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Wichtige Informationen zur Ausstellung: Hier beginnen!

Wichtige Informationen zur Ausstellung
Alle erweiternNeues internationales Ausstellungszentrum Shanghai (SNIEC)
No.2345 Longyang Road,
Pudong New Area,
Schanghai, China
Wegbeschreibung
Standort der Messe: Hallen E1-E3, Ebene G
Ort der Registrierung: Südeingang Halle 1 Concourse, Ebene G
30. Juni - 03. Juli 2025 (Montag-Donnerstag) - Konferenz
01. Juli - 03. Juli 2025 (Dienstag-Donnerstag) - Fachausstellung
Farbe Gangteppich: TBC
Shell Scheme Teppichfarbe: TBC
Wichtige Informationen und Richtlinien (in alphabetischer Reihenfolge)
Alle erweiternReptilien, Fische, Vögel und andere Tiere dürfen das Zentrum nicht betreten, es sei denn, es handelt sich um zugelassene Ausstellungsstücke oder ihre Verwendung steht im Zusammenhang mit der Ausstellung. Der Aussteller muss dem IAAPA Show Management und SNIEC entsprechende Bescheinigungen vorlegen.
Die Tiere, die mit der schriftlichen Genehmigung von SNIEC in das Zentrum gelangen, müssen die Quarantäne-Inspektion durch die Abteilung für Gesundheit und Seuchenprävention bestehen, und der Aussteller muss sicherstellen, dass geeignete, von SNIEC genehmigte Präventivmaßnahmen für ihre Pflege und Kontrolle getroffen werden.
Bitte kontaktieren Sie das IAAPA-Showmanagement unter [email protected], um weitere Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Schwebende Ballons innerhalb des SNIEC müssen an einem festen Gegenstand "angebunden" bleiben und müssen vor dem Einzug der Veranstaltung vom SNIEC genehmigt werden. Mylar-Ballons oder Ballons aus elektrisch leitenden Materialien sind im SNIEC streng verboten.
Ballons müssen mit einem nicht brennbaren Gas aufgeblasen werden und die Hülle des Ballons muss aus feuerhemmendem Material bestehen. Der Ballon darf nicht an Feuerlöschgeräten oder -einrichtungen installiert oder befestigt sein oder diese behindern.
Das Ablassen von Luftballons im Zentrum ist verboten. Alle gewöhnlichen Luftballons müssen beim Verlassen des Zentrums mitgenommen werden. Wenn sie nicht entfernt werden, trägt der Aussteller die damit verbundenen Verluste oder Kosten für die Entfernung und ist für die Kosten verantwortlich, die mit der Entfernung von Ballons verbunden sind, die unter der Decke hängen oder gefangen sind. Bitte kontaktieren Sie das IAAPA Show Management unter [email protected], um weitere Informationen zu erhalten und eine Genehmigung zu beantragen.
Die allgemeine Hallenreinigung wird von SNIEC übernommen. Aussteller, die eine individuelle Reinigung ihres Standes wünschen (Reinigung der Tische, Abwischen der Stühle, Kehren des Standinneren), wenden sich bitte an Pico unter [email protected]. Alle Aufbauten, leeren Paletten, leeren Holzkisten, leeren Holzverschläge, Plastikkisten und Exponatverpackungen müssen von den jeweiligen Ausstellern und Serviceunternehmen entfernt werden. Für Aussteller, die das Material nicht entfernen, können Gebühren anfallen.
- Abgehängte Einbauten - Das Abhängen von Standeinrichtungen oder Beleuchtungseinrichtungen für Ausstellungsstände von der Deckenkonstruktion von SNIEC ist ohne vorherige Genehmigung von SNIEC nicht gestattet.
- Befestigungen am Boden - Befestigungen an der Bodenoberfläche zur Sicherung von Konstruktionen und ähnlichen Standausstattungen sind nicht gestattet. Schäden am Boden, die durch nicht genehmigte Befestigungen entstehen, werden von SNIEC auf Kosten des Lizenznehmers repariert.
- Befestigungen an Laufstegen, Deckenkonstruktionen, etc. - Es sind keine Befestigungen am Laufsteg oder an der Deckenkonstruktion erlaubt.
- Klebeband - Bei Verwendung von Klebeband zur Befestigung von Teppichen oder anderen Materialien auf den Böden muss das Klebeband nach der Benutzung ohne Beschädigung der Böden entfernt werden. Sollte die Bodenoberfläche beschädigt, markiert oder mit Klebebandrückständen versehen sein, wird SNIEC den Boden auf Kosten des Ausstellers reparieren oder reinigen.
