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Ausstellungsregeln und Strafen bei Zuwiderhandlung

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ausstellungsregeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie auf der IAAPA Expo Asia ausstellen. Bitte lesen Sie die Registerkarte Strafen, um sich über Geldstrafen und den Verlust der Betriebszugehörigkeit für diese und andere Regeln zu informieren. Die vollständigen Ausstellungsrichtlinien der Expo finden Sie unter IAAPA.org/ShowPolicies.

Handouts, Kataloge, Werbegeschenke, Gangaktivitäten

Ausstellerliteratur und gedrucktes Material, einschließlich Fachpublikationen, dürfen nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche eines Ausstellers verteilt werden und dürfen nicht in anderen öffentlichen Bereichen des Shanghai New International Expo Center (SNIEC) oder in den vertraglich vereinbarten IAAPA-Hotels erscheinen. Bestimmte Sponsoringmöglichkeiten sind von dieser Regel ausgenommen. Vorführungen, Verkaufsaktivitäten und Werbegeschenke müssen innerhalb der Standfläche des Ausstellers stattfinden. Wenn Besucher/Zuschauer in die Gänge oder benachbarten Stände drängen oder auf andere Weise den normalen Verkehrsfluss behindern, hat die Messeleitung das Recht, den Vorführbereich, der das Problem verursacht, einzuschränken, abzubrechen oder zu verlegen. Die Verteilung von Materialien und Verkaufsbemühungen dürfen nicht in den Gängen oder an einem anderen Ort außerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche stattfinden. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, jegliches Werbematerial, das außerhalb der vertraglich festgelegten Standfläche verteilt wird, zu entfernen und/oder die Personen, die das Material verteilen, aufzufordern, das Gelände zu verlassen. Straßenteams, mobiles Marketing, Flashmobs usw., die außerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche stattfinden, sind streng verboten. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, die Verteilung von Geschenken, Werbegeschenken oder ähnlichen Werbeaktionen zu verbieten, einzuschränken oder einzustellen.

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Roboter, Entertainer, Kostümfiguren, Fahrzeuge auf Rädern

Die Vorführung von Robotern, Unterhaltungskünstlern, kostümierten Figuren oder mechanischen Produkten muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche des Ausstellers stattfinden. Vorführungen jeglicher Art sind während der IAAPA Expo Asia in den Gängen oder in anderen öffentlichen Bereichen des SNIEC nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Entfernung des Roboters, Entertainers, der Figur oder des Fahrzeugs aus dem SNIEC für die Dauer der Messe.

Die Vorführung von Vergnügungsparkprodukten wie Kinderwagen, Carts, Buggys oder anderen Produkten oder Geräten auf Rädern muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche bleiben. Der Betrieb von Geräten auf Rädern in den Gängen oder in anderen öffentlichen Bereichen des SNIEC ist strengstens untersagt (ausgenommen sind zugelassene Rollstühle, Behindertenwagen und bestimmte zugelassene Ausstellungssponsoren). Jedes Gerät auf Rädern, das außerhalb der Standfläche betrieben wird, wird für die Dauer der Messe vom Messegelände entfernt.

Schallpegel

Die Aussteller müssen den Geräuschpegel an ihrem Stand während der Messe auf einem angemessenen Niveau halten. Die IAAPA behält sich das Recht vor, zu entscheiden, wann übermäßige Geräusche, Musik oder andere Ausstellungsaktivitäten die Fähigkeit anderer Aussteller, ihre Geschäfte zu tätigen, beeinträchtigen. Anhaltender Lärm sollte nicht höher als 75 Dezibel (db) sein, mit zeitweiligen Spitzen bis zu 85 db. Die Nichteinhaltung eines angemessenen Dezibelpegels (unter 75 db) kann dazu führen, dass das IAAPA Show Management einen angemessenen Pegel für einen bestimmten Aussteller festlegt. Der Dezibelpegel wird an allen Ausstellungstagen auf dem Messegelände überwacht.

