Wichtige Informationen zur IAAPA Expo Middle East

Wichtige Informationen zur Veranstaltung
Alle ausklappenHalle 10–11 & ICC
Al-Khaleej-Al-Arabi-Straße
Al Rawdah – W59 01
Abu Dhabi – Vereinigte Arabische Emirate
30. März – 2. April 2026 (Montag–Donnerstag) – Bildung
31. März – 2. April 2026 (Dienstag–Donnerstag) – Fachmesse
Farbe des Gangteppichs: Dunkelblau
Farbe des Teppichs im Messestand: Orange
Wichtige Informationen und Richtlinien
Alle ausklappenDieser Abschnitt bezieht sich auf Spielzeugballons, Heliumballons sowie Luftschiffe und Luftschiffe
Die Nutzung von Luftschiffen, Blimps und Ballons auf dem Veranstaltungsgelände unterliegt strengen Vorschriften. Anträge auf Genehmigung müssen zusammen mit einer Risikobewertung mindestens 28 Tage vor der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden.
Bei der Durchführung der Risikobewertung ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die Verwendung von Gas oder Batterien
Hindernisse innerhalb der Ausstellungsfläche, darunter Hängeleitungen, Kabel, Traversen, Stände und Beschilderungen
Die Möglichkeit, dass Gegenstände von ihnen herunterfallen
Einhaltung der spezifischen Vorschriften des Veranstaltungsortes
Jede Befestigung an einer Standkonstruktion muss so ausgeführt sein, dass sie die Konstruktion nicht übermäßig belastet, und muss über ausreichende Festigkeit und Haltbarkeit verfügen, um dauerhafte Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
Die Befestigungsvorrichtungen müssen so ausgelegt sein, dass ein versehentliches oder unbeabsichtigtes Entweichen des Ballons bzw. der Ballons verhindert wird.
Ersatzgasflaschen müssen in einem geeigneten, gesicherten Bereich außerhalb der Ausstellungshalle gelagert werden. (Siehe ADNEC Centre Abu Dhabi-Leitfaden Nr. 1 – Anforderungen an Druckgasflaschen)
Das Nachfüllen der Ballons mit Druckgas darf nicht während der Öffnungszeiten der Ausstellung für Besucher erfolgen.
Aussteller werden darauf hingewiesen, dass sie für alle Kosten haftbar gemacht werden, die durch die Reparatur von Schäden an den Lüftungsanlagen in den Hallen entstehen, wenn mit Gas gefüllte Ballons in diese Anlagen gesaugt werden, sowie für die Entfernung von Ballons aus den Dachkonstruktionen.
Die Bediener müssen jederzeit Sichtkontakt zum Luftschiff halten und sich in Funkreichweite befinden.
Notausgangsschilder dürfen zu keinem Zeitpunkt verdeckt werden.
Im Hallengrundriss muss ein geeigneter Start- und Landeplatz vorgesehen werden.
Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen verlangen, dass Luftschiffe während des Betriebs von einer zweiten Person vom Boden aus überwacht werden.
Luftschiffe müssen jederzeit an einem sicheren Gewicht festgemacht sein, das so platziert ist, dass keine Gefahr für Aussteller, deren Mitarbeiter und Besucher entsteht.
Alle Ballons und Blimps müssen mit geeigneten Mitteln gesichert und von einer sachkundigen Person abgenommen werden. Für die Bergung im Falle eines Entweichens auf das Dach oder bei Schäden an den Lüftungsanlagen wird eine Gebühr erhoben.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ADNEC Centre Abu Dhabi sind weder Wild- noch Haustiere auf dem Gelände gestattet. Ein schriftlicher Antrag auf die Ausstellung von Nutztieren muss mindestens einen Monat vor Beginn der Mietdauer bei der Veranstaltungsplanungsabteilung des ADNEC Centre Abu Dhabi gestellt werden.
Der Veranstaltungsort stellt keine Einrichtungen für den Tierschutz zur Verfügung; daher sind Haustiere – mit Ausnahme von Assistenzhunden – nicht gestattet, es sei denn, sie sind Teil einer Ausstellung oder Präsentation im Zusammenhang mit einer Messe und wurden vom Veranstaltungsort genehmigt. Haustiere dürfen nicht in Fahrzeugen zurückgelassen werden.
Ausstellungen, bei denen eine größere Anzahl von Nutztieren beteiligt ist, müssen unter Umständen den spezifischen Vorschriften der zuständigen Behörde „Agricultural Food Production“ oder der „Abu Dhabi Food Control Authority (ADFCA)“ entsprechen.
Der Veranstalter hat sich von einem entsprechend qualifizierten Tierarzt über Tierschutz und geeignete Sicherheitsmaßnahmen beraten zu lassen; dieser kann es für notwendig erachten, eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.
Eine Kopie des Berichts des Tierarztes ist dem Veranstaltungsort zur Genehmigung durch die zuständige Behörde vorzulegen (falls zutreffend). Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Person, die die Beratung bzw. Zustimmung einholt.
Die Tiere müssen angemessen beaufsichtigt werden, und es müssen ausreichende Vorkehrungen zum Tierschutz getroffen werden, die den Anforderungen des Veranstaltungsortes genügen.
Diese Vorkehrungen sollten in einer Risikobewertung detailliert dargelegt werden und Folgendes umfassen:
Transport zum und vom Veranstaltungsort
Fütterung
Unterbringung
Sicherheit
Umgebung
Bewegung
Reinigung und Hygiene
Schlaf/Ruhe
Schutz vor Schmerzen, Verletzungen, Leiden und Krankheiten
Evakuierung im Notfall
Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, müssen geeignete Absperrungen/Gehege vorhanden sein und an geeigneten Stellen gut sichtbare Warnhinweise angebracht werden. Tiere müssen ordnungsgemäß eingesperrt sein, wenn ein Stand unbeaufsichtigt ist, und wenn sie außerhalb eines Geheges ausgestellt werden, müssen sie angemessen angebunden oder entsprechend unter Kontrolle gehalten werden.
Es sollte ein Schild angebracht sein, das die Besucher darauf hinweist, sich nach dem Berühren von Tieren oder deren Gehegen die Hände zu waschen.
Am Eingang zur Ausstellung sollten zudem Schilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass Tiere anwesend sind und dass Personen mit Allergien davon betroffen sein können.
Alle potenziell gefährlichen Exponate müssen wirksam gesichert sein, um Verletzungen von Besuchern zu verhindern, und an einem stabilen Standort ausreichend befestigt sein, um dauerhafte Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
Ein Schild oder Hinweis muss gut sichtbar angebracht sein, um zu vermeiden, dass Personen versehentlich verletzt werden.
Ein Tierpfleger muss jederzeit anwesend sein, auch außerhalb der Öffnungszeiten, um das Wohlergehen der Tiere sowie die Sicherheit und Stabilität der Gehege kontinuierlich zu gewährleisten.
Werden wilde oder gefährliche Tiere an einem Stand ausgestellt, müssen sie in Gehegen untergebracht sein, die so konstruiert sind, dass Verletzungen der Ausstellungsbesucher vermieden werden.
