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Verfahren zur Überprüfung von Beschwerden über den Verhaltenskodex

Missionsvision

Einreichung der Beschwerde

tech co

Jeder, der glaubt, dass ein IAAPA-Mitglied gegen den IAAPA-Verhaltenskodex verstoßen hat, kann bei der IAAPA eine schriftliche Beschwerde ("Beschwerde") einreichen. Beschwerden müssen unter Verwendung des Beschwerdeformulars für den Verhaltenskodex an den Hauptsitz der IAAPA gerichtet werden. Eine Beschwerde muss angemessen und objektiv sein und mit spezifischen Fakten und Unterlagen untermauert werden, die einen möglichen Verstoß gegen ein oder mehrere spezifische Merkmale des Verhaltenskodexes belegen. Die Person, die die Beschwerde einreicht, ist der "Beschwerdeführer" und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, ist der "Beschwerdegegner"

Jede ordnungsgemäße Beschwerde, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen eingereicht wird, wird dann an das IAAPA Governance Committee zur Prüfung weitergeleitet.

Überprüfung von Beschwerden

Legislative Meeting

Der Governance-Ausschuss prüft, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist. Stellt der Ausschuss fest, dass die Beschwerde keine ausreichenden Informationen enthält, um zu entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist, kann der Ausschuss den Beschwerdeführer auffordern, zusätzliche Informationen vorzulegen, und/oder der Ausschuss kann die Beschwerde durch Informationen ergänzen, die er im Rahmen seiner eigenen Untersuchung ermittelt. Hält der Ausschuss eine Beschwerde in irgendeiner Hinsicht für unzureichend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unzureichende Informationen oder einen trivialen oder folgenlosen angeblichen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, kann der Ausschuss die Beschwerde mit einer schriftlichen Mitteilung an den Beschwerdeführer abweisen. Bei der Beurteilung einer Beschwerde kann der Ausschuss auf die Ressourcen der IAAPA-Exekutive zurückgreifen.

Der Ausschuss wird keine Beschwerde berücksichtigen, die als Versuch eines Unternehmens oder einer Einzelperson angesehen wird, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Darüber hinaus gestattet die IAAPA keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die in gutem Glauben Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Kodex eingereicht haben. Jedes Mitglied, das Vergeltungsmaßnahmen gegen ein anderes Mitglied ergreift, weil es bekannte oder vermutete Verstöße gegen den Kodex gemeldet hat, kann aufgrund dieser Vergeltungsmaßnahmen als Verstoß gegen den Kodex angesehen werden.

Vor Beginn einer Überprüfung wird der Beklagte von der Beschwerde in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu antworten. Der Ausschuss kann nach eigenem Ermessen den Beklagten auch auffordern, sich vor dem Ausschuss zu der Beschwerde zu äußern, auch per Telefonkonferenz. Eine solche Telefonkonferenz wird kurz und nicht juristisch sein, ohne dass Anwälte im Namen des Beklagten vor dem Ausschuss sprechen, ohne juristische Schriftsätze und ohne Zeugen. Reagiert ein Beklagter nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist auf die Mitteilung oder verweigert er trotz angemessener Bemühungen der IAAPA die Zustellung von Mitteilungen der IAAPA, können die in der Beschwerde gegen den Beklagten erhobenen Vorwürfe als Tatsache angesehen werden. Kopien aller Eingaben des Beschwerdeführers oder des Beschwerdegegners werden allen Parteien zugestellt.

Die Beweislast für die Anschuldigungen in einer Beschwerde liegt beim Beschwerdeführer, der klare und überzeugende Beweise dafür vorlegen muss, dass ein IAAPA-Mitglied gegen den Verhaltenskodex verstoßen hat. Das Governance-Komitee kann zwar zusätzliche Informationen einholen, es ist jedoch nicht die Aufgabe des Governance-Komitees oder eines anderen Vertreters der IAAPA, Beweise außerhalb des vom Beschwerdeführer vorgelegten Falls zu finden.

Das Governance-Komitee trifft sich zu einer Exekutivsitzung, um über die Beschwerde zu entscheiden. Das Governance-Komitee entscheidet ausschließlich auf der Grundlage der vorgelegten Beweise, ob der Beklagte einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex begangen hat. Das Governance-Komitee erstellt eine kurze schriftliche Entscheidung, in der es seine Schlussfolgerungen und die Grundlage für seine Feststellungen darlegt. Wird ein Verstoß festgestellt, werden in der Entscheidung auch Sanktionen verhängt.

Empfiehlt das Governance-Komitee den Ausschluss des Beklagten aus der IAAPA-Mitgliedschaft, muss das Governance-Komitee dem Vorstand die Beschwerde, die Beweise und die Begründung des Governance-Komitees für den Ausschluss vorlegen, und der Vorstand trifft die Entscheidung. Der Ausschluss aus der IAAPA-Mitgliedschaft ist in Satzung 3.02 Ausschluss eines Mitglieds beschrieben. Alle anderen Maßnahmen liegen im Ermessen des Governance Committee.

Die endgültige Entscheidung des Governance-Komitees (bzw. im Falle des Ausschlusses von der Mitgliedschaft des Vorstands), einschließlich etwaiger Sanktionen, wird dem Beklagten und dem Beschwerdeführer innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Erteilung zugestellt.
Sanktionen
Die möglichen Sanktionen für Verstöße gegen den IAAPA-Verhaltenskodex lauten wie folgt:

  • Verweisungsschreiben mit Kopie in der Akte des Mitglieds.
  • Suspendierung oder Ausschluss vom Sponsoring bei der IAAPA.
  • Suspendierung oder Ausschluss von der Werbung bei der IAAPA.
  • Suspendierung oder Ausschluss von der Teilnahme an IAAPA-Ausstellungen, Konferenzen und/oder Fachmessen.
  • Suspendierung oder Ausschluss von der Teilnahme an IAAPA-Ausstellungen, -Konferenzen und/oder -Messen.
  • Ausschluss von der IAAPA-Mitgliedschaft.
  • Ausschluss von der IAAPA-Mitgliedschaft für eine vom IAAPA-Vorstand festgelegte Zeit (bis hin zu dauerhaft).

Nur die oben genannten Sanktionen können gegen ein IAAPA-Mitglied wegen eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex verhängt werden, und es können keine weiteren Sanktionen hinzugefügt werden. In der endgültigen schriftlichen Entscheidung des Governance-Komitees oder des Vorstands sind die Sanktionen, die für einen festgestellten Verstoß verhängt wurden, einschließlich des Zeitraums für eine etwaige Aussetzung oder einen Ausschluss, klar zu formulieren.

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