Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die grundlegenden Regeln für die Teilnahme an Messen. Dieser Überblick umfasst nicht alle Sicherheitsstandards und dient lediglich als Leitfaden für Aussteller. Er bezieht sich unter anderem auf die Normen ASTM F24, EN 13814, NEC, NFPA und OSHA, ist jedoch nicht darauf beschränkt.
Sicherheitsrichtlinien für die IAAPA Expo
Die IAAPA setzt sich für ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Messeteilnehmer ein – Besucher, Aussteller, Auf- und Abbaupersonal, Auftragnehmer und Subunternehmer. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Ausstellers, die Sicherheit und die Einhaltung sicherer Arbeitspraktiken seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und Subunternehmer zu gewährleisten, die möglicherweise in seinem Auftrag auf der Messe tätig sind.

Voraussetzungen vor der Show
Alle ausklappenSituationsbewusstsein, also die Wachsamkeit gegenüber der Umgebung, ist für die persönliche Sicherheit während der Vorbereitungen zur Messe und beim Aufbau der Ausstellungsfläche von entscheidender Bedeutung. Es liegt in der Verantwortung aller Aussteller, ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer, die Sicherheit ihres Personals während des Einzugs, des Aufbaus, während der Messe und schließlich beim Abbau zu gewährleisten.
Personenhebebühnen, Gabelstapler, Personentransporter, Fahrräder, schweres Gerät und sogar Sattelzüge sind ständig in Bewegung und stellen ein Verletzungsrisiko dar. Überfüllte Gänge sowie die Ansammlung von Müll und Schutt bergen zudem eine potenzielle Stolpergefahr.
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Die Benutzung von Leitern birgt ein potenzielles Risiko. Unsichere Verhaltensweisen beim Umgang mit Leitern:
- KEINE Leiter verwenden; stattdessen Stühle, Kisten usw. nutzen
- Sich zu weit strecken
- Auf der Leiter „laufen“, anstatt sie zu verschieben
- Arbeiten oberhalb der zulässigen Sprosse. Nicht mehr als 3 Sprossen von der Spitze entfernt
- Zu kurze Leitern
- Beschädigte Leitern
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Wenn Sie eine Personenhebebühne oder ein Gerüstsystem verwenden, MUSS der Benutzer ein von der OSHA zugelassenes Sicherheitsgurt-/Rückhaltesystem verwenden.
Das Tragen eines Schutzhelms wird stets empfohlen.
Es sollte eine Aufsichtsperson am Boden eingesetzt werden.
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Unter keinen Umständen ist das Schweißen und/oder Schleifen von Konstruktionen, Geräten usw. gestattet.
Sollten Schweiß- oder Schleifarbeiten erforderlich sein, muss das Objekt vom Ausstellungsbereich in einen zugelassenen Außenbereich gebracht werden.
Solche Schweißarbeiten müssen von einem zertifizierten Schweißer durchgeführt werden, und der Veranstalter kann währenddessen eine separate Brandwache verlangen.
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Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, Stolperfallen in und um seinen Stand (einschließlich der Gänge) so schnell wie möglich zu beseitigen.
- Verpackungsmaterialien und Transportkisten
- Müll
- Verlängerungskabel
- Schutt
- Sollte der Teppichboden locker liegen oder eine Stolpergefahr darstellen, wenden Sie sich bitte umgehend an einen GES-Mitarbeiter
- Holzbretter mit hervorstehenden Befestigungselementen müssen aus den Durchgangsbereichen entfernt und sicher gelagert werden
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Unter KEINEN Umständen dürfen vom Aussteller Gasflaschen auf der Ausstellungsfläche mitgebracht werden.
Für Strohdächer und Sonnenschirme muss ein Brandschutzzertifikat bei den Sicherheitsinspektoren vorliegen.
Aussteller sind verpflichtet, pro 9 m² überdachter Fläche automatische Feuerlöschanlagen bereitzustellen.
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Aussteller mitdynamischen und statischen Geräten, dieohne Fahrer vorgeführt werden können, müssen dafür sorgen, dass das gesamte Gerät von einem geeigneten Absperrsystem umgeben ist.
Die Umzäunung muss der Norm ASTM F24 4/42 entsprechen. Die Umzäunung muss 42 Zoll hoch sein und darf keine Öffnungen aufweisen, die größer als 4 Zoll sind.
Der Abstand zwischen der Umzäunung und dem am weitesten entfernten Punkt der in Betrieb befindlichen Anlage muss mindestens 36 Zoll betragen.
