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Nachstehend sind einige der wichtigsten Bereiche aufgeführt, auf die Sie aufmerksam gemacht werden müssen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: HSE National Information Line unter 08701 545 500.

Allgemeine Vorschriften

- Der für den Stand verantwortliche Aussteller sollte sicherstellen, dass eine angemessene und ausreichende Bewertung der Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durchgeführt wurde. Sie sollte sich auch auf Personen erstrecken, die nicht in seinem Arbeitsverhältnis stehen und die durch die Rolle, die das ausstellende Unternehmen im Rahmen der Ausstellung spielt (d. h. während des Aufbaus, der Tage der offenen Tür und des Abbaus der Ausstellung), entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. Eine solche Bewertung sollte aufgezeichnet und bei Bedarf überprüft werden.

- Es muss eine Person benannt werden, die für Gesundheits- und Sicherheitsfragen auf dem Stand verantwortlich ist. Die Kontaktdaten dieser Person sollten in Ihrer Risikobewertung aufgeführt werden

- Die Mitarbeiter sollten für ihre Tätigkeit geeignete Schutzkleidung tragen, die auch Augen-, Gehör-, Fuß- und Handschutz umfasst.

- Während der Auf- und Abbauzeit sollten Sie Ihre Mitarbeiter und Subunternehmer ständig daran erinnern, dass sie auf ihre eigene Gesundheit und Sicherheit und die der in ihrer Nähe arbeitenden Personen achten müssen.

- Sie müssen dafür sorgen, dass die tragbaren Elektrogeräte für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und dass die Schutzvorrichtungen und Staubauffangbeutel ordnungsgemäß angebracht und benutzt werden.

- Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Geräte einem PAT-Test unterzogen werden und dass die vorverdrahteten Geräte den örtlichen Vorschriften entsprechen, bevor sie vor Ort installiert werden.

- Sie müssen sicherstellen, dass tragbare Elektrowerkzeuge mit einer Mindestlänge an Anschlusskabeln verwendet werden und dass solche Geräte nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, wenn sie unter Spannung stehen.

- Elektrische Kabel dürfen keine Gänge, Durchgänge und Notausgänge kreuzen.
Jeder Arbeitsbereich muss frei von allgemeinen Abfällen sein, die eine Gefahr für das Personal darstellen könnten.

- Alle Geräte, die auf dem Stand vorgeführt (d. h. als Teil eines Exponats betrieben) werden, müssen in sich sicher sein und dürfen zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mitarbeiter oder Besucher darstellen. Bewegliche Teile von Maschinen und anderen Arbeitsgeräten müssen gemäß den britischen Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die für den Betrieb in einem industriellen Umfeld üblich sind, wirksam abgesichert sein.

Persönliche Schutzausrüstung

Alle Aussteller und Auftragnehmer müssen während des Auf- und Abbaus angemessene PSA tragen, d.h. HOHE SICHERHEIT und geeignetes Schuhwerk (HARTE Sohlen, keine offenen Zehen).

Diese werden vor Ort nicht zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie Ihre eigene Ausrüstung mit, da Personen, die keine geeignete PSA tragen, der Zutritt zu den Hallen verwehrt wird.

Schweres Heben

Wenn Sie große Gegenstände anliefern, stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese bewegen können, indem Sie sich entweder an DSV wenden, um einen Gabelstapler zum Abladen und/oder Anliefern der Gegenstände an Ihren Stand zu buchen, oder indem Sie Ihren eigenen Wagen bereitstellen, um die Gegenstände an Ihren eigenen Stand zu bringen. Sie dürfen keinen eigenen Gabelstapler mitbringen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, die Gegenstände transportieren, in der manuellen Handhabung geschult sind. Wenn ein Gegenstand zu schwer ist, heben Sie ihn nicht, sondern bitten Sie um Hilfe.

