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Richtlinien für die Gestaltung von Ständen/Displays auf der Expo Asia

Aussteller, die nur eine Roh-/Fläche oder ein spezielles Design anbieten, sowie Aussteller, die aufblasbare Produkte ausstellen, MÜSSEN Folgendes einreichen:
- Detaillierter Grundriss des Standes, einschließlich Standhöhe, Elektroinstallationen, Farben.
- Zu verwendende Materialien und audiovisuelle Geräte mit maßstabsgetreuen Abmessungen (nicht unter 1:100).
- Zeichnung(en) der Vorder- und Seitenansicht(en) mit Standhöhe.
- 3D-Perspektivzeichnungen.
- Höhenansichten, aus denen alle Abmessungen, Grafiken usw. klar hervorgehen.
- Statische Berechnungen/Zeichnungen zum Nachweis der strukturellen Stabilität, Gewichtsbelastungen, Farben und Details der für den Stand zu verwendenden Materialien usw.
- Feuerschutz und Brandschutz.
- Feuerhemmende Materialien müssen in Ihrem Standlayout deutlich vermerkt sein
Bitte beachten Sie, dass Aussteller, die nur einen Roh-/Flächenstand haben, eine Wand zwischen ihrem Stand und den benachbarten Ausstellern vorsehen müssen, die mindestens 2,5 m hoch sein muss. bei 3 m tiefen Ständen beträgt die maximale Höhe für Wände und Ausstellungselemente 2,5 m.
Die Standzeichnungen müssen bis zum 1. Mai 2026 online beim IAAPA Show Management eingereicht werden. Nach der Genehmigung durch die IAAPA wird die Zeichnung an Pico/ HKCEC zur Überprüfung und Genehmigung weitergeleitet. Jeder Aussteller, der versucht, ein Exponat ohne die Genehmigung der IAAPA oder des Gebäudes zu bauen, wird nicht zum Aufbau zugelassen oder gezwungen, seine Fläche zu schließen, bis der Entwurf genehmigt wurde. Darüber hinaus werden verspätet eingereichte Formulare mit einer Geldstrafe und/oder dem Verlust des Dienstalters belegt, wie hier beschrieben.
Alle Stände oder temporären Strukturen, die höher als 4,5 m sind, müssen unter der Aufsicht einer autorisierten Person/eines eingetragenen Bauingenieurs errichtet werden.
Darüber hinaus müssen alle Stände mit einer Höhe von 4,5 m oder mehr mit statischen Berechnungen entworfen werden und ihre Stabilität muss vor der Errichtung von einem zugelassenen Statiker überprüft werden. Die bevollmächtigte Person/der zugelassene Statiker muss auch die Stabilität der Stände oder temporären Bauten vor Ort überprüfen und HML vor dem ersten Tag der Öffnungsperiode einen Sicherheitsbericht vorlegen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Pico unter: [email protected].
Die Gebäudehöhe in den Ausstellungshallen
- Halle 5B, C, E&G beträgt
- 5mH für einstöckige Stände
- 7mH maximal für doppelstöckige Stände
- Halle 5D
- 3.5mH für eingeschossige Stände
Keine doppelstöckigen Stände
Exponateinbauten, Komponenten und angebrachte Kennzeichnungsschilder sind bis zu einer maximalen Höhe von 7 m für Rohbau-Stände (NUR Halle 5B, C, E & G) mit einer Tiefe von mehr als 3 m zulässig. Rohbau- und Rohflächenstände mit einer Tiefe von 3 m sind auf eine Höhe von 2,5 m begrenzt. Doppelseitige Schilder, Logos und Grafiken, die höher als 2,5 m über dem Boden sind, müssen 3 m von den benachbarten Ständen zurückgesetzt werden oder auf der dem benachbarten Stand zugewandten Seite abgedeckt/bearbeitet werden.
Aussteller können eine Abweichung von der Höhenregelung beantragen, wenn sie Produkte mitbringen, die über die Höhe des Bodens hinausragen, sofern die benachbarten Grundstücksgrenzen nicht blockiert werden. Abweichungen werden von Fall zu Fall geprüft und genehmigt. Bitte laden Sie das vorgeschlagene Layout bis zum 1. Mai 2026 online bei IAAPA Show Management hoch.
