- For Attendees
Nur Standfläche
Die reine Standfläche beinhaltet keine Standausstattung, Trennwände oder Zubehör. Ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Standes. Der Aussteller muss eine mindestens 2,5 m hohe Wand zu einem angrenzenden Stand errichten. Aussteller mit umlaufenden Ständen müssen auch eine Wand zu den Gebäudewänden hin vorsehen. Ein Bodenbelag ist erforderlich.
- Alle Stände, die nur auf einer Fläche stehen, müssen ein Formular für den Standplan ausfüllen
- Alle Wände, die mehr als 4 m vom Boden entfernt sind, gelten als komplexe Konstruktionen und müssen von der IAAPA abgezeichnet und genehmigt werden. Die maximale Höhe beträgt 6 m vom Boden des Veranstaltungsortes
- Nur-Flächen-Stände, die 3 m tief sind, dürfen aus Rücksicht auf die benachbarten Aussteller nur bis zu einer Höhe von 2,5 m aufgebaut werden
- Vollständige Space-Only-Bauvorschriften - siehe Leitfaden für Ausstellerservices
- Pro 9 m² Standfläche sind 5 Personalausweise erlaubt, zusätzlich 2 Ausweise für jede weitere 9 m² bis zu einer Höchstzahl von 50
- Für jede 9 qm Standfläche haben Sie Anspruch auf 10 Aussteller-Gästeausweise







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