Für die Verteilung von Lebensmittel- und Getränkeproben innerhalb der Ausstellungshalle muss der Aussteller eine schriftliche Genehmigung von SNIEC und allen zuständigen Behörden einholen. Der Vertrieb und die Verkostung von Lebensmitteln und Getränken muss den allgemeinen Gesundheits-, Sicherheits-, Hygiene- und Sanitärstandards sowie anderen spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörden und von SNIEC entsprechen.

Im Folgenden sind die von SNIEC festgelegten Richtlinien für die Verteilung von Mustern aufgeführt:
  • Eine Produkthaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn im SNIEC Lebensmittelproben verteilt werden.
  • Alkoholische Getränke dürfen nicht als Proben abgegeben werden.
  • Die Lebensmittel müssen auf die von SNIEC festgelegte Weise entsorgt werden.
  • Für die Verteilung von Kostproben an den Ständen muss das Formular "Food Indemnity Form" ausgefüllt und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Messe zurückgeschickt werden. Bitte kontaktieren Sie das IAAPA Show Management unter [email protected].
  • Es dürfen nur Produkte abgegeben werden, die von der ausstellenden Firma oder von lizenzierten Quellen/Lieferanten hergestellt, verarbeitet oder vertrieben werden.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln ist auf eine Unze (1 oz.) begrenzt.
Kein Verkauf von Speisen und Getränken in der Veranstaltungshalle
  • SNIEC erlaubt den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken innerhalb der Veranstaltungshalle nicht, mit Ausnahme der unten aufgeführten spezifischen Produkte:
    • Instant-/Convenience-Produkte für den Verzehr außerhalb von SNIEC, wie z. B. Lebensmittelkonserven, Dosengetränke, H-Milch oder andere Produkte, die bereits in Verpackungen verpackt sind.
    • Lebensmittel, die gekocht und bereits verpackt sind, wie z.B. Würstchen, getrocknetes Schweinefleisch, Grieben usw.
    • Für den Fall, dass der Aussteller eine Produktverkostung ohne Verkaufsabsicht durchführen möchte,
    • Die Handlung muss den Regeln und Vorschriften entsprechen.
    • Alle oben genannten Fälle fallen unter die Befreiung von einer Konzessionsgebühr.
    • SNIEC erlaubt nicht den Verkauf von Speisen und Getränken, die Kochgeräte wie Öfen, Heizgeräte und Küchengeräte innerhalb der Veranstaltungshalle erfordern.
    • Für den Verkauf der oben genannten Speisen und Getränke müssen die Organisatoren und Aussteller die Genehmigung des Unternehmens einholen und sich streng an die Regeln und Vorschriften halten.
Kochbereich
  • Die Abteilung Veranstaltungsservice weist einen Kochvorbereitungsplatz außerhalb der Veranstaltungshalle zu. Die Aussteller und die beteiligten Personen dürfen nur auf dem zugewiesenen Platz kochen.
  • Der Aussteller muss 2 Reinigungskräfte pro Tag für die Reinigung dieses Kochbereichs einsetzen.
  • Aussteller und beteiligte Personen müssen Schäden und Schmutzflecken auf Teppich, Boden und Kochbereich verhindern, indem sie eine Bodenplane oder Plastikmatte zum Abdecken des Bereichs verwenden.
  • Die Größe der Bodenplane und der Kunststoffmatte muss mindestens 30 cm über die Kochfläche hinausgehen.
  • Stellen Sie KEINE Produkte, Ausrüstung oder Gegenstände außerhalb des Mietbereichs ab.
  • Bei Zuwiderhandlung wird SNIEC eine Verwarnung aussprechen, den Verkauf einstellen und anderen Veranstaltern ein Disqualifizierungsdokument ausstellen. Ein Aussteller, der gegen diese Vorschrift verstößt, kann in Zukunft nicht mehr an einer Veranstaltung von SNIEC teilnehmen.
Ausrüstung zum Kochen
  • Gas zum Kochen ist in der Veranstaltungshalle nicht erlaubt. Nur elektrische Geräte sind erlaubt.
  • Zum Aufwärmen sind im Veranstaltungsbereich nur elektrische Geräte und heißes Öl erlaubt.
  • Das Kochen innerhalb des Gebäudes ist nur durch Methoden wie Dämpfen, Kochen, Backen und Grillen mit elektrischen Geräten erlaubt.
  • Die Installation von Steckdosen und Beleuchtung für Kochgeräte liegt in der Verantwortung der Aussteller. Werkzeuge und Ausrüstung wie elektrische Leitungen und Steckdosen müssen dem Sicherheitsstandard entsprechen.
Sicherheitsausrüstung
  • Der Aussteller muss 1 Feuerlöscher (mindestens 9 lbs) pro 1 Standardstand (9 m²) bereitstellen
Geruchsintensive Produkte
  • Geruchsintensive Produkte wie fermentierte Produkte und Fische müssen in einem geruchsdichten Behälter aufbewahrt werden, damit der Geruch andere nicht stört.
Verpackung & Container
  • Verwenden Sie gemäß der Umweltpolitik KEINE Schaumstoffbehälter und bringen Sie diese nicht mit ins SNIEC.
Produkte Laden
  • Das Verladen von Produkten ist nur vor Beginn der Veranstaltung an jedem Tag oder gemäß einer speziellen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und SNIEC erlaubt.
  • Während des Verladens von flüssigen Produkten wie Sirup, Eis usw. muss der Aussteller Plastikmatten auf dem gesamten Weg vom Ladebereich bis zum Mietstand auslegen.
Reinigung:
  • Die Reinigung durch SNIEC umfasst nicht die folgenden Fälle
    • Lagerung und Umzug von Produkten, Geräten oder Gegenständen.
    • Ölflecken und Schmutz vom Kochen und Verkaufen von Speisen und Getränken.
    • Aufsammeln von Essensresten, Müll und Abfällen innerhalb des Standes.
    • Reinigung der Produkte, Ausrüstung und des Eigentums.
      • Aussteller und beteiligte Personen müssen den Servicebereich, wie z. B. die Speisekammer, den Zubereitungsbereich und den Bereich für Lebensmittelabfälle reinigen. Alle Stühle, Tische und andere Ausrüstungsgegenstände müssen in ihrem ursprünglichen Zustand an SNIEC zurückgegeben werden.
      • Auftragnehmer, Aussteller und beteiligte Personen dürfen Essensreste nicht in die Kanalisation entsorgen. Im Falle eines Verstoßes wird eine Strafgebühr erhoben, die von der Abteilung für Veranstaltungsdienste festgesetzt wird.
      • Auftragnehmer, Aussteller und Beteiligte dürfen Geschirr nur an dem dafür vorgesehenen Platz abwaschen.
Andere
  • Für alle Schäden, die im Veranstaltungsbereich, in der Speisekammer, im Vorbereitungsbereich, an der Bankettausrüstung, an Stühlen, Tischen und am SNIEC-Eigentum entstehen, müssen die Aussteller und die beteiligten Personen für die von der Abteilung für Veranstaltungsdienste festgesetzten Schadenskosten aufkommen.
  • Im Falle eines Brandes, der von den Ausstellern und den beteiligten Personen verursacht wird und der die Hilfe von externen Kräften (SNIEC-Personal, Polizei, Feuerwehr, Sanitäter, Behörden usw.) erfordert, müssen die Aussteller und die beteiligten Personen für alle Kosten der externen Kräfte aufkommen.
  • Die Abteilung für Veranstaltungsservice behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall zusätzliche Regelungen neben den oben genannten Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen.

