- For Attendees
Ein von einem Aussteller beauftragter Auftragnehmer (EAC) ist definiert als jeder Dienstleister, der kein offizieller Dienstleister der IAAPA Expo 2025 ist . Beispiele hierfür sind: Auf- und Abbau, I&D-Firmen, audio-visuelle Dienstleister, Floristen, etc. Offizielle Auftragnehmer müssen sich nicht als EAC bewerben. Aussteller, die ihren eigenen Stand aufbauen, gelten NICHT als EACs.
Alle EACs müssen sich sowohl bei der IAAPA als auch bei der GES registrieren lassen und jeweils eine gültige Versicherungsbescheinigung vorlegen, die sowohl den Anforderungen der IAAPA als auch der GES entspricht. Wenn sie sich nicht bei beiden registrieren lassen, hat das Personal nur mit Verzögerung Zugang zur Ausstellungsfläche.