Tiere sind auf dem Gelände des Orange County Convention Center nicht gestattet, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit einer genehmigten Ausstellung oder gelten gemäß dem American with Disabilities Act (ADA) als Assistenztiere, die darauf trainiert sind, Arbeiten oder Aufgaben zum Wohle einer Person mit Behinderung auszuführen. Tiere zur emotionalen Unterstützung sind im Orange County Convention Center gestattet.
Tiere, deren Anwesenheit auf dem Gelände genehmigt ist, müssen die folgenden Richtlinien erfüllen:
- Die Tiere müssen während der Öffnungszeiten der Messe jederzeit innerhalb des Standbereichs bleiben.
- Tiere sind außerhalb des Standes oder in den Gängen nicht gestattet, es sei denn, sie werden vor der täglichen Messepflicht in die Ausstellungshalle gebracht und nach der täglichen Messeschließung aus der Ausstellungshalle entfernt.
- Die Tiere müssen jederzeit an der Leine geführt werden, sofern sie nicht in einem Gehege untergebracht sind.
- Tiere müssen in einem Gehege untergebracht sein, sofern sie nicht an der Leine geführt werden.
- Die Tiere müssen jederzeit unter ständiger Kontrolle stehen.
- Tierausstellungen sind in den mit Teppichboden ausgelegten Bereichen des Orange County Convention Center nicht gestattet.
- Der Besitzer oder Betreuer trägt jederzeit die volle Verantwortung für sein(e) Tier(e).
- Das Tier muss täglich über eine Laderampe ein- und ausgeführt werden.
- Das Tier darf niemals unbeaufsichtigt bleiben und muss täglich aus dem Ausstellungsbereich entfernt werden.
- Der Tierbetreuer bzw. -halter ist für die unverzügliche Beseitigung von Tierkot verantwortlich; der Bereich muss sofort gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Sollten Besucher mit dem Tier interagieren, empfiehlt die IAAPA dringend, dass der Teilnehmer eine Verzichtserklärung unterzeichnet. Je nach Tierart ist die Interaktion mit Besuchern möglicherweise nicht gestattet.
- Falls erforderlich, sollten im Voraus mit GES Vorkehrungen für Fahrzeuge getroffen werden, die für den Ein- und Auszug einer Tierausstellung benötigt werden, sei es innerhalb der Ausstellungshalle oder draußen an der Laderampe.
Die IAAPA muss im Voraus über jede geplante Ausstellung und/oder jede beabsichtigte Interaktion des Publikums mit Ausstellungen lebender Tiere informiert werden. Ein Antrag auf Genehmigung sowie ein detaillierter Zeitplan, der die Art der Tierausstellung und alle relevanten Informationen zum Auf- und Abbau sowie zur Ausstellung enthält, müssen im Voraus an[email protected] gesendet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an IAAPA unter [email protected]