Baustellenordnung und Einweisung
CDM verpflichtet den Hauptauftraggeber, den Hauptauftragnehmer und den Hauptkonstrukteur sowie alle Auftragnehmer auf der Baustelle, die folgenden Sicherheitsgrundsätze anzuwenden.

- Beseitigung oder Kontrolle von Risiken, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist
- Sicherstellen, dass die Arbeit effektiv geplant wird
- Beauftragen Sie die richtigen Personen und Organisationen zur richtigen Zeit
- Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die richtigen Informationen, Anweisungen, Schulungen und Überwachungsmaßnahmen verfügen, um ihre Arbeit sicher und ohne Gesundheitsgefährdung ausführen zu können
- Systeme für die Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Auftragnehmern/Personen vor Ort einrichten
- Anhörung der Arbeitnehmer, um wirksame Maßnahmen für Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten.
- Alle erforderlichen Maßnahmen sollten immer vernünftig sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen.

Warum eine Baustellenordnung und Einweisung?

- Es ist eine erklärte Anforderung der britischen CDM-Vorschriften
- Das Gesetz verlangt von uns allen, dass wir sicher arbeiten
- Jeder von uns ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Jeder, der nicht sicher arbeitet, kann strafrechtlich verfolgt, mit einer Geldstrafe belegt oder sogar inhaftiert werden
- Jeder hat das Recht zu erwarten, in einer sicheren Umgebung zu arbeiten und ohne Verletzungen nach Hause zu gehen


Baustellen-Phasen
Der Veranstaltungszeitraum (Mietzeit) erstreckt sich von Samstag, 19. September, bis Freitag, 25. Mai, und ist in drei klare Phasen unterteilt . Achten Sie darauf, in welcher Phase sich die Baustelle befindet, wenn Sie vor Ort arbeiten:

Rot: Samstag, 19. September
Bernsteinfarben: Sonntag, 20. und Montag, 21. September
Grün: Dienstag 22. - Donnerstag 24. September bis 16 Uhr
Gelb: Donnerstag, 24. September von 1600 - 2000 Uhr
Rot: Freitag, 25. September bis 2000 Uhr

Achten Sie darauf, welche Arten von Unfällen auf dem Messegelände am wahrscheinlichsten sind. Zum Beispiel:
- Unfälle mit Fahrzeugen und mobilen Anlagen
- Stürze aus der Höhe/ von herabfallenden Gegenständen getroffen werden
- Unfälle mit Handwerkzeugen und Elektrowerkzeugen

Informieren Sie sich über die Einweisungen und Risikobewertungen Ihres eigenen Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen bei Ihrer Ankunft am Arbeitsplatz eine aufgabenspezifische Einweisung/einen Toolbox-Talk geben.
Sie müssen wissen, was in der Risikobewertung Ihres Arbeitgebers steht - und diese auf Ihre Arbeit anwenden.

Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften für das Messegelände
Neben der Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitgebers müssen Sie auch die folgenden Sicherheitsvorschriften auf dem Messegelände einhalten:

Befolgen Sie den Verhaltenskodex für Auftragnehmer und Arbeitgeber

- Achten Sie jederzeit auf Ihr Verhalten.
- Rauchen Sie nicht: Rauchen ist nicht erlaubt, auch nicht E-Zigaretten.
- Tragen Sie stets Warnwesten und geeignetes Schuhwerk.
- Achten Sie bei Ihrer Arbeit auf äußerste Sorgfalt und Rücksichtnahme. Trinken Sie keinen Alkohol: Alkohol ist auf dem Gelände nicht erlaubt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

- Bringen Sie einen Erste-Hilfe-Kasten mit.
- Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsdienst, der in der Halle verteilt ist.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

- Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber - vermeiden Sie Ausrutschen, Stolpern und Stürze.
- Sehen Sie etwas Unsicheres? - Kümmern Sie sich selbst darum, wenn Sie können, oder melden Sie es dem Büro des Veranstalters.
- Melden Sie Unfälle - auch kleinere -, denn dadurch können schwerwiegendere Unfälle verhindert werden.
- Wenn Sie jemanden sehen, der sich unsicher verhält, ist es Ihre Pflicht, dies zu unterbinden und Ihrem Vorgesetzten zu melden.
- Wenn Sie Zweifel haben, halten Sie an und fragen Sie Ihren Vorgesetzten.