Regeln für den Verkauf

Der Verkauf innerhalb Ihrer Ausstellungsfläche gegen Bargeld oder Kreditkarte, wenn der Käufer die Ware "mitnimmt", ist streng verboten. Ausstellerschilder, die den Verkauf von Ausstellungswaren zum Mitnehmen innerhalb des Standes anbieten, sind verboten. Aussteller dürfen nur Bestellungen für zukünftige Lieferungen entgegennehmen.

Untervermietung/Weiterverkauf oder Untervergabe von Ausstellungsfläche

Die Untervermietung oder Untervergabe von Ausstellungsflächen an andere Unternehmen ist strengstens untersagt. Die Anwesenheit von Personal von nicht angeschlossenen/nicht ausstellenden Unternehmen an einem Stand zum "Verkaufen" ist streng verboten.

Der Weiterverkauf von reservierter oder vertraglich vereinbarter Ausstellungsfläche ist untersagt und führt zum Verlust von gesammelten Prioritätspunkten und anderen Strafen. Den Ausstellern ist es untersagt, auf einer anderen als der vertraglich vereinbarten Fläche auszustellen.

Co-Locating Standfläche

Ein ausstellendes Unternehmen kann sich mit einem anderen Unternehmen zusammentun, wenn es zu 51 % oder mehr Eigentümer ist. Der Nachweis der Eigentumsverhältnisse muss der IAAPA vor der Zuweisung vorgelegt werden.

Der Stand eines ausstellenden Unternehmens muss mit dem Namen/Logo des Vertragsausstellers gekennzeichnet sein. Ein Nachweis des Kaufvertrags muss der IAAPA auf Anfrage vorgelegt werden.

Ein ausstellendes Unternehmen kann auf seinem Stand für ein Produkt/eine Dienstleistung eines Drittunternehmens werben, wenn es zumindest eine Minderheitsbeteiligung an dem Produkt/der Dienstleistung des Drittunternehmens hat oder ein Vertriebshändler für das Drittunternehmen ist. Nur das Produkt/die Dienstleistung des Drittunternehmens kann auf dem Stand beworben werden und darf nicht das einzige Produkt/die einzige Dienstleistung sein, für das/die geworben wird. Der Name/das Logo des Drittunternehmens darf nicht als Aussteller angezeigt werden.

Standbesetzung

Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeit der Messe intakt und mit Personal besetzt bleiben. Stände, die länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt bleiben, werden mit Strafen belegt. Mit dem Verpacken der Stände darf erst nach Messeschluss am Donnerstag, den 3. Juli um 15:00 Uhr begonnen werden. Das gesamte am Stand tätige Personal muss Angestellte des ausstellenden Unternehmens sein.

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Gesetzliche Bestimmungen für Produkte

Aussteller mit Produkten, deren Verkauf in bestimmten Ländern illegal sein könnte, müssen ein entsprechendes Schild auf ihrer Standfläche anbringen. Hersteller und andere Aussteller von Ausrüstungsgegenständen, die als Spielgeräte, Vorrichtungen oder andere Produkte angesehen werden können, sind dafür verantwortlich, dass sie solche Artikel in China legal ausstellen können.

Verstöße, Bußgelder und Verlust der Ausstellungsberechtigung

Die IAAPA wird nach eigenem Ermessen Strafen für Verstöße gegen Regeln und Vorschriften auf der Ausstellungsfläche während der IAAPA Expo Asia verhängen. IAAPA wird die Aussteller zweimal verwarnen (falls zutreffend) und dann eine angemessene Strafe verhängen. Sowohl das regionale Manufacturers & Suppliers Committee als auch IAAPA haben die Strafen im Voraus festgelegt, die von leicht (Einstellung der Produktvorführung) bis schwer (Verlust der Ausstellerpriorität, der Senioritätspunkte und einer Geldstrafe) reichen können.