Tiere, die außerhalb eines Geheges ausgestellt werden, müssen angemessen angebunden oder auf andere geeignete Weise unter Kontrolle gehalten werden, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
Das ADNEC Centre Abu Dhabi darf nicht für Wetten und Glücksspiele genutzt werden.
Wir möchten alle darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen im ADNEC Centre Abu Dhabi keine externen Reinigungsunternehmen auf dem Veranstaltungsgelände tätig werden dürfen.
Diese Einschränkung gilt auch für die Reinigung von Ständen, Ausstellungselementen und Exponaten. Stattdessen müssen alle Reinigungsleistungen während der Veranstaltungszeit ausschließlich beim Reinigungsteam des ADNEC Centre Abu Dhabi in Auftrag gegeben werden. Diese Maßnahme gewährleistet eine effiziente Koordination und sichert die hohen Standards in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Aussteller und Auftragnehmer sollten sich mit unserem spezialisierten Reinigungsteam in Verbindung setzen, um alle erforderlichen Reinigungsleistungen während der Veranstaltung zu vereinbaren.
Innerhalb des Veranstaltungsgeländes sind ausschließlich Reinigungsdienste des ADNEC Centre Abu Dhabi zulässig. Aussteller dürfen daher keine eigenen externen Reinigungsfirmen beauftragen.
Aussteller und Auftragnehmer müssen den lizenzierten Bereich am letzten Abend des Aufbaus bis 22:00 Uhr räumen, damit das ADNEC diesen Service erbringen kann.
Für die Beseitigung von zurückgelassenen Standausstattungsmaterialien, Teppichen, Paletten und übermäßigem Müll wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, um die Kosten für die Anmietung von Containern und den Personalaufwand zu decken.
Befestigungen, Anbringe oder Durchbrüche am Gewebe, an der Konstruktion oder an den Fußböden des Zentrums dürfen ausschließlich von autorisierten Vertretern des ADNEC Centre Abu Dhabi auf Kosten des Lizenznehmers, Unterlizenznehmers oder Auftragnehmers, der diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt, vorgenommen werden. Dies umfasst die Befestigung an der Stahlkonstruktion zu jeglichem Zweck an jedem Teil der Gebäudebauweise und -struktur, sei es im Innen- oder Außenbereich. Das Verschrauben ist unter keinen Umständen gestattet.
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass Klebebänder, die zur Befestigung von Teppichen oder anderen Materialien auf den Bodenflächen verwendet werden, nach der Nutzung entfernt werden, ohne den Boden zu beschädigen.
Das ADNEC Centre Abu Dhabi schreibt die Verwendung von 3M-Klebeband mit geringer Klebekraft vor, das sich leicht entfernen lässt. Für die Entfernung von Klebebändern, die nicht vom ADNEC Centre Abu Dhabi genehmigt wurden, wird ein höherer Satz berechnet.
Plastik-Packband, Gaffer-Klebeband, Abdeckband oder Zeichenband, die sich alle nur schwer vom Boden entfernen lassen, dürfen nicht verwendet werden.
Klebebänder, die nicht von den Auftragnehmern entfernt wurden, werden vom ADNEC Centre Abu Dhabi auf Kosten des Ausstellers entfernt.
An den Kanalabdeckungen sind keinerlei Befestigungen zulässig.
Befestigungen an der Bodenoberfläche, die nicht durch die Verwendung von Klebebändern zur Sicherung von Randleisten, Kabelklemmen und ähnlichen Standausstattungselementen erfolgen, sind nicht gestattet. Das Bohren in den Boden, das Einschlagen von Nägeln, das Eindrehen von Schrauben sowie Befestigungen jeglicher Art sind nicht gestattet.
Hängende Standausstattungselemente sind nicht zulässig. Das ADNEC Centre Abu Dhabi kann die Aufhängung von Bannern, Beleuchtung, Ausstattungselementen oder anderen Dekorationsmaterialien an der Hallendecke genehmigen (wobei die Arbeiten vom ADNEC Centre Abu Dhabi auf Kosten des Ausstellers oder durch den vom ADNEC Centre Abu Dhabi beauftragten Rigging-Dienstleister durchgeführt werden), sofern:
keine Befestigungsvorrichtungen am Hauptteil des Standes vorhanden sind (einschließlich elektrischer Leitungen oder Dekorationsmaterialien).
Der Antrag wird mindestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Mietdauer beim ADNEC Centre Abu Dhabi gestellt.
Die vorgesehenen hängenden Elemente dürfen die Dachkonstruktion nicht überlasten (maximal 70 kg/l/m).
Nach Beginn und vor Ende der Mietdauer steht dem ADNEC Centre Abu Dhabi ausreichend Zeit zur Verfügung.
Der Rigging-Auftragnehmer muss die Aufhängeseile entfernen und dabei einen freien, ungehinderten Zugang auf Bodenhöhe für Hebefahrzeuge, Kräne usw. gewährleisten, soweit erforderlich.
Personen, die den Aufbau von Ziegel-, Stein- oder Blockwänden usw. planen, müssen unter den Wänden usw. strapazierfähiges Baupapier oder ähnliches Material auf den Böden auslegen, um die Bodenoberflächen vor Mörtelschäden zu schützen. Die Kosten für die Behebung von Schäden an den Böden, die durch den Auf- oder Abbau dieser Arbeiten verursacht werden, gehen zu Lasten des Ausstellers.
1.1 Alle Speisen und Getränke, die in den Veranstaltungsorten des ADNEC Centre Abu Dhabi (Abu Dhabi National Exhibition Centre und Al Ain Convention Centre) serviert werden, unterliegen der Lizenz von Capital Catering. Capital Catering ist der alleinige Anbieter aller Speisen und Getränke innerhalb der Veranstaltungsorte. Kunden oder Aussteller, die Speisen und/oder Getränke auf dem Veranstaltungsgelände anbieten möchten, dürfen solche Produkte nur dann anbieten, wenn sie von Capital Catering bezogen wurden. Für die Bereitstellung von Speisen oder Getränken aus anderen Quellen, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen, wird eine Korkgebühr erhoben. Diese ist vom Kunden vor der Bereitstellung zu entrichten.
2.1 Capital Catering behält sich das Recht vor, die Genehmigung für die Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken zu verweigern, die die Zulassungskriterien des Veranstaltungsortes nicht erfüllen.
3.1 Eine schriftliche Genehmigungsvereinbarung (NOC) von Capital Catering ist sieben Werktage vor jeder geplanten Veranstaltung erforderlich. Dies ist nicht verhandelbar. Wird ein solches Dokument nicht vorgelegt, werden alle Speisen und Getränke entfernt oder entsorgt. Capital Catering wird zudem anordnen, dass die Caterer, die Ausrüstung und die Produkte des Kunden vom Veranstaltungsort entfernt werden.
4.1 Speisen und/oder Getränke dürfen ohne folgende Voraussetzungen weder geliefert, ausgestellt, verzehrt, verkauft noch kostenlos angeboten werden: vorherige schriftliche Genehmigung von Capital Catering; Vorauszahlung einer Korkgebühr; gültige und relevante Unterlagen zur Lebensmittelsicherheit (ADFCA-Lizenz usw.); Bestätigung des Standorts des Servicebereichs.
