Platz Nur Stände Vorschriften
Wenn Sie einen "Space Only"-Stand gebucht haben, bedeutet dies, dass Ihnen eine leere Fläche auf der Ausstellungsfläche zugewiesen wird und Sie für alles andere selbst verantwortlich sind.
Missionsvision
Nur Stände im Raum

Wenn Sie einen "Nur-Flächen-Stand" gebucht haben, bedeutet dies, dass Ihnen eine leere Fläche auf der Ausstellungsfläche zugewiesen wird und Sie für alles andere selbst verantwortlich sind.
Bitte entnehmen Sie Ihrem Ausstellungsvertrag die Einzelheiten zu Ihrem Stand, einschließlich der Abmessungen und der Anzahl der erforderlichen Ecken/Wände usw. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Stand Sie gebucht haben, oder wenn Sie Ihren Stand aufwerten möchten, wenden Sie sich bitte an das Verkaufsteam.
Space Only Verantwortlichkeiten des Ausstellers

Die Aussteller sind für die Gestaltung und den Bau ihres Standes selbst verantwortlich.
Die IAAPA stellt keine Standausstattung oder Teppichböden für reine Flächen zur Verfügung.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Ihnen zugewiesene Fläche und den Standort zu prüfen, um kostspielige Anpassungen der Standstrukturen zu vermeiden. Wenn möglich, stellen die Organisatoren auf Anfrage detaillierte Standpläne zur Verfügung, auf denen die Position von Versorgungskanälen und Säulen angegeben ist. Kleinere Hindernisse oder Höhenbeschränkungen können nicht immer auf den Ausstellungsplänen angegeben werden.
Bei der Planung Ihrer Standgestaltung sind die in diesem Abschnitt enthaltenen Standbauvorschriften zu beachten. Um einen reibungslosen Ablauf der Messe zu gewährleisten, sollten alle Aussteller uns die von ihnen ausgewählten Auftragnehmer mitteilen. Auf diese Weise können wir ihnen alle zusätzlichen Informationen zukommen lassen, die sie benötigen.
Wenn Sie einen Auftragnehmer ausgewählt haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected] mit ihren Kontaktdaten. Wir werden Ihnen bei Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Standbauanträge

Platzgebundene Stände müssen bis Freitag, den 26. Juli 2024, detaillierte Standpläne einreichen .
Unser Team kümmert sich um den gesamten Prozess der Abnahme der Standpläne für die Veranstaltung, einschließlich der Bearbeitung aller Fragen, die Sie zu Ihren Standentwürfen haben.
Um Ihren Standentwurf abzusegnen, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen oder Ihrem Auftragnehmer, die Sie uns über das Standplanformular oder per E-Mail an [email protected]
- Vollständig dimensionierte Standpläne mit Aufrissen
- Anforderungen an das Rigging - falls erforderlich
- Statische Berechnungen - soweit erforderlich
- Verwendung von Hebezeugen/Bedarf an komplexen Hebevorrichtungen
- Risikobewertung für die Auf- und Abbauzeit
- Verfahrensanweisung mit Arbeitsschritten und -zeiten
- Bescheinigung der Haftpflichtversicherung Ihres Standbauers
Erst wenn wir alle Informationen erhalten haben, werden wir sie überprüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, bevor wir Ihnen eine Baugenehmigung erteilen. Die vollständigen Standbauvorschriften, die bei der Gestaltung Ihres Standes zu beachten sind, finden Sie im Ausstellerhandbuch. Bitte übermitteln Sie nach Möglichkeit alle Informationen für einen Stand in einer einzigen E-Mail.
Standbauordnung

Nachfolgend finden Sie die Standbauvorschriften, die bei der Gestaltung Ihres Standes zu beachten sind.
Wir haben verschiedene allgemeine Vorschriften hervorgehoben, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Standes behilflich sein können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine endgültige Liste von Vorschriften handelt. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers und seines Vertragspartners, sicherzustellen, dass sein Standentwurf allen geltenden Standbauvorschriften entspricht, die in den technischen Vorschriften des Veranstaltungsorts aufgeführt sind.
Die Nichteinhaltung der nachstehenden Vorschriften kann dazu führen, dass Ihre Baugenehmigung widerrufen wird und Änderungen am Standaufbau vor Ort vorgenommen werden oder der Stand vollständig entfernt wird.
Die technischen Vorschriften des Veranstaltungsorts können hier heruntergeladen werden
Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, alle Hindernisse für den Service zu beseitigen und seinen Stand für Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen. Wenn ein Aussteller eine Plattform auf seinem Stand hat, ist es eine angemessene Anpassung, eine Rampe in die Plattform innerhalb des Standes einzubauen. Unabhängig vom Inhalt des Standes muss dieser für alle zugänglich sein. Bitte beachten Sie bei der Gestaltung Ihres Standes die folgenden Punkte:
- Stände mit einer Fläche von 20 m² oder mehr und mit Plattformen, die mehr als 5 cm hoch sind, sollten eine Rampe in ihre Standgestaltung einbeziehen. Die Zugangsrampe darf die Grenzen der Standfläche nicht überschreiten.