- Nichts darf an Säulen, Wänden, Böden oder anderen Gebäudeteilen oder Möbeln angebracht, genagelt, geschraubt oder anderweitig befestigt werden.
Die Preise für Pico-Formulare sind in chinesischen Yuan (RMB) angegeben. Bei Unklarheiten über die Preisgestaltung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter, um die Währung zu überprüfen.
Der Einsatz und Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs (UAV) oder eines UAV-Systems im Zentrum ist verboten.
- Die Verwendung von Pappkartons als Teil von Exponaten oder Displays ist nicht gestattet.
- Stände mit Decke müssen mit einer automatischen Feuerlöschanlage pro 9 Quadratmeter überdachter Fläche ausgestattet sein
- Alle Dekorationen, Vorhänge, Schilder, Banner, akustische Materialien, Heu, Stroh, Moos, gespaltener Bambus, Kunststoffgewebe und ähnliche dekorative Materialien müssen zur Zufriedenheit des Zentrums schwer entflammbar sein. Segeltuch, Stoff, Pappe, Laub oder ähnliche brennbare Materialien müssen vollständig flammhemmend sein. Wachstuch, Teerpappe, Sisalpapier, Nylon und bestimmte andere Kunststoffmaterialien können nicht schwer entflammbar gemacht werden und dürfen daher nicht verwendet werden. Allen Materialien muss ein offizielles Zertifikat über die Feuerbeständigkeit beigefügt werden. Die verwendeten Vorhänge müssen schwer entflammbar (IFR) sein und mit einem gültigen IFR-Zertifikat versehen sein.
Die Bodentragfähigkeit der Ausstellungshalle beträgt 3,3 Tonnen pro Quadratmeter. Werden die Exponate mit vertikalen Schwingungselementen betrieben, ist die oberirdische Tragfähigkeit um mindestens 50% zu reduzieren. Auf den beiden Hauptkabelgräben der Ausstellungshalle dürfen keine schweren Gegenstände oder Konstruktionen aufgestellt werden.
Bevor Exponate mit Übergewicht in das Zentrum gelangen, muss der Aussteller die Genehmigung der IAAPA-Showleitung und von SNIEC einholen und SNIEC einen Routenplan vorlegen. Der Einsatzort wird von SNIEC beaufsichtigt und verwaltet. Fahrzeuge oder schwere Gegenstände dürfen keine Grabenabdeckungen innerhalb und außerhalb der Ausstellungshalle zerdrücken. Auf der Grabenabdeckung dürfen keine Standstützpunkte oder übergewichtige Exponate platziert werden.
- Güter, die direkt zum Messegelände transportiert werden, sollten NICHT früher als am 27. Juni vor der Aufbauphase in der Messehalle eintreffen. NUR APT Showfreight Ltd. (offizieller Spediteur und Abfertigungsagent vor Ort) ist vom Veranstalter ermächtigt, die Logistik vor Ort während des gesamten Messezeitraums zu verwalten.
- Nur dem offiziellen Spediteur ist es gestattet, mechanische Handhabungsgeräte wie Handschiebewagen, hydraulische Wagenheber, Palettenhubwagen, Gabelstapler usw. innerhalb der Laderampe des Veranstaltungsortes und in der Ausstellungshalle zu bedienen.
- Die Stände müssen spätestens am Montag, dem 30. Juni, um 17.00 Uhr aufgebaut und abnahmebereit sein, und die umliegenden Gänge müssen von Ausrüstungsgegenständen und Abfällen der Aussteller geräumt sein.
- Ein vorzeitiger Abbau von Ständen und Ausstellungsflächen ist strengstens untersagt. Bei vorzeitigem Abbau könnenGeldstrafen verhängt werden.
- Der Aussteller ist verpflichtet, die Ausstellungshalle und die Einrichtungen zu räumen und die Ausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm ursprünglich zur Verfügung gestellt wurde, normale Abnutzung ausgenommen. Falls die Ausstellungshalle oder die Einrichtungen nicht geräumt werden, sind IAAPA, APT und/oder Pico berechtigt, auf Kosten des Ausstellers alle Waren, Güter, Waren und das Eigentum des Ausstellers zu entfernen und einzulagern oder an den Aussteller zurückzugeben, es sei denn, das Versäumnis des Ausstellers ist auf ein Ereignis zurückzuführen, das sich der Kontrolle des Ausstellers entzieht, wie z.B. Streiks oder höhere Gewalt, und alle Waren, Güter, Waren und das Eigentum des Ausstellers als verlassenes und weggeworfenes Eigentum zu behandeln und zu entsorgen. IAAPA, APT und/oder Pico haften nicht für Schäden oder Verluste an solchen Waren, Gütern, Waren oder sonstigem Eigentum, die entweder im Zuge des Abtransports oder während des Transports oder durch die Entsorgung des Eigentums durch IAAPA, APT und/oder Pico entstanden sind. Der Aussteller stellt IAAPA, APT und/oder Pico hiermit ausdrücklich von allen derartigen Schadensersatzansprüchen gleich welcher Art und Beschaffenheit frei.