Hängeschilder sind in Ständen mit einer Größe von 6mx6m und mehr erlaubt. Die gesamte Beschilderung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Standfläche angebracht werden. Doppelseitige Schilder müssen mindestens 3 m von den benachbarten Ständen zurückgesetzt werden. Die Aufhängung erfolgt ausschließlich bei Pico und kann hier vereinbart werden. Hängeschilder dürfen nicht höher als 7 m sein (vom oberen Rand bis zum Boden).
In der Ausstellungshalle dürfen keine Gegenstände ohne Genehmigung aufgehängt werden. Es gibt zwei Reihen von Hebepunkten in der Dachbalkenposition der Ausstellungshalle. Die Abstände zwischen zwei Punkten sind je nach Halle unterschiedlich. Wenn Gegenstände mit Genehmigung von Partei A aufgehängt werden, darf die Tragfähigkeit jedes Hebepunkts 100 kg nicht überschreiten. Die Aufhängung und Demontage muss von Pico-Personal durchgeführt werden. Kein Hebepunkt darf zur Befestigung von mit dem Boden verbundenen Strukturen oder zum Anheben von Ausrüstungsgegenständen verwendet werden, noch darf er für bewegliche Gegenstände benutzt werden.
Bei Ständen, die sich in der Nähe der Hallenwand befinden, darf kein Hebepunkt in der Nähe der Hallenwand installiert werden, und der Teil, der sich nicht in der Nähe der Wand befindet, muss vor Ort festgelegt werden. Wenn die aufzuhängenden Gegenstände die Struktur der Ausstellungshalle oder die Sicherheit der Einrichtungen und Ausrüstungen beeinträchtigen können, wird der Antrag auf einen Hebepunkt nicht angenommen. Wird eine Monomerkonstruktion aufgehängt, ist Pico für die Installation des Hebepunkts und des Hebezeugs verantwortlich; die übrigen Arbeiten sind von der Baufirma auszuführen. Ohne die Zustimmung von IAAPA / HKCEC dürfen keine abgehängten Werbeträger und Strukturen über öffentlichen Flächen angebracht werden.
Aufhängung der Struktur: Jede aufgehängte Monomerkonstruktion darf nicht schwerer als 1.000 kg sein; bei Übergewicht muss die Konstruktion zerlegt werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Die Höhe der Aufhängung darf 8 Meter nicht überschreiten. Die aufgehängte Struktur muss aus einer zuverlässig verbundenen Metallstruktur bestehen, während keine reine Holzstruktur aufgehängt werden darf.
Aufhängung der Hissflagge: Die Oberkante und die Unterkante der Hissflagge müssen mit einem Metallrohr fest an der Flagge befestigt sein. Es ist ein einziges Metallrohr zu verwenden, und in der Mitte des Metallrohrs darf sich keine Bruch- oder Verbindungsstelle befinden. Ist die Fahne nicht breiter als 5 Meter und wiegt sie weniger als 20 Kilogramm, kann sie mit einem Baumwollseil aufgehängt werden. Wenn die Breite oder das Gewicht den begrenzten Bereich überschreitet, muss die Hissflagge mit einer Traverse befestigt und mit einer Winde aufgehängt werden.
Beschilderungen, die von unten getragen werden (nicht hängend), sollten die unter Höhenbegrenzung angegebene maximale Standhöhe nicht überschreiten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Pico unter: [email protected]
Alle Entwürfe und Pläne für doppelstöckige Stände müssen der IAAPA und Pico zur Genehmigung vorgelegt werden. Alle eingereichten Entwürfe müssen detaillierte Berechnungen von Fachingenieuren für die vorgeschlagene Struktur enthalten. Für alle überdachten Decken müssen zwingend mobile Kugelsprinkler pro 9 Quadratmeter überdachter Decke installiert werden.
Die überdachte Decke darf nicht mehr als 50 % der belegten Fläche ausmachen.
Bitte reichen Sie dieses Formular zusammen mit Ihrem Standplan ein.