- Stände mit einer Standfläche von weniger als 20 m² und einem Podest von mehr als 5 cm sollten ebenfalls einen Zugang zum Stand über eine Rampe haben. Es ist jedoch zulässig, für diese Stände eine tragbare Rampe zu verwenden, wenn innerhalb der Standfläche nicht genügend Platz vorhanden ist.
- Gemäß DB-SUA 1 dürfen die Rampen eine maximale Neigung von 10 % aufweisen, wenn sie weniger als 3 m lang sind, 8 %, wenn sie weniger als 6 m lang sind, und 6 % in allen anderen Fällen.
- Wenn es sich bei einem Stand um einen Doppelstockstand handelt, ist es wahrscheinlich nicht praktikabel, Aufzüge anzubieten. Stellen Sie daher sicher, dass alle Dienstleistungen für diejenigen, die sie benötigen, nach unten gebracht werden können.
- Bedientheken sollten einen niedrigen Zugang haben, der nicht höher als 760 mm ist, oder es sollte ein Schoßtablett vorhanden sein, um behinderten Menschen den Zugang zu erleichtern.
In bestimmten Bereichen des Veranstaltungsortes und für bestimmte Stände auf der Veranstaltung gibt es zusätzliche Bauhöhenbeschränkungen.
Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, zu prüfen, ob sein Stand davon betroffen ist. Bitte wenden Sie sich an: [email protected], um einen detaillierten Standplan für Ihren Standort zu erhalten.
Die maximale Gesamthöhe des Standbaus für eingeschossige Stände einschließlich der Verkleidung von Säulen beträgt 4 m ab Bodenniveau. Anträge auf Überschreitung dieser Höhe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie uns schriftlich und unter Beifügung vollständiger technischer Zeichnungen und statischer Berechnungen eingereicht werden.
Jede Konstruktion, die höher als 4 m ist, wird als komplexer Stand eingestuft und es können Gebühren für die bauliche Genehmigung erhoben werden. Die maximale Bauhöhe beträgt nach wie vor 6 m über dem Boden des Veranstaltungsortes. Es gibt jedoch einige Stände, bei denen die maximale Bauhöhe aufgrund von baulichen Einschränkungen oder IAAPA-Vorschriften niedriger ist.
Bitte beachten Sie, dass wir eine begrenzte Auf- und Abbaupacht haben. Alle Stände, die nur auf der Fläche aufgebaut werden, müssen innerhalb der veröffentlichten Zeiten abgebaut und entfernt werden. Reichen Sie Pläne für Stände, die länger als 4 m sind, nur dann mit einer ausführlichen Bauanleitung ein, wenn Sie glauben, dass dies in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass Stände mit einer Breite von 3 m oder weniger nur bis zu einer Höhe von 2,5 m gebaut werden dürfen, um den umliegenden Ausstellern entgegenzukommen.
Kabel, Leitungen und Stromschächte, die in für Besucher zugänglichen Bereichen auf dem Boden verlegt werden müssen, sind so zu verkleiden, dass Stolpergefahren und mechanische Beschädigungen vermieden werden. Außerdem muss eine gut sichtbare Beschilderung angebracht werden, die deutlich auf die Gefahren hinweist.
Die Kabel, Leitungen und Energierohre, die über den Gängen der Zugangswege verlaufen, müssen mit Drahtseilen in einer Höhe von mindestens 5 m über den für motorisierte Fahrzeuge zugänglichen Bereichen und in anderen Bereichen in einer Höhe von 3 m gesichert werden.
Kabel, Leitungen und Energierohre und die sie tragenden Drahtseile müssen, wenn sie senkrecht nach oben verlaufen, mit Seilen gesichert und in geeigneter Weise gegen Beschädigung durch Biegen über scharfe Kanten geschützt werden, z. B. durch Gummimatten zwischen Rohr und Kante.
Offene Schraubklemmen sind nicht zulässig. Alle Kabelabzweigklemmen müssen allseitig vollständig abgedichtet sein.
Darüber hinaus ist die Einhaltung der technischen Vorgaben der OVE R12-2-Richtlinie zum Brandschutz obligatorisch.
- Eine gute Belüftung ist wichtig, daher empfehlen wir Ihnen nach wie vor, keine festen Decken an Ihrem Stand zu haben.
- Aussteller können ihre Stände mit einer Decke abdecken, diese muss jedoch den neuesten technischen Normen entsprechen und mindestens die Klassifizierungen B-s1d0 und C-s1d0 (schwer entflammbar, raucharm und nicht schmelzend) erfüllen oder imprägniert sein, um sicherzustellen, dass sie nicht leicht brennt.
- Geschlossene Decken mit einer Grundfläche von mehr als 50 m² und einer maximalen Seitenlänge von 6 m erfordern die Installation von Rauchwarnsystemen mit Ton- und Lichtmeldern. Darüber hinaus ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass ein Brandwächter pro Halle eingesetzt wird, wenn diese Strukturen nicht besetzt sind.
