Mietverhältnisses vorgelegt werden.
Decken - mit Ausnahme der obersten Etage - müssen aus einer massiven Konstruktion aus nicht brennbarem Material bestehen, mit der Ausnahme, dass behandeltes Material für eingeschossige Teile von Ständen zugelassen werden kann, bei denen keine Brandgefahr durch von oben herabfallende brennbare Gegenstände besteht.
Schränke - die sich unter der Treppe befinden, müssen durchgehend mit nicht brennbarem Material ausgekleidet sein.
Aus dem oberen Stockwerk eines Standes müssen ausreichende Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
Treppen - müssen mindestens 1 m breit sein und, wenn sie nicht durch einen zentralen Handlauf unterteilt sind, nicht mehr als 1,8 m breit. Jede Stufe muss eine in der Draufsicht gemessene freie Trittfläche von 280 mm haben; die Setzstufen zwischen den Stufen dürfen nicht ausgefüllt sein und 180 mm nicht überschreiten. Handläufe oder Balustraden müssen vertikale Geländer mit einem Abstand von höchstens 100 mm oder eine massive Füllung aufweisen.
Treppen müssen im Erdgeschoss an einem Punkt enden, an dem ein ungehinderter Zugang zu einem öffentlichen Gang möglich ist. Wenn die Bewohner des Obergeschosses keine andere Wahl haben, als das Gebäude über eine einzige Fluchttreppe zu verlassen, darf der Weg von jedem Teil des Geschosses bis zu dieser Treppe nicht länger als 10 m sein.
Strukturelle Berechnungen - In allen Fällen werden Berechnungen zum Nachweis der Festigkeit und Stabilität von Strukturen verlangt, um die folgenden Anforderungen der ADNEC-Vorschriften zu erfüllen. In diesem Zusammenhang bedeutet das Wort "Struktur" entweder einen mehrstöckigen Stand oder jeden Teil eines Standes, der höher als 4 m ist.
Eine Belastungsanalyse unter der Annahme einer auferlegten Last ("Verkehrslast") auf den oberen Stockwerken von 5 KN pro Quadratmeter.
Eine Stabilitätsprüfung unter der Annahme einer seitlichen Belastung in Höhe von 2,5 % der gesamten vertikalen Last, die auf die obere Etage wirkt.
Spannungs- und Durchbiegungsnachweise für alle tragenden Teile.
Einzelheiten zu Verbindungen, Aussteifungselementen und Bodenverkleidungen.
In allen Fällen muss eine Windlast von 0,15 KNm2 berücksichtigt werden.
Anmerkung: Unter bestimmten Umständen, wenn ein oberer Bereich für allgemeine Ausstellungsbesucher nicht frei zugänglich ist und die Anzahl der Personen 1,5 m² pro Person nicht überschreitet, wird eine Mindestlast von 3,5 kNm2 akzeptiert. In solchen Fällen muss der Standinhaber ein robustes System zur Kontrolle des Zugangs zum oberen Bereich nachweisen, um eine Überschreitung der vorgeschriebenen Personenzahl zu vermeiden. Für Handläufe und Balustraden werden statische Berechnungen vorgelegt.
Alle Ausstellungskomponenten müssen sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Fläche befinden. Nichts darf vom Boden aus in den Gang hineinragen oder in den Gang hängen. Dies gilt auch für die Verteilung von Materialien. Das Ausstellungspersonal muss innerhalb der Standfläche bleiben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Personal beim Verteilen von Material innerhalb des Standes bleibt.
Aussteller, deren Produkte Dämpfe, Gase oder Abfälle wie Nebel, Konfetti oder Seifenblasen erzeugen (aber nicht nur diese Beispiele), müssen diese Emissionen und Produkte innerhalb ihres Standes unter Kontrolle halten. Das bedeutet, dass alle Emissionen entlüftet, aufgefangen oder aufgefangen werden müssen, damit sie die benachbarten Stände nicht beeinträchtigen. Die Nichteinhaltung führt dazu, dass Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen wird. Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ausstellungen oder Aktivitäten zu verbieten oder zu schließen, wenn sie Lärm, Gerüche oder andere störende Merkmale verursachen oder andere Aussteller oder Besucher beleidigen könnten.
Alle Stände, einschließlich Hüpfburgen, dürfen nur 75 % der vertraglich vereinbarten Fläche nutzen, wobei 25 % der Grundfläche ihres Standes frei bleiben müssen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Personal und Ihre Kunden genügend Platz haben, um sich innerhalb Ihres Standes aufzuhalten, damit die Gänge frei bleiben.