5.1 Die Genehmigung zur Bereitstellung von Speisen oder Getränken gemäß dem Antrag wird erst erteilt, wenn alle in den Abschnitten 3.1 und 4.1 genannten Kriterien erfüllt sind.
6.1 Capital Catering behält sich das Recht vor, die Genehmigung zur Bereitstellung von Speisen und Getränken jederzeit zu widerrufen.
7.1 Gemäß den Vorschriften und Richtlinien der ADFCA liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Lieferung, Lagerung, Zubereitung und das Servieren aller Speisen und Getränke von Dritten/externen Anbietern den verbindlichen Best-Practice-Standards der Gastronomie entsprechen.
8.1 Capital Catering übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, ADFCA-Richtlinien oder Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durch den Kunden oder einen Drittanbieter im Rahmen der „Korkgeld-Richtlinie“; die Haftung liegt ausschließlich beim Kunden.
Ausnahmen:
1. Verkostungen und Auslagen: Bei allen Veranstaltungen mit Catering-Charakter, die innerhalb der Veranstaltungsstätte stattfinden, gestattet Capital Catering die Auslage von Speisen und/oder Getränken sowie die Verteilung von Kostproben ohne Korkgeld. Die Größe der Kostproben wird von Capital Catering wie folgt definiert:
- 28 g (mundgerechte Portion) für Speisen/Snacks
- 50 ml für alle Getränke (heiß oder kalt)
Alle Korkgebühren müssen vom Kunden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf der Grundlage der geschätzten Kosten vollständig bezahlt werden.
Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Vertreter im ADNEC Centre Abu Dhabi unter [email protected] oder +971 02 406 3777.
Unterzeichnete Vereinbarung
Mit seiner Unterschrift übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Zahlung der Korkgebühr und verpflichtet sich zur Einhaltung der Richtlinien des ADNEC Centre Abu Dhabifür alle Speisen und Getränke, die innerhalb der Veranstaltungsstätte geliefert, verteilt, konsumiert, verkauft oder kostenlos angeboten werden.
- Aussteller, die an ihren Ständen zu Demonstrationszwecken kochen (z. B. um die Vorteile eines bestimmten Kochgeräts zu veranschaulichen), müssen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -hygiene einhalten.
- Eine vollständige Risikobewertung, einschließlich Angaben zu Lagerungsmethoden, Spülmöglichkeiten, Standgestaltung und Art der zum Kochen verwendeten Geräte, muss mindestens einen Monat vor Messebeginn bei der IAAPA-Messeleitung und dem ADNEC Centre Abu Dhabi zur Genehmigung eingereicht werden.
- Die Aussteller sind dafür verantwortlich, einen eigenen Lebensmittelhygieneinspektor mitzubringen; alternativ kann das ADNEC Centre Abu Dhabi einen Inspektor zur Verfügung stellen. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller.
- Die Verwendung von LPG (Flüssiggas) ist auf dem Messegelände eingeschränkt. (siehe Abschnitt „Gase“)
- Aussteller dürfen an ihren Ständen keine eigenen Speisen zubereiten und/oder an Besucher ausgeben, außer zum Zwecke der Verkostung. Einzelfälle müssen mindestens einen Monat vor der Messe genehmigt werden.
- Ein Lebensmittelhygieneinspektor kann den betreffenden Stand besuchen, um die Einrichtungen zu überprüfen. Die Kosten trägt der Aussteller.
Im Rahmen der kontinuierlichen Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium und anderen staatlichen Stellen hat die Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung des Emirats Abu Dhabi eine Reihe von Maßnahmen und Beschränkungen im Emirat durchgesetzt, um Wirtschaftsbetrug zu bekämpfen und dem Handel mit gefälschten oder betrügerischen Waren durch bestimmte Unternehmen ein Ende zu setzen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschungen im Geschäftsverkehr, das zudem die Strafen für betrügerische Unternehmen verschärft. Vor diesem Hintergrund und gemäß den Gesetzen der VAE gilt Folgendes:
- Dürfen Aussteller im ADNEC Centre Abu Dhabi keine gefälschten Waren ausstellen, ebenso wenig wie Waren, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder Waren, die nach lokalen Gesetzen oder Vorschriften verboten oder beschränkt sind.
- Inspektoren der VAE haben das Recht, ohne weitere Rechtsmittel alle Waren physisch zu entfernen, die von ihnen oder einer zuständigen Behörde als rechtsverletzende oder verbotene Waren eingestuft werden.
- Werden gefälschte Waren festgestellt, kann dies zur Aufhebung des Teilnahmerechts des Ausstellers an der Messe, zu strafrechtlicher Verfolgung, Geldstrafen, Freiheitsstrafen und/oder zur Schließung des Messestands des Ausstellers führen.
Die Preise für Formulare von GES und dem ADNEC Centre Abu Dhabi sind in Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (AED) angegeben. Sollten Sie sich bezüglich der Preisangaben unsicher sein, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter, um die Währung zu überprüfen.
- Jeder Aussteller, der die Ausstellung gefährlicher Gegenstände plant, muss eine Risikobewertung durchführen, um sicherzustellen, dass geeignete Kontrollmaßnahmen getroffen werden, um einen Missbrauch durch oder Verletzungen von Messebesuchern zu vermeiden.
- Eine Kopie dieser Risikobewertung muss vor Ort jederzeit einsehbar sein. Die Ausstellung und der Verkauf von Waffen und Munition unterliegen einer strengen behördlichen Kontrolle, und vor der Anlieferung der Exponate muss beim ADNEC Centre Abu Dhabi eine entsprechende Genehmigung eingereicht werden. Sowohl während der Öffnungszeiten als auch außerhalb der Öffnungszeiten müssen geeignete und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Waffen getroffen werden.
Alle Lieferungen müssen während der Messetage und -zeiten der IAAPA Expo Middle East erfolgen – nicht davor – und sind wie folgt zu adressieren:
- Empfänger
- Name der Messe
- Standnummer
- Hallen-Nr.(en)
ADNEC Centre Abu Dhabi (Abu Dhabi National Exhibition Centre)
Postfach 5546
Khaleej Al Arabi Street, in der Nähe des Zayed Military Hospital
Abu Dhabi, VAE
Telefon: +971 (0)2 444 6900 / Fax: +971 (0)2 444 6135
- Alle Lieferungen sind direkt an den Ausstellerstand zu richten.
- Das IAAPA-Messemanagement und das ADNEC Centre Abu Dhabi übernehmen keine Verantwortung für Lieferungen und werden keine Empfangsbestätigungen für Sendungen ausstellen.
- Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung sind Lieferungen nur ab einer Stunde vor Messebeginn bis 15 Minuten vor der tatsächlichen Eröffnung der Messe zulässig. Nur in Ausnahmefällen können Lieferungen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung erfolgen.
- Den Mitarbeitern der IAAPA und des ADNEC Centre Abu Dhabi ist es nicht gestattet, Lieferungen im Namen Dritter entgegenzunehmen.