- Geschlossene Decken von mehr als 150 m² oder einer Seitenlänge von mehr als 6 m müssen ebenfalls durch den Einbau von Sprinklern geschützt werden.
- Der Einbau und die Inbetriebnahme dieser Brandschutzmaßnahmen darf nur von einem autorisierten Vertragspartner - auf Kosten des baukostenzahlenden Auftraggebers - durchgeführt werden.
- Fliegende Bauten mit geschlossenen Deckenräumen bedürfen unabhängig von der Größe des Deckenraumes geeigneter Brandschutzvorkehrungen (Rauchmelder, Sprinkler, Brandwächter), sofern die Seitenwände weitgehend geschlossen sind
Bitte beachten Sie, dass Spanplatten, Spanplatten und Faserplatten niedriger Dichte (LDF) für den Bau und insbesondere für tragende Strukturen nicht geeignet sind. Der H&S-Manager und der Bauingenieur werden während des Aufbaus feststellen, welche Stände nicht den Anforderungen entsprechen, und alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor der Stand eröffnet werden kann. Bei Verwendung von Spanplatten ist ein massiver Holzrahmen erforderlich.
Sonderanfertigungen und/oder maßgeschneiderte Konstruktionen umfassen Elemente, die aus nicht modularem Material hergestellt wurden, z. B. Holzkonstruktionen und Exponate. Solche Gegenstände werden als "komplex" eingestuft, und es muss das im Abschnitt "Standpläne" beschriebene Verfahren für komplexe Strukturen befolgt werden, damit sie aufgebaut werden können.
Für alle Verbindungen und Anschlüsse müssen Schrauben verwendet werden. Schrauben sind für die Verbindung von Bauteilen nicht zulässig.
Zusätzliche Unterlagen müssen unter [email protected] und als Teil Ihrer Standplaneinreichung eingereicht werden:
- Konstruktionszeichnungen der Außen- und Innenkonstruktion sowie statische Berechnungen.
- Eine technische Beschreibung der verwendeten Materialien.
- Begründung für die Gewichtsberechnung der Punkte.
- Qualitätszertifikate für die Materialien.
- Begründung für die Revision von Motoren, Hebezeugen oder anderen Maschinen.
- Eine Beschreibung der Auf- und Abbauverfahren zur Vermeidung von Schäden an der Hallenstruktur oder von Gefahren für die Anlagen oder das Personal.
- Sollte die Genehmigung eines Ingenieurs erforderlich sein, werden wir Sie darauf hinweisen, und die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
- Aufbauten mit Branding zur Trennwand hin müssen mindestens 1 m von der Trennwand entfernt sein.
- Es liegt in der Verantwortung des Standbauers und/oder des Ausstellers, sich vor der Gestaltung des Standes zu vergewissern, ob es Beschränkungen beim Aufbau gibt.
Ein komplexes Bauwerk ist eine Konstruktion beliebiger Höhe, die normalerweise von einem Ingenieur entworfen wird und/oder bei der eine Risikobewertung ergeben hat, dass sie ein erhebliches Risiko darstellt. Die folgenden Bauwerke werden als komplexe Bauwerke eingestuft:
- Alle Überkopfkonstruktionen (einschließlich Torbögen) und alle Konstruktionen, die von der Hallendecke, von Kabinendecken und von speziell vorbereiteten Aufhängepunkten (usw.) abgehängt sind, mit Ausnahme von Dekorationsartikeln aus Stoff, die kein Risiko für Verletzungen, Tod oder die Gesundheit von Personen darstellen, sollten diese Artikel "herunterfallen".
- Doppelstockstände und öffentlich zugängliche, erhöhte Podeste, ausgenommen Podeste und Podien, die unter Verwendung zulässiger Podiumselemente errichtet wurden und die über Absturzsicherungen/Geländer bis zu einer Höhe von 0,8 m verfügen.
- Messestände und Traversen mit einer Höhe von 4 m oder mehr.
- Freistehende Säulen und freistehende Wände mit einer Höhe von 2,5 m oder mehr.
- Sonderkonstruktionen, für die unabdingbare Kenntnisse der Statik erforderlich sind - wie gespannte Seil- oder Kabelkonstruktionen, Kabelbrücken mit gespannten Seilen usw.
- Alles, was der Veranstalter als komplexes Bauwerk einstuft.
Falls erforderlich, sind die Behörden berechtigt, genauere Inspektionen zu verlangen.
Alle komplexen Konstruktionen müssen zusammen mit allen anderen Unterlagen zur Einreichung des Standplans und den Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusätzliche Unterlagen an [email protected] senden.
Die Verwendung von komprimierten Gasen wie LPG (Flüssiggas - Propan, Butan usw.) ist nur in Ausnahmefällen gestattet und muss als besonderes Risiko angemeldet werden.
Wenn Sie die Verwendung von Druckluft oder Gasen benötigen, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor der Messe an [email protected].