Es ist strengstens verboten, in China Spielautomaten und/oder Unterhaltungsgeräte herzustellen, zu verkaufen und auszustellen, die eine Glücksspielfunktion haben, wie z.B. die Rückgabe von Münzen, die Rückgabe von Punkten und/oder die Rückgabe von Stahlkugeln, um am Ende Geld zu tauschen.
Falls ein Aussteller plant, eine ähnliche Kategorie von Vergnügungsgeräten zur IAAPA EXPO ASIA 2025 zu verschiffen, reichen Sie bitte Ihre Exponatliste im Voraus bei APT Showfreight ein, damit diese überprüft werden kann. APT Showfreight wird von Fall zu Fall prüfen und die beste Lösung für alle Aussteller anbieten.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie, Videos, Bilder, Texte und andere Werbematerialien zu vermeiden, die Obszönität, Glücksspiel, Gewalt und andere illegale Aktivitäten fördern.
Bitte kontaktieren Sie den offiziellen Spediteur APT Showfreight für weitere Details zu den Einfuhrbestimmungen.
Alle Exponate oder Verfahren, die schädliche oder giftige Dämpfe, Abgase oder Rauch erzeugen, müssen so angeordnet sein, dass sie über ein wirksames Abgassystem verfügen, das ordnungsgemäß an die Abgasabsaugung der Ausstellungshallen oder an die Außenluft angeschlossen ist, und sie müssen gemäß den genehmigten Standorten aufgestellt werden. Vollständige Angaben über das Exponat oder den Prozess und das vorgeschlagene Absaugsystem sind Pico einen Monat vor dem ersten Öffnungstag der Ausstellung zur vorherigen Genehmigung vorzulegen. Pico kann einen Kostenvoranschlag für die Lieferung aller Materialien, die Installation und spätere Entfernung von Schornsteinen, Abluftkanälen, Absaugventilatoren usw. erstellen. Bitte kontaktieren Sie das IAAPA Show Management unter [email protected].
Basierend auf den Anforderungen der SNIEC müssen alle Exponate mit einem individuellen Nettogewicht von 1.000 kg und mehr bis zum 23. Mai die folgenden Informationen an APT Showfreight übermitteln, um eine Genehmigung zu erhalten:
- Abmessungen der einzelnen Maschinen
- Nettogewicht der Maschine
- Funktionsfähig - Ob die Maschine während der Ausstellung in Betrieb ist. Wenn ja, geben Sie die dynamische Belastung an, wenn die Maschine in Betrieb ist. Wenn nicht, geben Sie die statische Belastung an
- Stellfläche aller Maschinen. Steht die Maschine flach oder auf Rollen/Beinen? Wenn sie auf Rollen/Beinen steht, geben Sie bitte den Fußabdruck der Rollen/Beine an. Um die Belastung der Bodenplatte des Veranstaltungsortes zu prüfen, sind die Abmessungen, die mit dem Boden in Berührung kommen, am wichtigsten.
- Katalog/Spezifikationen/Zeichnungen vorlegen
- Standentwurf (Layout) mit Angabe der Position der Maschinen auf dem Stand und der Standnummer
Falls eine Stahlplatte am Veranstaltungsort für die Exponate erforderlich ist und/oder eine Bescheinigung eines professionellen Ingenieurs erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Exponate nicht in das Gebäude eingelassen werden, wenn die folgenden Angaben nicht fristgerecht bei APT Showfrieght eingereicht werden oder wenn die Exponate die Bodenbelastungskapazität des Veranstaltungsortes während der Prüfung vor Ort überschreiten. Einzelheiten finden Sie in den Versandanweisungen .
Die IAAPA hat für jeden Aussteller eine Basis-Haftpflichtversicherung mit einer Gesamtsumme von 2 Millionen US-Dollar und einer Summe von 1 Million US-Dollar pro Ereignis abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf 125 US-Dollar pro ausstellendem Unternehmen und müssen zusammen mit dem Vertrag des Ausstellers bezahlt werden. Damit ist jedes ausstellende Unternehmen abgedeckt, so dass es nicht erforderlich ist, der IAAPA ein individuelles Zertifikat mit Ausstellungsinformationen zur Prüfung vorzulegen. Die Aussteller sollten weiterhin ihre eigene Versicherung abschließen; dies ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz, den die IAAPA im Namen der Aussteller abschließt. Dies ist sowohl für den Aussteller als auch für die IAAPA ein zeitsparender Vorteil.