Für alle Veranstaltungen, Aktivitäten oder Vorführungen sind unter Umständen spezielle Genehmigungen von externen Genehmigungsbehörden außerhalb des ADNEC Centre Abu Dhabi erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Arten von Aktivitäten geben kann, die auf dem Gelände des ADNEC Centre Abu Dhabi genehmigt werden können.
Alle Vorschläge werden von Fall zu Fall geprüft und nur dann berücksichtigt, wenn sie zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. In jedem Fall sind mindestens vollständige Risikobewertungen, Arbeitsbeschreibungen, Versicherungsangaben usw. erforderlich. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Element der öffentlichen Beteiligung vorhanden ist.
Zur Klarstellung: Für alle Bereiche, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit beinhalten oder ein Risiko für die Besucher darstellen könnten, sollten Sie folgende Informationen bereitstellen:
Risikobewertung
Formular für Gesundheit und Sicherheit
Plan des betreffenden Bereichs
Angaben zur Art der Aktivität
Teilnahmebeschränkungen wie Altersgrenzen usw. und deren Handhabung
Einzelheiten zur Abwicklung der Veranstaltung
Nachweis einer Versicherung gegen Unfälle, Verletzungen und Sachschäden (Haftpflichtversicherung)
Alle gefährlichen Aktivitäten wie Kletterwände, Seilrutschen, Bungee-Sprünge usw. müssen von einem anerkannten, kompetenten und auf diesen Bereich spezialisierten Unternehmen errichtet, betrieben und verwaltet werden. Das gesamte Personal, das die Anlagen bedient, muss nachweisen können, dass es in der Bedienung der Anlagen umfassend geschult und über ausreichende Erfahrung bzw. Qualifikation verfügt, um die Anforderungen des ADNEC Centre Abu Dhabi zu erfüllen.
Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen bezüglich der Versicherungen an das IAAPA Show Management übermittelt werden. Die Verantwortung für die Bereitstellung dieser Informationen liegt bei Ihnen, und Sie können vor Ort aufgefordert werden, Nachweise für diese Versicherungen vorzulegen.
Aussteller müssen sicherstellen, dass Vorführungen keine Brand- oder Sicherheitsgefahr darstellen, und müssen dem IAAPA Show Management schriftlich alle Einzelheiten sowie eine Risikobewertung dieser Aktivitäten vorlegen.
Das ADNEC Centre Abu Dhabi behält sich das Recht vor, jede Aktivität einzuschränken, die es als schädlich für die öffentliche Sicherheit erachtet.
Bei gut besuchten Vorführungen können zusätzliche Sicherheits- und Besuchermanagementmaßnahmen erforderlich sein, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Die Kosten hierfür sind vom Aussteller zu tragen.
Generell gilt im ADNEC Centre Abu Dhabi ein Drohnenverbot. Sollten Sie jedoch eine Drohnenvorführung an Ihrem Stand durchführen wollen, ist möglicherweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No Objection Certificate, NOC) des ADNEC erforderlich.
Bitte reichen Sie zur Prüfung die folgenden Unterlagen ein:
- Technische Details der Drohne
- Piloten- oder Betreiberlizenz
- Zweck der Vorführung und Demonstration
- Risikobewertung
Bitte wenden Sie sich an das IAAPA-Messemanagement unter [email protected], falls Sie weitere Informationen benötigen.
- Die Nennspannung im ADNEC Centre Abu Dhabi für temporäre Ausstellungs- und Veranstaltungsinstallationen beträgt 230 V einphasig bzw. 400 V dreiphasig bei einer Frequenz von 50 Hz
- Jedes ausgestellte Gerät, das außerhalb der im Standardtarif des Veranstaltungsortes festgelegten Nennleistungen für die Stromversorgung liegt, muss deutlich und eindeutig gekennzeichnet sein.
- Für den Auf- und Abbau sind geeignete temporäre Stromversorgungen zu bestellen.
- Kabel dürfen während der Öffnungszeiten der Messe nicht an die Steckdosen des Veranstaltungsortes angeschlossen und/oder über die Gänge verlegt werden.
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Stromversorgung der Stände eine halbe Stunde nach Messeschluss abgeschaltet und nicht wieder eingeschaltet wird. Dies dient der Sicherheit aller Personen, die in den Hallen arbeiten. Bitte teilen Sie dies allen Ausstellern und Auftragnehmern mit. Sollte Strom nach der geplanten Zeit benötigt werden, MUSS dies im Voraus bestellt werden; hierfür können Gebühren anfallen.
Nachstehend finden Sie die Betriebsvorschriften des ADNEC Centre Abu Dhabi für den Zugang zur Stromversorgung von Ausstellungen und Veranstaltungen:
- Als Trennstelle zwischen dem Versorgungsanschluss an der Verteilertafel und den einzelnen Endverbrauchern dienen Sicherungs-Trennschalterkästen.
- Jeder Kasten verfügt über einen eigenen Ein-/Aus-Schalter sowie einen Sicherungshalter.
- Während des Aufbaus bleibt das Versorgungskabel unter Spannung, wobei die Sicherungen entfernt und der Schalter in der AUS-Position sind.
- Sobald der Schütz die Stromzufuhr angefordert hat, wird die Anlage geprüft und inspiziert.
- Bei zufriedenstellendem Ergebnis setzen wir die Sicherungen ein und schalten den Schalter ein.
- Dieser Schalter muss im Notfall jederzeit zugänglich sein, damit wir die Stromversorgung so schnell wie möglich trennen können.
- Es ist nicht zulässig, dies über die Verteilertafel zu tun, da möglicherweise nicht ersichtlich ist, welche Verteilertafel den Stand versorgt.
- Bitte beachten Sie das vollständige und detaillierte Dokument „ADNEC Centre Abu Dhabi Regulatory Codes of Practice RCoP 01 – Temporary Electrical
- Installations and Mains Supplies (ADNEC-EHSMS-RCoP-15-01) die vollständigen Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Auftragnehmer diese vollständig einhalten.
Die IAAPA hat im Namen jedes Ausstellers eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt 2 Millionen US-Dollar sowie einer Deckungssumme von 1 Million US-Dollar pro Schadensfall abgeschlossen. Die Kosten betragen 100 US-Dollar pro ausstellendem Unternehmen, und die Gebühr muss zusammen mit dem Ausstellervertrag entrichtet werden. Diese Versicherung deckt jedes ausstellende Unternehmen ab, sodass es nicht erforderlich ist, der IAAPA ein individuelles Versicherungszertifikat mit den Messedaten zur Prüfung vorzulegen. Aussteller sollten weiterhin über eine eigene Versicherung verfügen; hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Versicherungsschutz, den die IAAPA im Namen der Aussteller abschließt. Dies ist sowohl für den Aussteller als auch für die IAAPA eine zeitsparende Erleichterung.