Komplexe Strukturen müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:
Projektentwurf, unterzeichnet und bestätigt von einem zertifizierten Techniker (eine Ermächtigungserklärung wird anstelle des Vermerks akzeptiert).
Die verspätete Einreichung von Details zu komplexen Ständen oder das Fehlen ausreichender Details, einschließlich statischer Berechnungen, führt dazu, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird.
Technische Zeichnungen: Grundriss- und Aufrisszeichnungen, einschließlich Angaben zu den Geländern und Treppen. Evakuierungs- und Brandmeldeplan für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 100 m².
Das Projekt muss Folgendes enthalten:
Risikobewertung: Bewertung der Risiken und Präventivmaßnahmen, die während des Auf- und Abbaus zu berücksichtigen sind. Verfahrensanweisung: Ein beschreibender und erläuternder Bericht über die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Strukturelle Berechnungen: Strukturelle Untersuchung von Stabilität und Widerstand.
Vorführungen an den Ständen während der Veranstaltung müssen sicher und ohne Risiken für Gesundheit und Sicherheit sein und gegebenenfalls durch eine Risikobewertung abgedeckt werden.
Alle Vorführungen und Arbeitsfahrgeschäfte müssen von der IAAPA im Vorfeld der Veranstaltung genehmigt werden.
Fahrgeschäfte, die in Betrieb sind, müssen vor Beginn der Veranstaltung vom TÜV abgenommen werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt und eine Inspektion im Vorfeld der Veranstaltung vereinbart haben. Klicken Sie auf Publikumsbeteiligung, um Ihr Formular auszufüllen.
Auf geteilten Flächen sind Sie für die Errichtung und Dekoration der Trennwände zu Ihrer Standfläche verantwortlich. Diese Wände müssen die gesamte Länge der geschlossenen Seite einnehmen und eine Mindesthöhe von 2,5 m haben.
Wände über 2,5 m Höhe müssen beidseitig verkleidet und verkleidet werden, wobei die Rückseite ab 2,5 m Höhe vom Aussteller/Auftragnehmer, der sie errichtet hat, dekoriert werden muss. Solche Wände, die auf benachbarte Stände blicken, dürfen nur in einer neutralen, einfarbigen Farbe ohne Logos oder Branding ausgeführt werden.
Die Mindesthöhe für Trennwände beträgt 2,5 m.
Sind an Ihrem Stand Türen vorhanden, müssen diese mit einer Sichtscheibe versehen sein.
Notausgangstüren müssen sich in Fluchtrichtung nach außen öffnen. Türen, die auf öffentliche Verkehrsflächen führen, müssen zurückgesetzt sein, d. h. sie dürfen nicht direkt auf einen Gang führen. Schiebetüren sind als Notausgangstüren nicht zulässig.
Wenn Sie den Aufbau eines Doppelstockstandes planen, informieren Sie bitte [email protected] so bald wie möglich, damit die notwendigen Informationen eingeholt werden können und Sie Unterstützung erhalten, um sicherzustellen, dass Sie das Projekt innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeiten abschließen können.
Bei staubverursachenden Tätigkeiten in den Hallen gilt eine Nulltoleranz, um zusätzliche Gefahren durch Husten zu vermeiden und den Reinigungsaufwand zu verringern. Jeglicher Staub muss an der Quelle mit mechanischen Mitteln abgesaugt werden. MDF- und Spanplatten dürfen vor Ort nicht bearbeitet werden, da der entstehende Staub gesundheitsgefährdend ist.
Wenn Sie einen Standbauunternehmer mit dem Bau Ihres Freiflächenstandes beauftragt haben, müssen Sie sicher sein, dass der Stand so konzipiert ist, dass er innerhalb der in diesem Handbuch angegebenen Zeiten aufgebaut werden kann.
Vorzeitiges oder verspätetes Arbeiten außerhalb des veröffentlichten Auf- und Abbauzeitplans ist nicht zulässig.
Nach Herstellung eines Stromanschlusses für elektrische Betriebsmittel durch einen zugelassenen Vertragspartner ist der Aussteller für den sicheren technischen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung der elektrischen Energieinfrastruktur verantwortlich.
Elektrische Anlagen, Teile, Komponenten und Systeme sind nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten und zu betreiben und müssen insbesondere den jeweils gültigen Bestimmungen der O-Normen des Elektrotechnikgesetzes (ETG) und der darin enthaltenen EN-Normen sowie der Elektrotechnikverordnung, insbesondere der Norm OVE 8101, entsprechen, wobei spannungsführende, elektrisch leitende Teile durch Abdeckungen und Abschlusstüren gegen direktes Berühren und elektrisch leitende Teile der DB-Tafeln durch Schutzeinrichtungen gegen indirektes Berühren zu schützen sind.
Elektrische DB-Platinen und angeschlossene untergeordnete Systeme sind so sicher wie möglich zu installieren und zu sichern, um den Zugang Unbefugter zu verhindern - z.B. Auslösesicherungen.