Jeder Aussteller, der ein Fahrgeschäft oder ein Gerät (gemäß ASTM 747-06) ausstellt, das die Teilnahme des Publikums zulässt, entflammbare Materialien verwendet oder Speisen oder Getränke serviert, bei denen es sich um eigene Produkte des Ausstellers handelt, muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. US$ und 2 Mio. US$ pro Schadensfall abschließen und der IAAPA bis zum 23. Mai 2025 eine Kopie dieser Bescheinigung über das Audience Participation Safety Form & Ride Registration oder per E-Mail an [email protected] zukommen lassen. Die COI-Versicherung sollte die folgenden Informationen auf der Bescheinigung enthalten: IAAPA, PICO IES GROUP (CHINA) CO., LTD, APT Showfreight Shanghai Co., Ltd, ihre Unternehmen, Tochtergesellschaften, Agenten, Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Freiwilligen und Angestellten sind für die IAAPA Expo Asia 2025, 27. Juni - 4. Juli 2025, zusätzlich versichert. IAAPA sollte der Zertifikatsinhaber sein. Die Adresse lautet 4155 West Taft Vineland Road, Orlando, FL 32837, Vereinigte Staaten.
Wenn Sie Hilfe beim Abschluss einer Zusatzversicherung benötigen, wenden Sie sich bitte an Star Xue von Lockton Companies (China) Insurance Brokers Limited unter +86 21 5081 2338 oder [email protected]
DieIAAPA bietet kostenloses Wi-Fi für alle Besucher an. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausstellung Internet benötigen, empfehlen wir Ihnen, hier eine festverdrahtete Leitung zu bestellen.
Personen, die Laserprodukte vorführen oder verwenden, wenden sich bitte an das IAAPA Show Management unter [email protected].
Für verschiedene Dienstleistungen wurden offizielle Auftragnehmer ernannt, um einen effizienteren und geregelten Auf- und Abbau zu gewährleisten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Liste der offiziellen Auftragnehmer. Sofern nicht anders angegeben;
- Aus Sicherheitsgründen darf nur der offizielle Auftragnehmer die Strom- und Druckluftversorgung sowie die Wasser- und Rohrleitungsinstallationen vornehmen.
- Die Aussteller können für die Gestaltung und den Bau ihres Standes einen eigenen Auftragnehmer beauftragen, der eine rückzahlbare Schadenskaution hinterlegen muss. Bei festgestellten Schäden werden Leistungen und Schadenersatz in Abzug gebracht. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite für nicht-öffentliche Auftragnehmer. Die Aussteller sind für die Einhaltung aller Regeln und Vorschriften durch die von ihnen beauftragten Unternehmen verantwortlich und haftbar.
- Die Aussteller sind verpflichtet, alle Formulare fristgerecht an die zuständigen Stellen zurückzusenden, andernfalls können die Dienstleistungen vor Ort nicht garantiert werden.
- Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Verträge zwischen den Ausstellern und den Vertragspartnern für Fahrlässigkeit oder Versäumnisse dieser Personen, ihrer Bediensteten und Vertreter.
- Ist ein mechanischer Umschlag innerhalb der Ausstellungshallen erforderlich, so werden nur die offiziellen Spediteure beauftragt.
Größere Malerarbeiten an Auslagen und Ausstellungsmaterialien sind im SNIEC nicht gestattet. Ausbesserungsarbeiten an den Auslagen und dem Ausstellungsmaterial sind jedoch in den Ausstellungshallen erlaubt, sofern diese Arbeiten nur während der Einzugsphase durchgeführt werden und alle Sicherheitsvorkehrungen und schützenden Oberflächenabdeckungen angebracht werden.
Zu diesen Vorsichtsmaßnahmen gehören:
- Streichen in einem gut belüfteten Bereich
- Verwendung von ungiftigen Farben
- Abdecken des Fußbodens mit Plastikfolien oder Abdeckplanen
- Keine Malerarbeiten in der Nähe der vertikalen Strukturen des SNIEC (z. B. Wände, Säulen)
- Kein Waschen von Farbmaterial innerhalb oder in der Umgebung des SNIEC
Die Verwendung von Sprühfarbe ist im SNIEC streng verboten. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden am SNIEC, die durch Malerarbeiten verursacht werden, und trägt die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Fläche.