Jeder Aussteller, der ein Fahrgeschäft oder eine Vorrichtung (gemäß ASTM 747-06) ausstellt, die die Beteiligung des Publikums ermöglicht, brennbare Materialien verwendet oder Speisen oder Getränke serviert, die das eigene Produkt des Ausstellers sind, muss über eine Deckungssumme von insgesamt 3 Millionen US-Dollar sowie 2 Millionen US-Dollar pro Schadensfall verfügen und der IAAPA bis zum 13. Februar 2026eine Kopie dieses Zertifikats über das „Audience Participation Safety Form & Ride Registration“ oder per E-Mail an [email protected]vorlegen . Der Versicherungsnachweis (COI) muss folgende Angaben enthalten: IAAPA, GES, DSV, ADNEC Centre Abu Dhabi sowie deren Unternehmen, Tochtergesellschaften, Beauftragte, Vertreter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Freiwillige und Angestellte sind zusätzlich für die IAAPA Expo Middle East 2026 versichert, 27. März bis 4. Juli 2026. Die IAAPA sollte als Versicherungsnehmerin aufgeführt sein. Die Adresse lautet: 4155 West Taft Vineland Road, Orlando, FL 32837, Vereinigte Staaten.
Die Brandschutzvorschriften für den Standbau und die Standgestaltung finden Sie im Abschnitt „Vorschriften für den Standausbau“ des Handbuchs.
Der Veranstalter führt eine Brandrisikobewertung durch, bei der die Sicherheit aller Personen im Vordergrund steht und besonderes Augenmerk auf besonders gefährdete Personen, wie Menschen mit Behinderung und Personen mit besonderen Bedürfnissen, gelegt wird. Die Bewertung umfasst auch die Berücksichtigung etwaiger gefährlicher Stoffe auf dem Gelände.
Aussteller müssen diese Anforderungen jederzeit einhalten und die vom ADNEC Centre Abu Dhabi festgelegten Verfahren befolgen. Aussteller müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer mit den Notfallverfahren des ADNEC Centre Abu Dhabi vollständig vertraut sind, einschließlich der Maßnahmen, die bei Entdeckung eines Brandes oder eines herrenlosen Pakets, beim Auslösen des Evakuierungsalarms sowie bezüglich der Lage der Sammelplätze zu ergreifen sind. Diese Verfahren stehen im Bereich „Organiser Guide“ auf der Website des ADNEC Centre Abu Dhabi zum Download bereit. Sollten Sie Übersetzungen in andere Sprachen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Event Planning Manager.
Es muss jederzeit ein ausreichender Zugang gewährleistet sein, damit Feuerwehrfahrzeuge alle Bereiche des Zentrums erreichen können.
Die rund um das Ausstellungszentrum angeordneten Feuerlöschstellen sind deutlich gekennzeichnet und müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Ein blockierter oder behinderter Zugang kann dazu führen, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann.
Notausgänge
Notausgänge müssen sowohl innerhalb der Halle als auch im Außenbereich jederzeit frei von Hindernissen gehalten werden.
Die Zivilschutzbehörde von Abu Dhabi behält sich das Recht vor, jede Veranstaltung abzubrechen, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden.
Alle Gegenstände, die einen Notausgang versperren, gelten als Abfall und werden ohne Vorankündigung entsorgt.
Wenn der Grundriss der Veranstaltung die Einrichtung temporärer Notausgänge erforderlich macht, z. B. aus abgetrennten Bereichen der Hallen, Seminarräumen, anderen geschlossenen Bereichen oder wenn die Raumaufteilung zusätzliche Fluchtwegbeschilderung erfordert, müssen auf Kosten des Lizenznehmers beleuchtete Fluchtwegschilder bereitgestellt werden. Diese dürfen ausschließlich aus Piktogrammen bestehen. Unter bestimmten Umständen können nicht beleuchtete Schilder zulässig sein, dies muss jedoch vom Veranstaltungsplanungsleiter genehmigt werden.
Vorhänge oder Gardinen, die über Notausgänge gehängt werden, müssen mindestens 75 mm über dem Boden hängen, in der Mitte geöffnet sein und dürfen keine Notausgangsschilder verdecken; andernfalls müssen zusätzliche temporäre, hinterleuchtete Notausgangsschilder bereitgestellt werden.
Feuerlöscher
Die deutlich gekennzeichneten Zugänge zu den Feuerlöschvorrichtungen in den Hallen müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Etwaige Mehrkosten, die dem ADNEC Centre Abu Dhabi durch die Bereitstellung spezieller Feuerlöschertypen entstehen, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Aussteller stellt das ADNEC Centre Abu Dhabi von jeglichen Verlusten oder Schäden an Feuerlöschern während der Lizenzlaufzeit frei.
Erste Hilfe
Die Erste-Hilfe-Station befindet sich zwischen den Hallen 7 und 8.
Um die Erste-Hilfe-Station zu erreichen, wählen Sie bitte die Durchwahl 4444 (oder 02 406 4444, wenn Sie von einem Mobiltelefon oder einem externen Anschluss aus anrufen).
In Notfällen – einschließlich der Anforderung eines Krankenwagens – rufen Sie bitte die Sicherheitszentrale unter der Durchwahl 4444 an. Deren Fachwissen kann im Notfall entscheidende Zeit sparen. Bitte geben Sie deutlich an:
den Namen der Messe
den Standort und die Nummer des dem Vorfall am nächsten gelegenen Standes
Ihren Namen
Die Art des Unfalls oder Notfalls, z. B. Herzprobleme, Knochenbruch,
Bleiben Sie bei der verletzten Person, bis Hilfe eintrifft
Der Erste-Hilfe-Dienst des ADNEC Centre Abu Dhabi gilt für allgemeine Besucher, Aussteller und Mitarbeiter des ADNEC Centre Abu Dhabi und deckt keine Verletzungen ab, die durch Unfälle an oder im Zusammenhang mit den Ausstellungselementen verursacht wurden. Sollten Sie für solche Bereiche eine eigene Erste-Hilfe-Versorgung organisieren, müssen Sie dem Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten des ADNEC Centre Abu Dhabi die Daten des Erste-Hilfe-Anbieters, dessen Einsatzzeiten und dessen Standort auf dem Gelände mitteilen.
Die Betriebszeiten entsprechen während der Öffnungszeiten der Messe den Öffnungszeiten der Veranstaltung. Für die Auf- und Abbauzeiten gelten standardmäßig Betriebszeiten von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Gemäß den Anforderungen von OSHAD und HAAD ist es vorgeschrieben, an jedem Arbeitsort mit weniger als 50 Mitarbeitern mindestens einen Ersthelfer pro Schicht bereitzustellen. Wenn bei Ihnen Mitarbeiter in der Nacht arbeiten, muss ein Ersthelfer vor Ort sein. Falls Sie einen eigenen Ersthelfer mitbringen möchten, reichen Sie uns bitte dessen HAAD-Lizenz und Lebenslauf sowie eine Liste der mitgebrachten Erste-Hilfe-Ausrüstung ein.
Für die Nacht: Falls Sie keinen Rettungswagen benötigen, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie auf den Einsatz verzichten und während der Nacht keinen Rettungswagen benötigen.