Falls erforderlich, müssen alle Stromkreise einer Anlage von Maschinen und Geräten, z. B. auf einem Messestand, an einen einzigen, leicht zugänglichen Hauptschalter vor Ort angeschlossen werden. Wenn ein einzelner Stromkreis eine normale Stromstärke von nicht mehr als 16 A hat, kann er über ein Steckersystem getrennt werden. Elektroinstallationen an den Anschlussstellen dürfen nur von autorisierten Fachleuten - dem offiziellen Elektroinstallateur der Veranstaltung - ausgeführt werden.
Alle Arbeiten an Netzanschlüssen dürfen ausschliesslich von autorisierten Fachleuten - dem offiziellen Elektroinstallateur der Veranstaltung - ausgeführt werden.
Alle für die Veranstaltung errichteten elektrischen Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme und dem ersten Gebrauch auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Die Prüfungen umfassen den Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung und den Nachweis des betriebssicheren Zustandes der elektrischen Infrastruktur (Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Gefahren durch direktes Berühren, Überspannungen, Überlastungen usw.), die Überprüfung der Systeme (Testauslösung der Sicherheitseinrichtungen) und die Messung der für die physikalische Sicherheit relevanten Werte (Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, Isolationswiderstand, elektrischer Kontaktierung usw.)
Die Prüfergebnisse und deren Umfang müssen in einem schriftlichen Bericht dokumentiert werden. Der Befund ist aufzubewahren und auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis der Prüfung ist den Veranstaltern und der RMW vor Inbetriebnahme der Netzspannung vorzulegen. Weigert sich der Aussteller, diesen Nachweis zu erbringen, kann der Auftragnehmer die Stromzufuhr zurückhalten und es können noch Gebühren anfallen.
Für die elektrische Infrastruktur ist der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters (RCCB) für einen normalen Fehlerstrom von 0,03A vorgeschrieben.
Alle Metallkonstruktionen, die so hohe Spannungen leiten können, dass sie im Falle eines Fehlers bei Berührung eine physische Gefahr darstellen, müssen elektrisch miteinander verbunden werden. Dies gilt auch für elektrisch leitende Dekorationsgegenstände, auf denen sich elektrisch betriebene Geräte befinden. Der gemeinsame Erdungsleiter muss mit dem Schutzleiter des verwendeten Netzanschlusses verbunden werden.
Alle elektrisch betriebenen Geräte und Gegenstände wie Scheinwerfer, Projektoren, Effektgeräte, Beleuchtungs-, Ton- und Videogeräte müssen unbeweglich und auf nicht brennbare Weise an den sie tragenden Strukturen befestigt (z. B. verschraubt) sein
Alle Leuchten und Lampenaufhängungen müssen daraufhin überprüft werden, dass sich die Leuchten oder Beleuchtungselemente nicht lösen oder herausfallen können und dass sie stabil genug sind, um das Fünffache des Gewichts der Leuchte (mindestens 10 kg) zu tragen, ohne sich aus ihrer ursprünglichen Position zu bewegen.
Auch wenn sie sich nicht in großer Höhe befinden, müssen alle von der Decke hängenden elektrischen Geräte, die mehr als 5 kg wiegen, von zwei voneinander völlig unabhängigen, nicht brennbaren Trägersystemen getragen werden. Jedes System muss in der Lage sein, das Gewicht des Geräts allein zu tragen. Sollte eines der Tragsysteme brechen, so darf dies keine wesentliche Veränderung der Lage des Geräts zur Folge haben.
Niedrige Beleuchtungselemente entlang der Gänge sind verboten, es sei denn, die verwendete Beleuchtung verursacht nachweislich kein Verletzungs- oder Schadensrisiko.
Alle aufgehängten elektrisch betriebenen Geräte, Dekorationen und Glasobjekte müssen fest gesichert sein, ebenso wie Glühfaden- und Leuchtstofflampen, die in einer Höhe von mehr als 4 m über dem Boden aufgehängt sind.
Der unterste Teil elektrischer Geräte über Gängen muss höher als 2,1 m über dem Boden sein. Wandleuchten können in niedrigeren Höhen angebracht werden, dürfen aber nicht in den Gang ragen.
Elektrische Geräte, die Wärme erzeugen, müssen so angebracht werden, dass sie keinen gefährlichen Hitzestau oder Brand erzeugen können. Sie müssen einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu ungeschützten, brennbaren Bauteilen, leicht brennbaren Lagergütern, Einrichtungsgegenständen, Materialien und Stoffen einhalten oder so abgeschirmt sein, dass keine der im Betrieb erreichten Temperaturen zu einer Verbrennung führen kann.
Niedervolt-Halogenleuchten müssen nach den geltenden speziellen Richtlinien für Lampen, Leuchten und Beleuchtungsanlagen - entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, z. B. ONORM O 1040 - gebaut, gewartet und betrieben werden.
Transformatoren müssen Einrichtungen enthalten, die eine Überlastung der Primär- und Sekundärseite verhindern. Der Überstromschutz im Transformator muss im Prüfbericht gesondert aufgeführt sein.
