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IAAPA Expo Asia – Medien
Hier finden Sie die neuesten Informationen, Pressemitteilungen und Ressourcen, die Ihnen bei der Berichterstattung über die Veranstaltung helfen. Schauen Sie bald wieder vorbei, um weitere spannende Ankündigungen und Materialien zu erhalten.

Die IAAPA-Pressestelle heißt Medienvertreter auf der IAAPA Expo Asia herzlich willkommen
Die IAAPA stellt den Mainstream-Medien und Fachmedien, die über die Freizeitparkbranche berichten, kostenlose Presseausweise zur Verfügung. Mit diesem Ausweis erhalten berechtigte Journalisten, Online-Medienvertreter, Influencer, Fotografen oder Kameraleute während der öffentlichen Öffnungszeiten Zugang zum Messegelände. Eine detaillierte Liste der berechtigten Personen finden Sie weiter unten.

Ressourcen der Pressestelle
Alle erweiternVon akkreditierten Medienvertretern auf der Messe wird erwartet, dass sie sich an die folgenden Richtlinien halten:
- Alle Medienvertreter auf dem Messegelände müssen ihre Presseakkreditierung jederzeit sichtbar tragen.
- Für alle Medieninterviews, die mit Unterstützung und in Abstimmung mit dem IAAPA-Team durchgeführt werden, ist eine Begleitung durch Mitarbeiter der IAAPA-Pressestelle auf dem Messegelände erforderlich, sofern nicht im Voraus etwas anderes genehmigt wurde.
- Interviews mit einem IAAPA-Sprecher sollten über das untenstehende Formular „Kontakt zur Pressestelle“ vereinbart werden.
- Pressevertreter dürfen nicht an Sonderveranstaltungen teilnehmen, für die eine separate Eintrittskarte erforderlich ist. Registrierte Pressevertreter, die über diese Veranstaltungen berichten möchten, müssen vorab eine Genehmigung der IAAPA-Pressestelle einholen.
- Pressevertreter dürfen an Fortbildungsprogrammen teilnehmen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Veranstaltung für Medienvertreter geschlossen ist. Akkreditierte Medienvertreter, die an einem Fortbildungsprogramm teilnehmen, sollten sicherstellen, dass ihr Ausweis sichtbar ist und sie sich zu Beginn der Veranstaltung als Medienvertreter ausweisen.
- Mitarbeiter aus den Bereichen Werbung und Vertrieb haben keinen Anspruch auf eine Presseakkreditierung.
Kriterien für Presseausweise:
Alle Anträge müssen einen Themenvorschlag oder einen Berichtplan enthalten
Zeitungen/Zeitschriften
Berechtigte Mitarbeiter: Herausgeber, Reporter (freiberuflich oder festangestellt), Redakteur, Fotograf
- Die Publikation sollte monatlich über ein Fachgebiet oder eine Branche berichten, die mit den Attraktionen oder der Reise- und Tourismusbranche in Zusammenhang steht.
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Presseakkreditierung können Angaben zur Auflage angefordert werden.
Radiosender
Berechtigte Mitarbeiter: Nachrichtenreporter, Nachrichtenredakteur, Moderatoren, stellvertretender Nachrichtenredakteur
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Presseausweise können Angaben zur Hörerzahl angefordert werden.
Fernsehen/Rundfunk
Berechtigte Mitarbeiter: Nachrichtenreporter, Nachrichtenredakteur, Moderatoren, stellvertretender Nachrichtenredakteur, Kameramann
- Die Zuschauerzahlen können im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Presseakkreditierung angefordert werden.
Digitale/Online-Medien
- Das Medienunternehmen sollte über einen Bereich oder eine Branche berichten, die mit der Attraktions-, Reise- oder Tourismusbranche in Zusammenhang steht.
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Presseausweise können Website-Analysedaten angefordert werden.
Unabhängige Blogs/Vlogs
- Das Medienunternehmen sollte über einen Bereich oder eine Branche berichten, die mit der Attraktions-, Reise- oder Tourismusbranche in Zusammenhang steht.
- Website-Analysedaten müssen zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht werden.
- Die monatlichen Seitenaufrufe sollten im Durchschnitt bei 10.000 liegen, um als teilnahmeberechtigt zu gelten
Influencer (Personen, die ausschließlich Inhalte auf Instagram, Facebook, Threads, TikTok, YouTube, WeChat, Rednote, Douyin, Weibo oder in einem Online-Blog veröffentlichen)
- Mindestens 10.000 Follower (oder weniger bei einem verifizierten Social-Media-Konto)
- Eine Interaktionsrate von 2–3 % ist erforderlich, um als teilnahmeberechtigt zu gelten
Bitte beachten Sie: Die IAAPA behält sich das Recht vor, Presseausweise oder Gästepässe jederzeit abzulehnen oder zu entziehen. Wenn Sie Fragen zu Presseausweisen haben, nutzen Sie bitte das untenstehende Formular „Kontakt zur Pressestelle“.
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