Allgemeine Anforderungen auf dem Gelände

- Benutzen Sie die am Veranstaltungsort vorhandenen Toiletten und Handwaschgelegenheiten.
- Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist auf dem Gelände streng verboten. Es können stichprobenartige Tests durchgeführt werden.
- Überprüfen Sie die von Ihnen verwendete Ausrüstung, bevor Sie beginnen, und melden Sie etwaige Probleme sofort.
- Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Abfall zu entfernen und sicher zu entsorgen.
- Flüssige Abfälle dürfen weder in das Regenwasser noch in die Schmutzwasserkanalisation oder die Kanalisation gelangen.

Baustellenregeln für die Nutzung von Fahrzeugen und den Betrieb von mobilen Anlagen

Nur offizielle Vertragspartner dürfen Fahrzeuge und/oder mobile Anlagen auf dem Gelände betreiben.

Batteriebetriebene/elektrische Hubwagen sind nicht erlaubt

- Gültiger vollständiger Führerschein für die Art des verwendeten Fahrzeugs.
- Nachweis einer Schulung für die Art des verwendeten Fahrzeugs/der verwendeten Anlage sowie die Genehmigung des Arbeitgebers zum Fahren.
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Gelände.
- Anlegen der Sicherheitsgurte, sofern vorhanden.
- Keine Beförderung von Passagieren, es sei denn, für jede Person ist ein geeigneter Sitz vorhanden.
- Alle rückwärtsfahrenden Fahrzeuge haben einen Beifahrer.
- Alle Fahrzeuge, die rückwärts fahren, müssen einen Rückfahralarm haben, falls vorhanden.
- Passagiere dürfen NICHT auf Gabelstaplern oder Fahrzeugen befördert werden, wenn es keine Vorrichtung für einen Passagier gibt

Baustellenregeln für Arbeiten in der Höhe

- Vermeiden Sie nach Möglichkeit Arbeiten in der Höhe.
- Geeignete Türme, Leitern und Stehleitern müssen für den Zweck geeignet sein, sich in gutem Zustand befinden und sicher verwendet werden.

Baustellenregeln für die Verwendung von Elektrowerkzeugen

- Für die Verwendung aller Arten von Elektrowerkzeugen sind eine Schulung und die Genehmigung Ihres Arbeitgebers erforderlich.
- Gegebenenfalls sind Augen-, Gehör- und andere persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zu verwenden.
- Alle Heißarbeiten, die so viel Hitze erzeugen können, dass es zu einer Entzündung kommt, sind verboten. Dazu gehören Gas- oder Lichtbogenschweißen, die Verwendung von Flüssiggasbrennern oder Lötlampen, Heißluftabbeizer, Bleischweißen, Winkelschleifen, Im Zweifelsfall fragen!

Baustellenregeln für grundlegende PSA

- Das Tragen von Warnkleidung (ordnungsgemäß getragen) und Sicherheitsschuhen ist immer erforderlich.
- Andere PSA, z. B. Schutzhelme, werden gemäß Ihrer eigenen Risikobewertung getragen.

Disziplinarmaßnahmen in Bezug auf die Sicherheit

Sicherheit fällt in dieselbe Kategorie wie Arbeitsleistung und andere disziplinarische Fragen. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften führen zu einer Verwarnung der betreffenden Person und des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt ist. Wiederholte Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften können dazu führen, dass der Hauptkontaktgeber die Entfernung eines Auftragnehmers oder des Personals von der Baustelle verlangt.