Gesundheit und Sicherheit auf der IAAPA Expo Europe

Die IAAPA und das ExCeL London sowie die von ihnen beauftragten Vertragspartner verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um die höchsten Gesundheits- und Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten. Jeder ist dafür verantwortlich, stets sichere Arbeitspraktiken zu befolgen. Dazu gehört auch, dass jeder, der auf der Veranstaltung arbeitet, auch wenn er nicht Angestellter dieser Unternehmen ist, an seine Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit erinnert wird.

Als Aussteller, Auftragnehmer oder Beauftragter sind Sie nach dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von 1974 und allen seinen Bestandteilen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle von Ihnen beauftragten Personen wissen, dass sie für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Mitarbeiter verantwortlich sind und dass alle verwendeten Anlagen oder Arbeitssysteme, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, sicher und ohne Gesundheitsrisiken sind. Dazu gehört, dass alle Mitarbeiter Informationen, Anweisungen, Schulungen und Aufsicht erhalten, um nicht nur ihre eigene Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch die anderer Personen, die in der Nähe arbeiten oder sich dort aufhalten.

Nach den geltenden COSHH-Verordnungen (Control of Substances Hazardous to Health) sind Messestände ein Arbeitsplatz. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Ihr gesamtes Personal und Ihre Subunternehmer eine ausreichende Gesundheits- und Sicherheitsschulung erhalten haben und mit der richtigen Schutzkleidung und -ausrüstung ausgestattet sind, damit sie ihre Arbeit in sicherer Weise gemäß COSHH und dem Gesetz ausführen können.

Außerdem müssen Sie eine Kopie Ihrer eigenen Gesundheits- und Sicherheitspolitik, eine Risikobewertung für die durchzuführenden Arbeiten, eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung und eine Verfahrensanweisung für die durchzuführenden Arbeiten vorweisen können. Entsprechende Unterlagen für jeden von Ihnen beschäftigten Auftragnehmer können während der Ausstellung angefordert werden. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie eine Kopie der Gesundheits- und Sicherheitspolitik für jeden von Ihnen beschäftigten Subunternehmer haben, mit Ausnahme derer, die von den Veranstaltern beauftragt wurden.

Die IAAPA und ExCeL London sowie die von ihnen beauftragten Dienstleister verpflichten sich, gemeinsam die höchsten Gesundheits- und Sicherheitsstandards einzuhalten. Jeder ist dafür verantwortlich, stets sichere Arbeitspraktiken zu befolgen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass alle Personen, die bei der Veranstaltung tätig sind – auch wenn sie keine Mitarbeiter dieser Unternehmen sind –, an ihre Gesundheits- und Sicherheitspflichten erinnert werden.

Als Aussteller, Auftragnehmer oder Vertreter sind Sie gemäß dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von 1974 (The Health and Safety at Work Act 1974) und allen darin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet, sicherzustellen, dass alle von Ihnen beauftragten Mitarbeiter sich ihrer Verantwortung bewusst sind, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, für die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen aller Mitarbeiter verantwortlich sind und dass alle Anlagen oder Arbeitssysteme, die möglicherweise zum Einsatz kommen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, sicher sind und keine Gesundheitsrisiken bergen. Dies umfasst, dass alle Mitarbeiter Informationen, Anweisungen, Schulungen und Aufsicht erhalten, um nicht nur ihre eigene Gesundheit und Sicherheit, sondern auch die der anderen Personen zu gewährleisten, die in der Nähe arbeiten oder sich dort aufhalten.

Gemäß den geltenden COSHH-Vorschriften (Control of Substances Hazardous to Health) gelten Messestände als Arbeitsplatz. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Ihre Mitarbeiter und Subunternehmer eine ausreichende Gesundheits- und Sicherheitsschulung erhalten haben und mit der richtigen Schutzkleidung und -ausrüstung ausgestattet sind, damit sie ihre Arbeit auf sichere Weise gemäß den COSHH-Vorschriften und dem Gesetz ausführen können.

Sie sind außerdem verpflichtet, eine Kopie Ihrer eigenen Arbeitsschutzrichtlinie, eine Risikobewertung für die durchzuführenden Arbeiten, eine Bescheinigung über die Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Arbeitsanweisung für die durchzuführenden Arbeiten bei sich zu führen.  Während der Messe können entsprechende Unterlagen für jeden von Ihnen beauftragten Auftragnehmer angefordert werden. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Sie über eine Kopie der Arbeitsschutzrichtlinie für jeden von Ihnen beauftragten Subunternehmer verfügen, mit Ausnahme derjenigen, die von der IAAPA beauftragt wurden.

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