Darüber hinaus gibt es zwei Stufen der Erste-Hilfe-/medizinischen Versorgung, die während der Nachtarbeit bereitgestellt werden.
Bei umfangreichen Bauarbeiten ist in der Regel die Bereitstellung eines Rettungswagens und mindestens einer Pflegekraft vor Ort erforderlich, um den Nachtbetrieb abzudecken. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Ausstellers/Auftragnehmers.
Die medizinische Versorgung/Erste-Hilfe-Betreuung wird vor Ort während der Kernzeiten von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr bereitgestellt; ab der letzten Nacht des Aufbaus einer Veranstaltung wird die Betreuung bis 23:59 Uhr verlängert. Für alle Arbeiten außerhalb dieser Zeiten ist eine Erste-Hilfe-/medizinische Versorgung erforderlich, deren Kosten dem Aussteller in Rechnung gestellt werden. Dies gilt für alle Veranstaltungen, die innerhalb des ADNEC-Gebäudes stattfinden, mit Ausnahme der Marina.
Wird die Erste-Hilfe-/medizinische Versorgung für Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten nicht im Voraus gebucht und durch eine unterzeichnete Bestätigung gesichert, dass die Kosten nach der Veranstaltung beglichen werden, sind Nachtarbeiten nicht gestattet. Dies ist die Standardvorgehensweise für alle Veranstaltungen, die im ADNEC Centre Abu Dhabi stattfinden.
Das Angebot für den medizinischen Dienst wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Bodenbelastungen
Die MAXIMALE Bodenbelastung in allen Hallen und Außenbereichen ist auf höchstens 1.000 kg/m² begrenzt, einschließlich Kanal- und Grabenabdeckungen. Dies ist nicht verhandelbar.
Jeder Aussteller oder Auftragnehmer, der plant, schwere Maschinen oder Ausstellungsgegenstände an seinem Stand oder in seinen Ausstellungsbereichen zu platzieren, die 1.000 kg pro Quadratmeter überschreiten, MUSS seine Pläne dem Veranstalter zur vorherigen Genehmigung vorlegen. Der Veranstalter muss daraufhin den Veranstaltungsort über den Gegenstand und dessen Standort informieren und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen vorlegen. Wird der Veranstaltungsort nicht über schwere Gegenstände informiert, die am Stand oder in der Ausstellungsfläche ausgestellt werden sollen, dürfen diese Gegenstände nicht in die Hallen gebracht werden. Dies ist nicht verhandelbar.
Alle schweren Gegenstände müssen eine gleichmäßig verteilte Last (UDL) aufweisen, wobei Lastverteilplatten vorgeschrieben sind. Lastverteilplatten sind vom Aussteller oder dessen Auftragnehmer bereitzustellen und müssen für den jeweiligen Zweck geeignet sein.
Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, eine „Fahrtbahn“ durch die Hallen von den VE-Türen zum Stand einzurichten, die für den Transport der schweren Ausrüstung genutzt wird.
• Aussteller werden gebeten, die IAAPA-Messeleitung im Voraus über besonders schwere Lasten zu informieren.
Gefährliche Güter
Bei der Behandlung dieses Themas hält sich das ADNEC Centre Abu Dhabi an die britischen Normen.
Materialien, Ausstellungsstücke oder Substanzen, die nach Ansicht des ADNEC Centre Abu Dhabi als gefährlich, risikobehaftet oder explosiv einzustufen sind, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des ADNEC Centre Abu Dhabi nicht auf das Gelände gebracht werden. Materialien, Ausstellungsstücke oder Substanzen anstößiger Art dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.
Acetylen – Acetylenflaschen oder ähnliche Produkte müssen den im Abschnitt „Gase“ aufgeführten Bestimmungen entsprechen.
Druckgase und Installation – Druckgasflaschen sind gemäß den im Abschnitt „Gase“ aufgeführten Bestimmungen zu verwenden.
Gefährliche und gesundheitsschädliche Stoffe – Ausführliche Angaben zu allen Stoffen müssen dem ADNEC Centre Abu Dhabi zusammen mit den entsprechenden COSHH-Sicherheitsdatenblättern mindestens 60 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vorgelegt werden. Stoffe, die nach Ansicht des ADNEC Centre Abu Dhabi gefährlich, explosiv oder unerwünscht sind, dürfen ohne die formelle Genehmigung des ADNEC nicht auf das Gelände gebracht werden. Wird die Verwendung giftiger Stoffe oder Flüssigkeiten beabsichtigt, deren Entsorgung eine Meldung an die zuständigen Behörden erfordert, ist das ADNEC Centre Abu Dhabi mindestens 60 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses schriftlich über die Art des Stoffes oder der Flüssigkeit sowie die betreffenden Mengen zu informieren. Auf dem Stand oder in den Hallen darf zu keinem Zeitpunkt mehr als der Bedarf für einen Tag gelagert werden; der Rest ist in geschlossenen Behältern an einem mit dem Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten des ADNEC Centre Abu Dhabi vereinbarten Ort und unter dessen Aufsicht zu lagern.
Filme – Werden für audiovisuelle Vorführungen eigenständige Schränke verwendet, ist die Anordnung der Geräte so zu gestalten, dass die Gänge nicht durch Personen behindert werden, die sich die Vorführung ansehen.
Entzündbare Flüssigkeiten und Gase – Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ADNEC Centre Abu Dhabi dürfen im Ausstellungszentrum keine entzündbaren Flüssigkeiten oder Erdgas verwendet werden. Anträge auf Verwendung sind 35 Tage vor dem ersten Tag der Mietdauer zu stellen, unter Angabe der Menge der Materialien und des Verwendungszwecks, für den diese benötigt werden.
Entzündbare Öle – Kraftstoffe und Mineralöle dürfen nur gemäß den gesondert in einer Risikobewertung festgelegten Bestimmungen verwendet werden.
Dämpfe, Abgase und Rauch – Exponate oder Verfahren, bei denen die Gefahr besteht, dass gesundheitsschädliche Dämpfe, Abgase oder Rauch entstehen und in die Hallen gelangen oder auf andere Weise dort freigesetzt werden, sind in den Messehallen nicht zulässig. Andere Emissionen sind nur zulässig, wenn der Messeveranstalter dem ADNEC Centre Abu Dhabi eine schriftliche Erklärung vorlegt, aus der die chemische Zusammensetzung, die Mengen, die Konzentrationen und die Emissionsrate der Emissionen hervorgehen, sowie eine unterzeichnete Erklärung, dass diese Emissionen gemäß den „Control of Substances Hazardous to Health Regulations 1988“ als sicher eingestuft werden können.
Maschinen und Geräte – Das ADNEC Centre Abu Dhabi behält sich das Recht vor, jede Vorführung von Geräten jederzeit zu beenden.
Alle potenziell gefährlichen Exponate, die in Betrieb genommen werden sollen, müssen wirksam abgesichert sein, um Verletzungen von Besuchern zu verhindern, und müssen an einem stabilen Standort angemessen befestigt sein, um dauerhafte Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
Die Maschinen oder Geräte dürfen nur von durch den Aussteller autorisierten Personen vorgeführt oder bedient werden und dürfen in Abwesenheit dieser Personen nicht in Betrieb bleiben.