Bei Verwendung von Leuchtstoffröhren mit einer Nennspannung von mehr als 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfergebnisse des Errichters bzw. Herstellers vor der Endabnahme der Veranstaltung durch die Behörde dem offiziellen Auftragnehmer zu übergeben.
Die auf dem Messegelände verwendeten Gänge stellen das gesetzlich zulässige Minimum dar. Unter keinen Umständen dürfen Exponate, Standabdeckungen, Tische und Stühle usw. in die Gänge hineinragen. Halten Sie Ihre Exponate stets innerhalb Ihrer Standfläche.
Türen und Tore, die Teil eines Fluchtweges sind, müssen mit einem Sichtfenster in Sichthöhe versehen sein und so aufgehängt werden, dass sie in Fluchtrichtung geöffnet werden können und keine Stufen, Podeste oder Gänge berühren.
Erforderlichenfalls müssen die Türen so zurückgesetzt sein, dass sie nicht auf die erforderliche Breite eines Ganges oder eines anderen Fluchtweges hinausragen oder diese versperren. Diese Türen müssen frei von anderen Verschlüssen als Panikverschlüssen sein.
Überbrückungen und Teppiche über den Gängen sind nicht zulässig.
Lange Wandabschnitte entlang offener Standgrenzen sind nicht erwünscht und sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle unsere Aussteller die gleichen Chancen auf Begehung und Sichtbarkeit haben.
Bitte beachten Sie, dass alle für den Standbau verwendeten Materialien den technischen Vorschriften des Veranstaltungsortes entsprechen müssen. Insbesondere im Hinblick auf die Feuerbeständigkeit des Materials.
Alle Dekorationselemente müssen die gleichen Eigenschaften aufweisen wie die Bauelemente. Sie dürfen kein brennbares Material enthalten, wie z. B. Stroh, Holzspäne, Papierschnipsel, trockenes Laub usw.
Der Veranstalter, das H&S-Team und der Veranstaltungsort behalten sich das Recht vor, die entsprechenden Zertifikate für die in den Ständen oder für deren Dekoration verwendeten Materialien zu verlangen.
Brennbare Abfälle müssen sicher entsorgt werden und Kisten und Verpackungen dürfen nicht auf dem Stand gelagert werden.
Ausführliche Informationen über die Anforderungen an Rauchmelder und Feuerlöscher finden Sie in den technischen Vorschriften des Veranstaltungsorts.
Wenn Sie Gegenstände mit übermäßigem Gewicht ausstellen, informieren Sie bitte [email protected], um die Bodenbelastungen und andere Anforderungen zu prüfen.
Die Freiflächen sind nicht mit Teppichboden ausgelegt - die Aussteller müssen ihren eigenen Bodenbelag mitbringen - dies ist obligatorisch.
Aussteller mit angrenzenden Standblöcken dürfen keinen eigenen Teppich in den Gängen auslegen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung der Organisatoren vor.
Auf dem Boden des Ausstellungsgeländes darf nichts fest verankert werden.
Teppiche dürfen nur mit zugelassenem Teppichklebeband auf dem Boden des Veranstaltungsortes befestigt werden. Alle Teppichklebebänder müssen entfernt werden, und die Kosten für die Entfernung von Teppichklebebändern, die nach Beendigung des Abbaus auf dem Boden verbleiben, werden direkt an die Aussteller weitergegeben.
- Alle Takelagearbeiten müssen vom offiziellen Takelageunternehmer durchgeführt werden.
- Alle Arbeitsbühnen müssen ein Geländer, einen Mittelholm und ein Fußbrett haben. Werkzeuge müssen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, an Lanyards aufbewahrt werden.
- Statische und mobile Arbeitsbühnen müssen für ihren Zweck geeignet sein (siehe Arbeitsbühnen).
- Für die Auf- und Abbauphasen, in denen spannungsführende Kanten vorhanden sind, wird eine Richtlinie für Arbeiten an spannungsführenden Kanten durchgesetzt.
- Für die Arbeit an einer stromführenden Kante (vor dem Anbringen von Schienen) ist eine gesonderte Risikobewertung erforderlich. In solchen Fällen muss immer eine Absturzsicherungsausrüstung verwendet werden.
- Arbeiter, die in der Höhe arbeiten und nicht auf einer dafür vorgesehenen statischen Arbeitsplattform (z. B. Gerüst), müssen angegurtet sein.
- Arbeiter, die in der Höhe arbeiten, müssen einen geeigneten Kopfschutz tragen, z. B. eine Anstoßkappe.
- Der Zugang zu Bereichen in der Nähe muss kontrolliert werden, um zu verhindern, dass Personen versehentlich direkt unter hohe Arbeiten gelangen. Bodenarbeiter, die sich in der Nähe befinden, dürfen nicht direkt unter hohen Bauwerken arbeiten und müssen einen geeigneten Kopfschutz tragen, z. B. Schutzhelme.
