- Für Teilnehmer
Für die Verteilung von Lebensmittel- und Getränkeproben innerhalb der Ausstellungshalle muss der Aussteller eine schriftliche Genehmigung von SNIEC und allen zuständigen Behörden einholen. Der Vertrieb und die Verkostung von Lebensmitteln und Getränken muss den allgemeinen Gesundheits-, Sicherheits-, Hygiene- und Sanitärstandards sowie anderen spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörden und von SNIEC entsprechen.