Es muss ein gut sichtbares Schild oder ein Hinweis angebracht werden, um versehentliche Verletzungen von Personen zu vermeiden.
Die Exponate müssen so aufgestellt werden, dass sie zu keinem Zeitpunkt in den Durchgang hineinragen oder eine Gefahr für die Besucher darstellen.
Die Startvorrichtungen an Maschinen sollten abgeschaltet werden, um zu verhindern, dass Besucher unbeaufsichtigte Exponate in Betrieb nehmen.
Die Bedingungen, unter denen die Geräte vorgeführt werden, sollten sorgfältig berücksichtigt werden, da diese erheblich von den Bedingungen abweichen können, unter denen sie normalerweise installiert sind, und die üblichen Sicherheitsvorkehrungen unter diesen Bedingungen möglicherweise nicht mehr angemessen sind.
Der Einsatz von Kompressoren, Sprühgeräten und ähnlichen, durch Verbrennungsmotoren angetriebenen Anlagen ist verboten, solange sich Besucher in den Hallen aufhalten.
Not-Aus-Schalter an gut sichtbarer und zugänglicher Stelle.
Alle Kraftstoffvorräte sind außerhalb der Halle in einem gesicherten Lagerraum aufzubewahren, der mindestens 10 Meter von der Halle entfernt ist.
Radioaktive Stoffe – Radioaktive Substanzen dürfen nicht in das Zentrum gebracht werden.
Schweißen und ähnliche Verfahren – Wenn Schweißarbeiten, Metallbrennen, Hartlöten und andere wärmeerzeugende Arbeiten durchgeführt werden sollen, sei es während der Auf- oder Abbauzeiten einer Ausstellung oder im Rahmen einer Vorführung, muss der Aussteller die IAAP-Messeleitung und das ADNEC Centre Abu Dhabi im Voraus über die Art der Arbeiten informieren und beim Event Planning Manager eine Genehmigung für Heißarbeiten beantragen.
Der Aussteller trägt die Kosten, die dem ADNEC Centre Abu Dhabi durch die Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöschausrüstung, Feuerlöscher und die Überwachung durch das Feuerwehrpersonal des ADNEC Centre Abu Dhabi entstehen, die aufgrund der zusätzlichen Arbeiten erforderlich sind.
Der Aussteller muss sicherstellen, dass angemessene Vorkehrungen gegen Sachschäden oder Personenschäden durch Feuer oder heißes Metall getroffen werden.
Während der IAAPA Expo Middle East steht Ihnen im gesamten Veranstaltungsgelände kostenloses WLAN zur Verfügung. Falls Sie für Ihren Messestand einen Internetanschluss benötigen, empfehlen wir Ihnen, einen Festnetzanschluss zu bestellen.
Für verschiedene Dienstleistungen wurden offizielle Auftragnehmer benannt, um einen effizienteren und geregelteren Auf- und Abbau zu gewährleisten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Liste der offiziellen Auftragnehmer. Sofern nicht anders angegeben,
- dürfen gemäß den Sicherheitsvorschriften nur die offiziellen Auftragnehmer die Stromversorgung, die Druckluftversorgung sowie die Wasserableitung und Rohrleitungsinstallationen durchführen.
- Aussteller können für die Standgestaltung und den Standbau einen eigenen Dienstleister beauftragen, müssen jedoch eine rückzahlbare Kaution hinterlegen. Bei festgestellten Schäden erfolgt ein Abzug von Dienstleistungen und Schadenersatz. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite „Nicht-offizielle Dienstleister“. Die Aussteller sind dafür verantwortlich und haften dafür, dass der von ihnen beauftragte Dienstleister alle Regeln und Vorschriften einhält.
- Die Aussteller sind verpflichtet, alle Formulare fristgerecht an die zuständigen Stellen zurückzusenden; andernfalls können die Dienstleistungen vor Ort möglicherweise nicht gewährleistet werden.
- Die Dienstleistungen der offiziellen Auftragnehmer dienen der Erleichterung für die Aussteller, und die Messeleitung übernimmt keine Haftung in Bezug auf Verträge zwischen Ausstellern und diesen Auftragnehmern für Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen seitens dieser Personen, ihrer Mitarbeiter und Beauftragten.
- Sofern ein maschineller Umschlag innerhalb der Messehallen erforderlich ist, werden ausschließlich die offiziellen Spediteure beauftragt.
dürfen nicht vor Ort aufgetragen werden. Dies muss außerhalb der Baustelle erfolgen.
Alle Farbdosen und -behälter müssen von der Baustelle entfernt und vom Auftragnehmer ordnungsgemäß entsorgt werden. Für Farbdosen, die vom ADNEC Centre Abu Dhabi von der Baustelle entfernt werden, fallen Gebühren an.
Farbspritzen – ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
Eine schriftliche Vorankündigung muss an die IAAP-Messeleitung und das ADNEC Centre Abu Dhabi erfolgen.
Es dürfen ausschließlich Farben auf Wasserbasis verwendet werden.
Der Aussteller/Auftragnehmer trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass keine Farbe auf den Hallenböden verschüttet oder auf Wände, Säulen oder andere Teile der Gebäudestruktur oder der Ausstattung gesprüht oder verspritzt wird.
Der Aussteller bzw. der Auftragnehmer, der die Sprüharbeiten durchführt, darf andere Personen in der Nähe der Arbeiten nicht belästigen.
Farbreste, die während der Dekorationsarbeiten, durch Verschütten oder auf andere Weise auf der Gebäudestruktur, den Böden oder der Ausstattung zurückbleiben, werden vom ADNEC Centre Abu Dhabi auf Kosten des Ausstellers entfernt.
Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ist vorgeschrieben, wenn ein vorhersehbares Risiko besteht, das eine Vorbeugung gegen Verletzungen erforderlich macht.
Zu dieser PSA können folgende Ausrüstungsgegenstände gehören:
- Einen Schutzhelm zum Schutz von Kopf und Gesicht vor Verletzungen
- Stiefel mit Stahlkappen und Stahlsohlen zum Schutz der Füße
- Handschuhe zum Schutz der Hände und Unterarme
- Warnwesten
- Staubmasken zum Schutz vor dem Einatmen gefährlicher oder reizender Partikel
- Augenschutz
- Gehörschutz
- Auffanggurte und Sicherheitsgurte.
Dies ist keine vollständige Liste der Ausrüstungsgegenstände, und die Pflicht zur Beurteilung, welche Art von PSA für eine bestimmte Arbeitssituation geeignet ist, obliegt dem Aussteller und/oder Auftragnehmer. Die für persönliche Schutzausrüstung geltende Norm entspricht den britischen Normen und technischen Richtlinien, die am Veranstaltungsort (ADNEC Centre Abu Dhabi) in vollem Umfang gelten.
Das IAAPA Show Management und das ADNEC Centre Abu Dhabi müssen mindestens einen Monat vor der Veranstaltung benachrichtigt werden, wenn Sie den Einsatz von Spezialeffekten (Laser, Nebelmaschinen, Pyrotechnik usw.) planen.
