Ein von einem Aussteller beauftragtes externes Unternehmen gilt als inoffizieller Dienstleister, auch bekannt als „Exhibitor Appointed Contractor“ (EAC). Beispiele hierfür sind: Dienstleister für Auf- und Abbau, Installation und Demontage (I&D), audiovisuelle Technik, Blumendekoration usw. Sehen Sie in der Listeder offiziellen Dienstleister nach, ob Ihr Anbieter dort aufgeführt ist. Aussteller, die ihren Stand mit eigenem Personal selbst aufbauen, gelten NICHT als nicht-offizielle Dienstleister.
IAAPA Expo Europe – Nicht-offizielle Vertragspartner

- Beachten Sie alle im Ausstellervertrag im „Aussteller-Leitfaden“ aufgeführten Messevorschriften.
- Registrieren Sie sich hier bei der IAAPA und reichen Sie einen Versicherungsnachweis ein
- Bei der Anmeldung muss die EAC folgende Angaben machen:
1. Kontaktdaten
2. Laden Sie einen Versicherungsnachweis hoch
3. Den EAC-Bedingungen zustimmen - Die Frist für die Registrierung der EACs bei der IAAPA endet am 14. August 2026. Bei Versäumnis dieser Frist wird den EACs bis zum 4. September 2026 eine Verspätungsgebühr in Höhe von 50 £ berechnet. Für Anmeldungen, die nach dem 4. September 2026 eingehen, wird den EACs eine Verspätungsgebühr in Höhe von 100 £ berechnet.
- EACs, die während der Öffnungszeiten Zugang zur Ausstellungsfläche benötigen, können EAC-Ausweise für die Messetage zum Preis von jeweils 50 £ erwerben.
Ohne Einreichung der oben genannten Unterlagen ist es keinem EAC gestattet, auf dem Messegelände zu arbeiten.
Registrieren Sie sich hier auf der Website für nicht-offizielle Auftragnehmer/von Ausstellern beauftragte Auftragnehmer und reichen Sie Ihre Versicherung ein
Die Mindestdeckungssummen, die Aussteller, die Fahrgeschäfte und/oder mechanische Geräte ausstellen, vorweisen müssen, elektrische oder sonstige Geräte oder Darbietungen, bei denen das Publikum mitwirkt, sowie für alle Aussteller, die brennbare Materialien oder Kochgeräte verwenden, betragen 2.000.000 € pro Schadensfall und eine kombinierte Gesamtdeckungssumme von 3.000.000 €. Im Versicherungszertifikat muss der Vermerk „Die Deckung für Teilnehmer ist nicht ausgeschlossen“ enthalten sein.
Alle anderen Aussteller müssen eine Mindestdeckungssumme von 1.000.000 € pro Schadensfall und eine Gesamtdeckungssumme von 2.000.000 € nachweisen. Darüber hinaus wird allen Ausstellern empfohlen, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 300.000 € für Brandschäden, 10.000 € für medizinische Kosten, 1.000.000 € für Personen- und Werbehaftpflicht sowie 2.000.000 € für Produkthaftung und Nachhaftung abzuschließen.
Die hier genannten Deckungsumfänge und Deckungssummen gelten als Mindestanforderungen und schränken die Haftung des Ausstellers in keiner Weise ein.
- Der Begriff „Veranstaltung“ bezieht sich auf die IAAPA Expo Europe 2026, die vom 19. bis 25. September 2026 in London, Großbritannien, stattfindet (einschließlich der Auf- und Abbauzeiten).
- Der Begriff „Ausstellungshalle“ bezieht sich auf die vertraglich vereinbarten Hallen im Excel London Exhibition Centre.
- Der Begriff „Fahrzeuge“ bezieht sich auf alle Arten von motorgetriebenen Karren, Kraftfahrzeugen, Lastkraftwagen, Traktoren usw.
- Nicht-offizielle Auftragnehmer müssen gemäß den IAAPA-Vertragsbedingungen bis Montag, den 21. September, um 17:00 Uhr alle Anschlusskästen, Leitern oder sonstige Ausrüstung aus den Gängen oder anderen Gemeinschaftsbereichen entfernen.
- Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Ausrüstung ausschließlich während des Auf- und Abbaus im Ausstellerstand zu lagern. Die gesamte Ausrüstung muss bis zum 21. September aus dem Stand entfernt werden, um die Eröffnung der Messe vorzubereiten.
- Der Auftragnehmer darf innerhalb der Ausstellungshalle keinen Serviceschalter betreiben. Der Auftragnehmer muss seine Tätigkeiten auf die Standfläche des Ausstellers beschränken.
- Jeder nicht-offizielle Auftragnehmer muss vor dem ersten Aufbautag der Messe über einen echten und gültigen Dienstleistungsauftrag eines Ausstellers verfügen. Der Auftragnehmer darf unter keinen Umständen auf dem Messegelände Kunden werben.
- Jegliches Eigentum des nicht offiziellen Auftragnehmers, das nicht bis zum Ende der Arbeitszeiten entfernt wurde, verbleibt auf eigenes Risiko. Darüber hinaus können solche Gegenstände auf Kosten des Dienstleisters verlegt, entfernt oder eingelagert werden, wenn sie nach Ansicht der IAAPA aus irgendeinem Grund den Auf- oder Abbau in irgendeiner Weise behindern. Die IAAPA behält sich das Recht vor, für die Rückgabe dieser Gegenstände eine Gebühr zu erheben.
- Um die Sicherheit zu gewährleisten und Engpässe auf dem Messegelände zu vermeiden, ist es nicht-offiziellen Auftragnehmern und Ausstellern zu keiner Zeit gestattet, Elektrofahrzeuge oder -roller im Gebäude zu nutzen.
- Der Betrieb oder die Nutzung motorisierter oder mechanischer Materialtransportgeräte durch Aussteller oder deren beauftragte Auftragnehmer ist untersagt.
- Nicht-offizielle Auftragnehmer müssen die Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie die Vorschriften für die Ausstellungshalle und alle anderen geltenden Regeln und Vorschriften einhalten, die von der IAAPA und Excel London festgelegt oder geändert wurden.
- Aussteller, Vertreter eines Ausstellers oder nicht-offizielle Auftragnehmer, die über die veröffentlichten Aufbauzeiten hinaus arbeiten müssen, müssen sich an die IAAPA wenden, um die Gebühr für die Verlängerung der Arbeitszeit zu entrichten.
- Nicht-offizielle Auftragnehmer haben während der Messezeiten keinen Zutritt zur Ausstellungsfläche. Wenn Auftragnehmer während der Messezeiten Zutritt benötigen, muss ihr Aussteller sie für einen Aussteller- oder Besucherausweis registrieren.
- Aussteller sind verpflichtet, ihre Standfläche in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie sie übernommen haben. Aussteller müssen mit ihrem nicht offiziellen Dienstleister vereinbaren, dass nach dem Abbau sämtlicher Abfall aus dem Ausstellerbereich entfernt wird. Die IAAPA behält sich das Recht vor, dem ausstellenden Unternehmen die Kosten für übermäßigen Abfall in Rechnung zu stellen, der von der beauftragten Reinigungsfirma aus dem Stand entfernt wird.
- Nicht-offizielle Auftragnehmer werden vom Gelände verwiesen, wenn:
- festgestellt wird, dass sie in einem Ausstellerstand arbeiten, der nicht vorab bei der IAAPA angemeldet wurde.
- er gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarung für nicht-offizielle Dienstleister oder gegen die von der IAAPA und Excel London festgelegten Regeln und Vorschriften verstößt.
- Die Teilnahme des nicht offiziellen Dienstleisters an der Messe zu Streiks, Streikposten oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen gegen die IAAPA führt.
- sie andere Störungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen oder Unannehmlichkeiten für die IAAPA oder einen ihrer Kunden verursachen.
- Alle Mitarbeiter und Vorgesetzten von inoffiziellen Auftragnehmern, die auf dem Messegelände tätig sind, müssen Armbänder tragen. Aus Sicherheitsgründen ist es Auftragnehmern nicht gestattet, Ausstellerausweise zu tragen, außer während der Messetage.
- Jedes nicht-offizielle Dienstleistungsunternehmen, das für den Abbau der Ausstellungsstände nach Messeschluss verantwortlich ist, muss alle Ausstellungsstände gemäß dem Abbauplan abgebaut und versandfertig machen.
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