Das Kochen auf dem Messestand ist ohne die Genehmigung von SNIEC nicht gestattet. Sobald die Genehmigung von SNIEC vorliegt, muss der Aussteller sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden eingeholt und an alle Beteiligten verteilt werden. Offene Flammen sind nicht erlaubt. Bitte kontaktieren Sie das IAAPA Show Management unter [email protected].

Versicherung

Wenn Ihr Unternehmen die Genehmigung erhalten hat, während der Expo Lebensmittel- oder Getränkeproben Ihres Produkts anzubieten, muss der Aussteller eine zusätzliche Versicherung abschließen, wie hier beschrieben:

Jeder Aussteller, der entflammbare Materialien verwendet oder Speisen oder Getränke serviert, die seine eigenen Produkte sind, muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. USD und 2 Mio. USD pro Schadensfall abschließen und der IAAPA bis zum 23. Mai eine Kopie dieser Bescheinigung per E-Mail an [email protected] zukommen lassen. Die COI-Versicherung sollte die folgenden Informationen auf dem Zertifikat enthalten: IAAPA, SNIEC, Pico IES Group (China) Co., Ltd. aPT Showfreight Shanghai Co., Ltd. und ihre Unternehmen, Tochtergesellschaften, Agenten, Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Freiwilligen und Angestellten sind für die IAAPA Expo Asia 2025, 1. bis 3. Juli 2024, zusätzlich versichert. IAAPA sollte der Zertifikatsinhaber sein. Die Adresse lautet 4155 West Taft Vineland Road, Orlando, FL 32837, Vereinigte Staaten.