Es ist unbedingt erforderlich, das IAAPA Show Management und das ADNEC Centre Abu Dhabi zu informieren, wenn Rauchmaschinen eingesetzt werden sollen, da dies Auswirkungen auf die Brandmeldeanlagen im ADNEC Centre Abu Dhabi hat.
Sie müssen Angaben zum Betreiber, die Herstellerangaben zu den einzusetzenden Geräten sowie eine Risikobewertung des Einsatzes vorlegen.
In einigen Fällen kann eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden, und es kann eine Bescheinigung eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich sein. Alle damit verbundenen Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Das IAAPA-Messemanagement und das ADNEC Centre Abu Dhabi müssen mindestens 35 Tage im Voraus über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert werden. Die folgenden Informationen müssen beim ADNEC Centre Abu Dhabi eingereicht werden:
Der Aussteller ist verpflichtet, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Schreiben) von folgenden Stellen einzuholen und Kopien davon beim ADNEC Centre Abu Dhabi einzureichen:
Polizei von Abu Dhabi
Stadtverwaltung von Abu Dhabi
Zivilschutz / Zivilluftfahrt von Abu Dhabi
Termine und Einzelheiten der Messe/Veranstaltung.
Angabe, ob die Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich stattfindet.
Angaben zum Feuerwerkslieferanten, einschließlich Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Anzahl, Marke und Typ der pyrotechnischen Geräte.
Art des Effekts und Position jedes Geräts im Einsatz, einschließlich der vom Hersteller empfohlenen horizontalen und vertikalen Sicherheitsabstände.
Lagerort, wenn die Geräte nicht im Einsatz sind.
Getroffene Brandschutzvorkehrungen
Für den Aufbau und den Abschuss verantwortliche Person, einschließlich Qualifikationen und Erfahrung.
Position der für die Zündung zuständigen Person, die jederzeit eine direkte Sicht auf alle Geräte gewährleistet.
Möglicherweise ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des ADNEC Centre Abu Dhabi erforderlich; für die Ausstellung dieses offiziellen Schreibens ist eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Steuerbox speziell für diesen Zweck angefertigt sein muss und mit einem Schlüssel bedient wird, der stets bei der für die Zündung verantwortlichen Person aufbewahrt werden muss. Der Schlüssel darf nicht in der Steuerbox verbleiben, wenn diese unbeaufsichtigt ist.
- Die allgemeine Sicherheit wird von der Messeleitung vom Aufbau bis zum Abbau gewährleistet. Ausstellern und deren Mitarbeitern ist der Zutritt zur Messehalle außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten untersagt.
- Alle Personen in den Messehallen müssen jederzeit ein Erkennungsabzeichen tragen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie weder eigenes Personal noch Mitarbeiter anderer Sicherheitsdienste für Sicherheitsdienste am Stand einsetzen dürfen. Wenden Sie sich bitte an die IAAPA-Messeleitung unter[email protected],wenn Sie individuelle Sicherheitsmaßnahmen für Ihren Stand vereinbaren möchten.
- Aus Sicherheitsgründen ist der Transport von Produkten in die oder aus den Hallen während der Messzeiten strengstens untersagt.
- Weder die IAAPA noch das ADNEC Centre Abu Dhabi haften in irgendeiner Weise für den Verlust oder das Verschwinden von Gegenständen, Artikeln, Waren oder Materialien jeglicher Art, die vom Standbereich des Ausstellers oder aus der Ausstellungshalle stammen, haftbar oder verantwortlich, es sei denn, der Verlust oder das Verschwinden ist auf vorsätzlichen und rechtswidrigen Diebstahl durch Mitarbeiter des Verbandes oder des ADNEC Centre Abu Dhabi zurückzuführen. Der Verband und das ADNEC Centre Abu Dhabi stellen den Ausstellern als Service bestimmte Sicherheitsdienstleistungen zur Verfügung, einschließlich der Beratung zu Sicherheitsmaßnahmen; die Verantwortung für die Sicherheit des Ausstellerbereichs, der Produkte und des Eigentums liegt jedoch ausschließlich beim Aussteller.
Alle Fahrzeuge, die das Straßennetz oder die Servicebereiche des Zentrums befahren, müssen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrszeichen und Anweisungen des Sicherheitsdienstes des ADNEC Centre Abu Dhabi einhalten. Alle Privatfahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, außer während des Be- und Entladens.
Alle Straßen, Parkplätze und Anlieferungsbereiche im Zentrum sind privates Eigentum; deren Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Fahrzeughalters. Für Fahrzeuge, die Straßen, Parkplätze und Anlieferungsbereiche nutzen, gelten die Verkehrsregeln von Abu Dhabi; jedes Fahrzeug, das gegen diese Vorschriften verstößt, wird gemeldet.
Allen schweren Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen ist die Benutzung der Straßen in Abu Dhabi zwischen 6:00 und 8:00 Uhr sowie zwischen 13:00 und 15:00 Uhr untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Geldstrafe von 1.000 AED geahndet, und das Fahrzeug wird für 7 Tage beschlagnahmt. Wiederholungstäter erhalten zusätzlich eine Geldstrafe von 1.000 AED und eine weitere Beschlagnahmung für 14 Tage. Der Fahrer erhält zudem bei jedem Verstoß acht Punkte in Flensburg. Das Verbot gilt nicht an Feiertagen oder an Wochenenden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Ihre Aussteller und Auftragnehmer über diese behördliche Anordnung informiert sind.
Ausstellungsstücke mit Benzinantrieb – Der Aussteller muss das ADNEC Centre Abu Dhabi und die IAAPA-Messeleitung darüber informieren, an welchem Stand sich Kraftfahrzeuge mit Benzinantrieb oder andere mit einem Kraftstofftank ausgestattete Geräte mit Benzinmotor befinden, einschließlich Boote, Anlagen oder Maschinen. Diese Ausstellungsstücke müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Die Kraftstofftanks von Kraftfahrzeugen dürfen nur so viel Kraftstoff enthalten, wie zum Verlassen der Halle erforderlich ist.
Die Kraftstofftanks aller anderen benzinbetriebenen Geräte müssen leer sein. Der Kraftstofftank muss mit einem verschlossenen Deckel versiegelt sein.
Alle Batterien in Fahrzeugen müssen entfernt, an allen Polen abgeklemmt oder dauerhaft isoliert und gesichert werden, bevor das Publikum in die Halle zugelassen wird, und dürfen erst nach dem endgültigen Ende der Messe wieder angeschlossen werden.
Alle Fahrzeuge müssen mit einer Auffangwanne ausgestattet sein und so innerhalb der Standgrenzen positioniert werden, dass keine hervorstehenden Teile, Türen, Ladebordwände usw. den Standbereich überschreiten.
Das Betreiben von Verbrennungsmotoren während der Öffnungszeiten der Messe ist strengstens untersagt.
Das Befüllen oder Entleeren von Kraftstofftanks innerhalb der Halle ist zu jeder Zeit strengstens untersagt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das IAAPA-Messemanagement unter[email protected]
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