Verstöße können jederzeit hinzugefügt oder geändert werden, wenn die IAAPA oder der Ausschuss dies für notwendig erachten. Zu den Strafen gehören unter anderem der Verlust von ein bis zehn Jahren Ausstellungspriorität, die Schließung des Standes, die Suspendierung des Ausstellers, Geldstrafen oder eine Kombination der aufgeführten Strafen. Bitte lesen Sie den Leitfaden für Ausstellerservices sorgfältig durch und wenden Sie sich an die IAAPA, wenn Sie Fragen zu den Ausstellungsregeln und/oder diesen Richtlinien haben.

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Verstößen gegen die Stand- und Sicherheitsvorschriften und die vorgeschlagenen Strafen, die verhängt werden können. Alle Gebühren sind in U.S.-Dollar angegeben. Wiederholte Verstöße aus früheren Jahren werden mit der doppelten Strafe und dem Verlust von Senioritätspunkten geahndet.

ZuwiderhandlungVerlust der Seniorität eines ExponatsGeldstrafe
Badge-Sharing oder Teilnehmer, der ein Aussteller-Badge trägtEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verspätetes Aufstellen des StandesEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verstoß gegen die GangordnungEin (1) JahrUS$250
Verspätete Einreichung von erforderlichen Dateien (Sicherheitsformular, Standplanformular)Ein (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verstoß gegen den Rücksprung/Sichtlinie des StandortsEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verstoß gegen doppelseitige BeschilderungEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verstoß gegen die HöheEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Unfertige oder unansehnliche Auslage, keine BodenabdeckungEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Markise/überhängende Standeinrichtung außerhalb der StandgrenzenEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Kunden im Gang aufgrund des StanddesignsEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Verkaufen auf dem MessebodenEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Produktabfälle oder -emissionen in GängenEin (1) Jahr250 US-DOLLAR
Fotografieren am Stand ohne Erlaubnis*Ein (1) Jahr250 US-DOLLAR
Aufbau/Aufbau während der MessezeitenZwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Minderjährige (unter 18 Jahren) Kinder im Stand während des Ein- oder AuszugesZwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Außerhalb des Standes ausgestellte und/oder verteilte Produkte und/oder Literatur (einschließlich Nebel, Laser, Konfetti usw.)Zwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Kostümfiguren außerhalb des Standes (nicht während des Transports)Zwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Untervermietung von Standfläche oder nicht genehmigte Co-LokalisierungZwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Verwendung von entflammbaren AusstellungsmaterialienZwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Unsichere Praktiken beim Einzug oder AuszugZwei (2) Jahre250 US-DOLLAR
Produktentfernung während der AusstellungstermineZwei (2) Jahre500 US-DOLLAR
Hospitality-Suiten oder Veranstaltungen außerhalb der Ausstellungsfläche während der Öffnungszeiten der AusstellungDrei (3) Jahre500 US-DOLLAR
Verstoß gegen die LärmvorschriftenDrei (3) Jahre500 US-DOLLAR
Vorzeitiger Abriss/Abbau oder Nichterscheinen**Drei (3) Jahre500 US-DOLLAR
Länger als 30 Minuten unbesetzter StandDrei (3) Jahre500 US-DOLLAR
Verstoß gegen die ASTM F24-Normen für Vergnügungsfahrten/GeräteZehn (10) Jahre1000 US-DOLLAR
Inbetriebnahme eines statischen Fahrgeschäfts ohne GenehmigungZehn (10) Jahre1000 US-DOLLAR
Nicht ordnungsgemäß montierte mechanische Geräte und Strukturen im AusstellungsbereichZehn (10) Jahre1000 US-DOLLAR

*Diese Strafe entfällt, wenn sie zur Dokumentation von Rechten an geistigem Eigentum verwendet wird UND nur dann, wenn der Anspruch des Unternehmens auf geistiges Eigentum (Beschwerde oder Verteidigung) von den IP-Mediatoren für gültig befunden wird.

**Zu den Verstößen gegen die Messe gehört auch die Stornierung von Ständen innerhalb einer Woche nach dem Einzugsdatum der ersten Messe.

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