Sollten Sie einen Gefahrstoff an Ihrem Stand haben, bitten wir um eine schriftliche Bestätigung an [email protected], damit eine schriftliche Genehmigung erteilt werden kann.
Gefahrstoffe dürfen nicht in die Hallen gebracht werden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Die Verwendung von Gefahrstoffen muss einer COSHH-Bewertung unterzogen werden. Der Aussteller muss die Verwendung oder Ausstellung von Gefahrstoffen als besonderes Risiko deklarieren.
Vor der Durchführung von Arbeiten muss eine Genehmigung für Heißarbeiten beim Büro des Veranstalters eingeholt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die vorherige Vorlage einer geeigneten und ausreichenden Risikobewertung und einer Verfahrensanweisung für die Tätigkeit mit dem Nachweis der Befähigung für die Verwendung von Spezialgeräten, eines geeigneten Arbeitsbereichs und der Zustimmung des Veranstaltungsorts.
Das Catering wird vom offiziellen Catering-Anbieter angeboten und kann an die Stände geliefert werden. Daher ist das Kochen an den Ständen und die Zubereitung von Lebensmitteln nicht erforderlich und daher sind Küchen nicht erlaubt, es sei denn, Sie bereiten Ihr eigenes Produkt zu - hierfür ist eine schriftliche Genehmigung von [email protected] erforderlich .
Im Interesse der gesamten Ausstellung kann es erforderlich sein, Teile eines Standes zu entfernen oder zu verändern. Wenn wir dies für notwendig erachten, muss dies auf Kosten des betreffenden Ausstellers geschehen. Der Ausstellungsplan kann nach dem Ermessen der Organisatoren geändert werden
Einige Stände haben Veranstaltungssäulen entweder auf dem Stand oder direkt davor. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers und des Auftragnehmers, zu prüfen, ob sein Stand davon betroffen ist, und einen Standplan anzufordern, aus dem die genaue Lage und die Abmessungen der Säule hervorgehen.
Einige Säulen haben Feuerstellen, die nicht abgedeckt werden dürfen. Wenn Sie einen Pfeiler vor Ihrem Stand haben, beachten Sie bitte, dass es nicht erlaubt ist, diesen zu verkleiden oder irgendwelche Gegenstände daran zu befestigen. Es gibt strenge Vorschriften für die Abdeckung dieser Säulen, daher ist es wichtig, dass Sie sich bei [email protected] erkundigen, ob Ihr Stand davon betroffen ist.
Pop-up-Stände dürfen nicht zur Bildung von Trennwänden auf reinen Flächen verwendet werden. Wenn Sie einen Pop-up-Stand in Erwägung ziehen, müssen Sie einen Rohbau-Stand kaufen oder Trennwände bauen.
Wenn Sie einen Podestboden an Ihrem Stand haben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine Rampe oder abgeschrägte Kanten einbauen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Die Mindestbreite einer Rampe sollte 1 m betragen und die maximale Steigung sollte 6 % betragen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, geriggte Gegenstände an Gegenständen zu befestigen, die auf dem Boden ruhen.
Verkleidete Beleuchtungsanlagen/Deckenkonstruktionen und alle anderen Einbauten müssen auf Plänen dargestellt und der Rigging-Abteilung mit Gewichtsangaben und Maßzeichnungen vorgelegt werden, damit ein Angebot erstellt werden kann.
Vollständige Maßzeichnungen sowohl der Außen- als auch der Innenkonstruktion müssen als Teil des Standplanverfahrens eingereicht werden. Sollte die Genehmigung eines Ingenieurs erforderlich sein, werden wir Sie darüber und über eventuell anfallende Kosten informieren.
Alle reinen Flächenstände oder Rohbaustände müssen eine vollständige Risikobewertung und eine Verfahrensanweisung für die Gestaltung, den Aufbau und die Einrichtung ihres Standes einreichen, wobei beide Dokumente zusammen mit den Standplänen eingereicht werden müssen.
Siehe Leitfaden und Musterdokumente
Die Aussteller müssen außerdem eine Risikobewertung für alle Aktivitäten vorlegen, die während der Öffnungszeit auf ihrem Stand stattfinden, und können nach Ermessen des Veranstalters auch eine Verfahrensanweisung für bestimmte Aktivitäten vorlegen.
Die Risikobewertung ist an [email protected] zu übermitteln
Verlangt ein Aussteller, dass die vorhandene Beleuchtung in der Halle ausgeschaltet wird, oder hebt der Standbau die Wirkung der vorhandenen allgemeinen Sicherheitsbeleuchtung auf, so ist der Aussteller verpflichtet, auf eigene Kosten eine zusätzliche, durch Akkumulatoren oder USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) gepufferte Sicherheitsbeleuchtung zu installieren, die ständig oder bei Bedarf betrieben werden kann.