Alle Ausstellungskomponenten müssen sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Fläche befinden. Nichts darf vom Boden aus in den Gang hineinragen oder in den Gang hängen. Dies gilt auch für die Verteilung von Materialien. Das Ausstellungspersonal muss innerhalb der Standfläche bleiben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Personal beim Verteilen von Material innerhalb des Standes bleibt.
Aussteller, deren Produkte Dämpfe, Gase oder Abfälle wie Nebel, Konfetti oder Seifenblasen erzeugen (aber nicht nur diese Beispiele), müssen diese Emissionen und Produkte innerhalb ihres Standes unter Kontrolle halten. Das bedeutet, dass alle Emissionen entlüftet, aufgefangen oder aufgefangen werden müssen, damit sie die benachbarten Stände nicht beeinträchtigen. Die Nichteinhaltung führt dazu, dass Ihr Produkt abgeschaltet und/oder Ihr Stand geschlossen wird. Die IAAPA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ausstellungen oder Aktivitäten zu verbieten oder zu schließen, wenn diese durch Lärm, Geruch oder andere störende Merkmale beeinträchtigt werden oder andere Aussteller oder Besucher beleidigen könnten.
Alle Stände, einschließlich Hüpfburgen, dürfen nur 75 % der vertraglich vereinbarten Fläche nutzen, wobei 25 % der Grundfläche ihres Standes frei bleiben müssen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Personal und Ihre Kunden genügend Platz haben, um sich innerhalb Ihres Standes aufzuhalten, damit die Gänge frei bleiben.
Alle Gebläse müssen nachts nach den täglichen Messezeiten ausgeschaltet werden, einschließlich des Einzugs, der Messezeiten und des Auszugs. Wenn sie eingeschaltet bleiben, werden sie nach den Öffnungszeiten der Messe von IAAPA-Sicherheitsinspektoren sofort und ohne Vorankündigung abgeschaltet. Die IAAPA übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden, die entstehen könnten.
- Alle Gebläse, die zu irgendeinem Zeitpunkt verwendet werden, müssen deutlich als UL- oder ETL-geprüft gekennzeichnet sein oder eine vergleichbare akzeptable Bezeichnung tragen. Alle Gebläse müssen über einen eingebauten thermischen Überlastungsschutz verfügen. (Die IAAPA hat das letzte Entscheidungsrecht über die Anerkennung vergleichbarer Bezeichnungen).
- Alle Gebläse müssen während des Tages regelmäßig vom Aussteller überprüft werden.
- Wie in den meisten Herstellerhandbüchern beschrieben, müssen Gebläse an eine GFCI-Steckdose angeschlossen werden.
- Die Sicherheitsinspektoren der IAAPA werden die Gebläse täglich überprüfen, um sicherzustellen, dass um die Gebläse herum ein ausreichender Lüftungsbereich vorhanden ist. Alle Gebläse müssen frei von Displays, Kisten und allem, was den Luftstrom zum Gebläse einschränken oder behindern könnte, gehalten werden. Unter oder neben einem Gebläse darf sich kein brennbares Material befinden.
- Alle Kästen oder Vorrichtungen, die zur Dämpfung des Gebläses verwendet werden, müssen für diesen Zweck entworfen und hergestellt worden sein und über ausreichend Platz und Belüftung für das Gebläse verfügen; außerdem dürfen sich keine anderen Gegenstände im Inneren des Gehäuses befinden. In der Box dürfen keine Verlängerungskabel aufbewahrt werden. Die IAAPA-Sicherheitsinspektoren haben das Recht, alle diese Boxen oder Geräte abzulehnen.
Alle Stände müssen mit Teppich oder einer anderen Form von Bodenbelag ausgestattet sein und dürfen keinen freiliegenden Boden haben. Teppichboden ist bei Shell Scheme Ständen inbegriffen. Bitte wenden Sie sich an [email protected] für Hilfe.
Aus Gründen der Zugänglichkeit und Sicherheit sollten Doppelböden nach Möglichkeit vermieden werden. Bitte lesen Sie hier die Anforderungen an Doppelböden.
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