Alle verwendeten Gebläse müssen deutlich als UL- oder ETL-geprüft gekennzeichnet sein oder eine vergleichbare akzeptable Bezeichnung tragen. Alle Gebläse müssen über einen eingebauten thermischen Überlastungsschutz verfügen. (Die IAAPA hat das endgültige Entscheidungsrecht über die Anerkennung vergleichbarer Bezeichnungen).
- Alle Gebläse müssen während des Tages regelmäßig vom Aussteller überprüft werden.
- Wie in den meisten Herstellerhandbüchern beschrieben, müssen Gebläse an eine GFCI-Steckdose angeschlossen werden.
- Die Sicherheitsinspektoren der IAAPA werden die Gebläse täglich überprüfen, um sicherzustellen, dass um die Gebläse herum ein ausreichender Lüftungsbereich vorhanden ist. Alle Gebläse müssen frei von Displays, Kisten und allem, was den Luftstrom zum Gebläse einschränken oder behindern könnte, gehalten werden. Unter oder neben einem Gebläse darf sich kein brennbares Material befinden.
- Alle Kästen oder Vorrichtungen, die zur Dämpfung des Gebläses verwendet werden, müssen für diesen Zweck entworfen und hergestellt worden sein und über ausreichend Platz und Belüftung für das Gebläse verfügen; außerdem dürfen sich keine anderen Gegenstände im Inneren des Kastens befinden. In der Kiste dürfen keine Verlängerungskabel aufbewahrt werden. Die IAAPA-Sicherheitsinspektoren haben das Recht, alle diese Boxen oder Geräte abzulehnen.
Alle Stände müssen mit Teppich oder einer anderen Form von Bodenbelag ausgestattet sein und dürfen keinen freiliegenden Boden haben. Der Teppichboden ist in den Ständen des Shell-Programms enthalten.
- Die Aussteller müssen dafür sorgen, dass der Teppich und das Teppichband nach der Veranstaltung und vor Ende der Mietzeit vollständig entfernt werden.
Die Nichtentfernung von Teppich und Klebeband oder die Beschädigung der Bausubstanz durch die Entfernung wird dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Teppichbodenbefestigungsband
- Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass Klebebänder, die zur Befestigung von Teppichen oder anderen Materialien auf den Bodenflächen verwendet werden, nach Gebrauch entfernt werden, ohne den Boden zu beschädigen.
Das ADNEC Centre Abu Dhabi verlangt die Verwendung von 3M-Klebeband mit geringer Klebkraft, das sich leicht entfernen lässt. - Das empfohlene doppelseitige Klebeband ist Code B7 und wird in Rollen von 50 m x 50 mm geliefert.
- Verpackungsklebeband aus Kunststoff, Gafferband, Abdeckband oder Zeichenband, die sich nur schwer von den Böden entfernen lassen, dürfen nicht verwendet werden.
- Alle Klebebänder, die nicht von den Auftragnehmern entfernt werden, werden von ADNEC auf Kosten des Ausstellers entfernt.
- Die Verwendung von Teppichsprühkleber oder Klebstoff ist nicht gestattet.
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle Teppichklebebänder nach Ihrer Veranstaltung und vor dem Ende der Messe entfernt werden. Die Entfernung von Teppichklebeband wird in Rechnung gestellt.
- Sollte die Entfernung des Teppichklebebandes zu Schäden an der Bausubstanz führen, werden dem Aussteller die Kosten für die Beseitigung in Rechnung gestellt.
Aus Gründen der Zugänglichkeit und Sicherheit sollten Doppelböden nach Möglichkeit vermieden werden. Bitte lesen Sie hier die Anforderungen an Doppelböden.
Trennwände zwischen Ständen dürfen bis zu einer Höhe von 4 m (13'0") errichtet werden, aber wenn eine Wand an einen angrenzenden Stand angrenzt und über die Trennwand hinausragt, muss sie verkleidet und dekoriert werden.
Aussteller, die "SPACE ONLY"-Standplätze gebucht haben, sind dafür verantwortlich, freistehende, einfach verkleidete Trennwände an der Peripherie ihrer Stände, die an einen benachbarten Stand grenzen, zu liefern, aufzustellen und zu dekorieren.
Die Mindesthöhe der Trennwand muss 3 m und die maximale Höhe 4 m (13'0) betragen, wobei der Bereich über 3 m mit einer doppelseitigen Verkleidung versehen sein muss, deren Farbe und Material mit dem angrenzenden Aussteller abgestimmt werden muss.
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