Die Anlage ist mit Piktogrammen zu versehen und über Ausgängen, Notausgängen, in den Hauptzugangswegen der Menschenströme, Fluchtwegen und Richtungsänderungen bis zur Tür ins Freie zu installieren. Zusätzlich muss eine ausreichend starke (mindestens 1,5 Lux/m) "Anti-Panik"-Beleuchtung vorhanden sein, die mindestens eine Stunde lang Licht spendet.
Es ist nachzuweisen, dass der "gute" Zustand der zusätzlichen Sicherheitsbeleuchtung von einer beauftragten Person zu einem festgelegten Zeitpunkt (z. B. jeden Tag vor Veranstaltungsbeginn) kontrolliert und überprüft wird
Schilder und Grafiken dürfen andere Stände nicht überragen, wenn eine Trennwand vorhanden ist.
Werden beleuchtete Blenden an den Ständen verwendet, muss die Beleuchtung ausreichend sein, um nur die Blende zu beleuchten, und darf kein Licht auf benachbarte Stände abstrahlen.
Blinkende Lichter sind nicht erlaubt. Wir behalten uns das Recht vor, die Stromzufuhr zu beleuchteten Blenden zu unterbrechen, die unserer Meinung nach andere Aussteller belästigen.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug (einschließlich mobiler Ausstellungseinheiten, Wohnwagen oder Anhänger) an Ihrem Stand aufzustellen, bestätigen Sie bitte die Einzelheiten schriftlich an [email protected], damit eine schriftliche Genehmigung erteilt und Vorkehrungen für geeignete Anlieferungs- und Abholzeiten getroffen werden können.
Je nach Art, Alter und Verwendung des Fahrzeugs müssen Sie eine Reihe von Details bestätigen, und es kann auch eine separate Risikobewertung erforderlich sein, in der dargelegt wird, wie das Risiko des Mitführens und Ausstellens eines Fahrzeugs in der Halle kontrolliert wird.
Wenn ein Aussteller einen Stand aufbaut, der nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen des Veranstalters, des Veranstaltungsortes und den örtlichen Vorschriften entspricht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu ändern, abzureißen oder umzubauen, um ihn mit den Vorschriften und Anforderungen in Einklang zu bringen.
Wenn Sie beabsichtigen, an Ihrem Stand ein Wasserspiel aufzustellen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter [email protected] mit, damit wir eine schriftliche Genehmigung erteilen können.
Wasserspiele, die Nebel und Spritzwasser erzeugen, wie z. B. Springbrunnen, bergen das Risiko der Verbreitung von Legionellen in der Luft, die die Legionärskrankheit verursachen können. Jede derartige Einrichtung stellt ein besonderes Risiko dar, das eine separate Risikobewertung erfordert, in der detailliert dargelegt wird, wie das Risiko durch Wasseraufbereitung und -prüfung kontrolliert wird.
Aussteller und Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle Werkzeuge zweckdienlich und sicher zu verwenden sind.
Alle Maschinen oder Werkzeuge müssen die CE-Zulassung haben und mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen sein. Alle gefährlichen beweglichen Teile, wie z. B. Kreissägen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Die Verwendung von akkubetriebenen Werkzeugen wird dringend empfohlen, um Kabelschlepps und das Risiko elektrischer Gefahren zu verringern. Diejenigen, die netzbetriebene Werkzeuge verwenden, müssen sicherstellen, dass die Kabel nicht durch die Gänge gezogen werden. Alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte müssen einem geeigneten Prüfverfahren für ortsveränderliche Geräte unterzogen werden.
Das Arbeiten in der Höhe ist eine Tätigkeit mit hohem Risiko, und während des Auf- und Abbaus der Stände wird auf die Arbeitspraktiken besonders geachtet. Wenn möglich, sollten Arbeiten in der Höhe vermieden werden, und wenn sie unvermeidlich sind, sollten Arbeitsmittel oder andere Maßnahmen eingesetzt werden, um die Entfernung und die Folgen eines Sturzes zu minimieren, falls es zu einem Sturz kommt. Alle Arbeiten in der Höhe sind daher einer Risikobewertung zu unterziehen.
- Alle mobilen Hubarbeitsbühnen (MEWPS) müssen den LOLER-Vorschriften entsprechen und in den letzten 6 Monaten einer gründlichen Inspektion (T1) unterzogen worden sein.
- Alle Arbeitsbühnen müssen ein Geländer, einen Mittelholm und ein Fußbrett haben.
- Fahrbare Hubarbeitsbühnen müssen korrekt konstruiert sein. Fahrbare Hubarbeitsbühnen müssen für ihren Zweck geeignet sein.
- Die Ausleger müssen im richtigen Verhältnis von Höhe zu Breite verwendet werden (3,5 x kürzeste Basisbreite im Innenbereich und 3 x kürzeste Basisbreite im Außenbereich).
- Fahrbare Hubarbeitsbühnen dürfen während des Einsatzes nicht bewegt werden, und die Räder müssen blockiert sein.
- Leitern müssen mit Füßen versehen oder angebunden sein und gemäß den Richtlinien des Herstellers verwendet werden.
- Die Verwendung von Haushaltsleitern und -treppen ist strengstens untersagt.
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