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Jede dynamische Anlage muss mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sein. Diese Schilder sollten unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Eingang
- Ausgang
- Höhen- und Gesundheitsanforderungen
- Informationen zur Attraktion
- Name der Attraktion und individuell nummerierte Wagen
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Achten Sie auf korrekte Anschlüsse, die Verwendung von Steckdosenleisten, Verlängerungskabeln und die Nennleistung der Kabel. Eine „Reihenschaltung“ von Steckdosenleisten oder Kabeln ist nicht zulässig.
Ein Verlängerungskabel darf an die Stromquelle angeschlossen werden, wobei ein Mehrfachsteckdosenadapter in das Verlängerungskabel eingesteckt sein muss.
Es ist nicht zulässig, Mehrfachsteckdosenadapter an einen anderen Mehrfachsteckdosenadapter anzuschließen.
Bitte lesen Sieden Abschnitt „Elektrische Sicherheit“, um weitere Informationen zu induktiven Lasten, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Steckdosenleisten und zur ordnungsgemäßen Verwendung von Verlängerungskabeln zu erhalten.
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Alle Aussteller müssen vor Beginn der Messe dasSicherheitsformular für Publikumsbeteiligungenausfüllen, um anzugeben, ob sich im Stand dynamische oder statische Vorrichtungen befinden, die als Publikumsbeteiligung gelten würden.
Während der Messe
Alle ausklappenDas Personal, die Materialien und die Produkte der Aussteller müssen während der gesamten Dauer der Messe am Stand verbleiben. Den Ausstellern ist es untersagt, die Gänge aus irgendeinem Grund zu nutzen, auch nicht für Vorführungen ihrer Waren.
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Der Stand jedes Ausstellers wird jeden Morgen vor Messebeginn überprüft. Liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wird eine rote „CORRECTION“-Karte mit einer Beschreibung der potenziellen Gefahr angebracht. Dieses Problem muss vor Messebeginn behoben werden.
Betreiber von Fahrgeschäften sind verpflichtet, den Sicherheitsinspektoren eine tägliche Checkliste für ihr Fahrgeschäft vorzulegen sowie am Montag, dem Tag vor der Messepflicht, an einer obligatorischen Einweisung für Bediener teilzunehmen.
Es wird dringend empfohlen, dass jeder Betreiber einer dynamischen Attraktion von jedem Teilnehmer an der dynamischen Attraktion eine unterzeichnete Verzichtserklärung einholt und diese Unterlagen bis zum Ende der Veranstaltung oder auf Verlangen des Sicherheitsteams oder des IAAPA-Personals aufbewahrt.
Für „Dynamic“-Geräte sind ein angemessener Versicherungsschutz, Kopien aller Bedienungsanleitungen in den Akten des Sicherheitsteams, eine Checkliste für die tägliche Inspektion, eine tägliche Überprüfung durch das Sicherheitsteam sowie eine grüne „Dynamic“-Gerätegenehmigung erforderlich. Dieser Genehmigungsaufkleber muss für das Sicherheitsteam und das IAAPA-Personal gut sichtbar sein und ist im Sicherheitsbüro nummeriert und registriert.
Bei den statischen Geräten verläuft der Vorgang ähnlich, allerdings erhalten diese eine rote „Static“-Genehmigung. Auch dieser Genehmigungsaufkleber muss für das Personal gut sichtbar angebracht sein und dient als eindeutiger Hinweis darauf, dass KEINE Fahrgäste befördert werden dürfen.

Alle aufblasbaren Vorrichtungen, egal ob dynamisch oder statisch, MÜSSEN am Ende jedes Tages entleert werden.
Alle Gebläse müssen frei von Hindernissen sein, die den Luftstrom beeinträchtigen könnten. Es wird empfohlen, die Schalldämpferkästen für die Ventilatoren während der Messe offen zu lassen oder gar nicht zu verwenden.
Alle dynamischen aufblasbaren Objekte müssen gemäß den Herstelleranforderungen verankert bzw. beschwert werden.
Aussteller, die aufblasbare Objekte ausschließlich zu Ausstellungszwecken präsentieren, müssen alle Zugänge mit Netzen, Klebeband und/oder Beschilderungen absperren.
Fazit
Alle ausklappenIst etwas unklar? Fragen Sie bitte nach. Wenn es um die Sicherheit auf der Messe geht, gibt es keine falschen Fragen.
Die Sicherheitsinspektoren sind leicht zu erkennen und möchten Ihnen helfen, eine möglichst erfolgreiche Messe zu veranstalten! Falls Sie sie vor Ort an Ihrem Stand nicht antreffen, wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro.
Sollten Sie während der Planungsphase Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die IAAPA unter[email protected]oder an den Sicherheitsberater unter +1 (401) 743-2535 oder[email protected].
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