Waffen, Gewehre, Munition, kontrollierte Messer, Sprengstoffe, Erdöl, radioaktive Stoffe, brennbare und explosive Stoffe, giftige und schädliche Stoffe sowie andere Stoffe oder Ausrüstungen, die die Sicherheit beeinträchtigen oder den Betrieb von SNIEC behindern könnten, dürfen nicht in das Zentrum gebracht werden.
- Die allgemeine Sicherheit wird von der Messeleitung vom Einzug bis zum Auszug gewährleistet. Aussteller und ihr Personal dürfen die Ausstellungshallen nach den offiziellen Öffnungszeiten nicht mehr betreten.
- Das gesamte Personal in den Messehallen muss zu jeder Zeit Ausweise tragen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie keine eigenen Mitarbeiter oder Mitarbeiter anderer Sicherheitsdienste für die Bewachung der Stände einsetzen dürfen. Wenden Sie sich an das IAAPA Show Management unter [email protected], wenn Sie eine individuelle Standbewachung vereinbaren möchten.
- Aus Sicherheitsgründen ist es strengstens untersagt, während der Messezeit Produkte in oder aus den Hallen zu bewegen.
- Weder IAAPA noch SNIEC sind in irgendeiner Weise haftbar oder verantwortlich für den Verlust oder das Verschwinden von Objekten, Gegenständen, Waren oder Materialien jeglicher Art von der Standfläche des Ausstellers oder aus der Ausstellungshalle, mit Ausnahme solcher Verluste oder des Verschwindens, die auf vorsätzlichen und unerlaubten Diebstahl durch Mitarbeiter des Verbandes oder von SNIEC zurückzuführen sind. Der Verband und SNIEC bieten bestimmte Sicherheitsdienstleistungen an, einschließlich der Beratung über Sicherheitsmaßnahmen, als Annehmlichkeit für die Aussteller, aber die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz des Standes, der Produkte und des Eigentums eines Ausstellers liegt allein beim Aussteller.
- Bringen Sie KEIN Fahrzeug mit, das nicht der Abgasnorm im Veranstaltungsbereich entspricht.
- Die Benzinmenge darf 1/8 des Tankinhalts nicht überschreiten.
- Die Menge an CNG oder LPG darf 10% des Tankinhalts nicht überschreiten.
- Der Kraftstofftank oder Gastank muss fest verschlossen sein.
- Die Batteriepole müssen während der Veranstaltung abgeklemmt sein.
- Der Motor des Fahrzeugs darf während der Ausstellung NICHT angelassen werden.
- Unter dem Fahrzeug muss eine Sperrholzplatte oder ein Teppich mit mindestens 10 mm Dicke verlegt werden, um das Gewicht zu verteilen und Ölflecken zu vermeiden.
- Wenn das Fahrzeug bewegt wird, sind Teppich oder Sperrholzplatten erforderlich, um den Hallenboden zu schützen.
- Der Aussteller muss den detaillierten Plan 15 Arbeitstage im Voraus bei SNIEC einreichen und vor der Durchführung die vorherige Genehmigung von SNIEC einholen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das IAAPA Show Management unter [email protected]
Gemäß den neuesten Vorschriften des Shanghai New International Expo Centre (SNIEC) wurde mit sofortiger Wirkung ein Warteschlangenmanagementsystem für einfahrende Fahrzeuge eingeführt. Alle Fracht- und Ausstellungsfahrzeuge müssen das für jede Ausstellung vorgesehene Zeitfenster für die Einfahrt einhalten, das Fahrzeug und die Daten des zugelassenen Personals im Voraus im Online-System registrieren und die Zahlung vornehmen. Das berechtigte Personal sollte den vom System generierten "Wartepass" aufbewahren, ihn auf A4-Papier ausdrucken und an der Frontscheibe des Fahrzeugs anbringen. Die Fahrzeuge dürfen nur gegen Vorlage dieses Ausweises zur angegebenen Zeit auf die vorgesehenen Parkplätze fahren.
Fahrzeuge, die keinen "Waiting Pass" haben oder außerhalb des auf dem "Waiting Pass" angegebenen Zeitfensters ankommen, dürfen nicht in die Umgebung des Shanghai New International Expo Centre einfahren und auch nicht auf den Straßen innerhalb dieses Bereichs parken oder warten. Andernfalls wird dies als Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet.
(Das Gebiet wird von den Grenzen der Yanggao Zhong Road - Luoshan Road - Longyang Road - Pujian Road - Yanggao Nan Road umschlossen)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an APT Showfrieght.