Einreichung einer Beschwerde
Jeder, der glaubt, dass ein IAAPA-Mitglied gegen den IAAPA-Verhaltenskodex verstoßen hat, kann bei der IAAPA eine schriftliche Beschwerde ("Beschwerde") einreichen. Beschwerden müssen an die IAAPA-Hauptgeschäftsstelle unter Verwendung des Beschwerdeformulars für den Verhaltenskodex eingereicht werden. Eine Beschwerde muss angemessen und objektiv sein und mit spezifischen Fakten und Unterlagen untermauert werden, die einen möglichen Verstoß gegen ein oder mehrere spezifische Merkmale des Verhaltenskodexes belegen. Die Person, die die Beschwerde einreicht, ist der "Beschwerdeführer" und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, ist der "Beschwerdegegner"
Jede ordnungsgemäße Beschwerde, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen eingereicht wird, wird dann an das IAAPA Governance Committee zur Prüfung weitergeleitet.
Prüfung der Beschwerde
Das Governance-Komitee wird feststellen, ob die Beschwerde tatsächlich begründet ist. Wenn das Komitee zu dem Schluss kommt, dass die Beschwerde nicht genügend Informationen enthält, um zu entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist, kann das Komitee den Beschwerdeführer auffordern, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, und/oder das Komitee kann die Beschwerde durch Informationen ergänzen, die es durch seine eigene Untersuchung erhält. Hält der Ausschuss eine Beschwerde in irgendeiner Hinsicht für unzureichend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unzureichende Informationen oder einen trivialen oder folgenlosen angeblichen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, kann der Ausschuss die Beschwerde mit einer schriftlichen Mitteilung an den Beschwerdeführer abweisen. Bei der Beurteilung einer Beschwerde kann der Ausschuss auf die Ressourcen der IAAPA-Exekutivmitarbeiter zurückgreifen.
Der Ausschuss wird keine Beschwerde berücksichtigen, die als Versuch eines Unternehmens oder einer Einzelperson angesehen wird, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Darüber hinaus gestattet die IAAPA keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die in gutem Glauben Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Kodex eingereicht haben. Jedes Mitglied, das Vergeltungsmaßnahmen gegen ein anderes Mitglied ergreift, weil es bekannte oder vermutete Verstöße gegen den Kodex gemeldet hat, kann aufgrund dieser Vergeltungsmaßnahmen als Verstoß gegen den Kodex angesehen werden.
Vor Beginn einer Überprüfung wird der Beklagte von der Beschwerde in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu antworten. Der Ausschuss kann nach eigenem Ermessen den Beklagten auch auffordern, sich vor dem Ausschuss zu der Beschwerde zu äußern, auch per Telefonkonferenz. Eine solche Telefonkonferenz wird kurz und nicht juristisch sein, ohne dass Anwälte im Namen des Beklagten vor dem Ausschuss sprechen, ohne juristische Schriftsätze und ohne Zeugen. Reagiert ein Beklagter nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist auf die Mitteilung oder verweigert er trotz angemessener Bemühungen der IAAPA die Zustellung von Mitteilungen der IAAPA, können die in der Beschwerde gegen den Beklagten erhobenen Vorwürfe als Tatsache angesehen werden. Kopien aller Eingaben des Beschwerdeführers oder des Beschwerdegegners werden allen Parteien zugestellt.
Die Beweislast für die Anschuldigungen in einer Beschwerde liegt beim Beschwerdeführer, der klare und überzeugende Beweise dafür vorlegen muss, dass ein IAAPA-Mitglied gegen den Verhaltenskodex verstoßen hat. Das Governance-Komitee kann zwar zusätzliche Informationen einholen, es ist jedoch nicht die Aufgabe des Governance-Komitees oder eines anderen Vertreters der IAAPA, Beweise außerhalb des vom Beschwerdeführer vorgelegten Falls zu finden.
Das Governance-Komitee trifft sich zu einer Exekutivsitzung, um über die Beschwerde zu entscheiden. Das Governance-Komitee entscheidet ausschließlich auf der Grundlage der vorgelegten Beweise, ob der Beklagte einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex begangen hat. Das Governance-Komitee erstellt eine kurze schriftliche Entscheidung, in der es seine Schlussfolgerungen und die Grundlage für seine Feststellungen darlegt. Wird ein Verstoß festgestellt, werden in der Entscheidung auch Sanktionen verhängt.
Empfiehlt das Governance-Komitee den Ausschluss des Beklagten aus der IAAPA-Mitgliedschaft, muss das Governance-Komitee dem Vorstand die Beschwerde, die Beweise und die Begründung des Governance-Komitees für den Ausschluss vorlegen, und der Vorstand trifft die Entscheidung. Der Ausschluss aus der IAAPA-Mitgliedschaft ist in Satzung 3.02 Ausschluss eines Mitglieds beschrieben. Alle anderen Maßnahmen liegen im Ermessen des Governance Committee.
Die endgültige Entscheidung des Governance-Komitees (bzw. im Falle des Ausschlusses von der Mitgliedschaft des Vorstands), einschließlich etwaiger Sanktionen, wird dem Beklagten und dem Beschwerdeführer innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Erteilung zugestellt.
Sanktionen
Die möglichen Sanktionen für Verstöße gegen den IAAPA-Verhaltenskodex lauten wie folgt:
- Verweisungsschreiben mit Kopie in der Akte des Mitglieds.
- Suspendierung oder Ausschluss vom Sponsoring bei der IAAPA.
- Suspendierung oder Ausschluss von der Werbung bei der IAAPA.
- Suspendierung oder Ausschluss von der Teilnahme an IAAPA-Ausstellungen, Konferenzen und/oder Fachmessen.
- Suspendierung oder Ausschluss von der Teilnahme an IAAPA-Ausstellungen, -Konferenzen und/oder -Messen.
- Ausschluss von der IAAPA-Mitgliedschaft.
- Ausschluss von der IAAPA-Mitgliedschaft für eine vom IAAPA-Vorstand festgelegte Zeit (bis hin zu dauerhaft).
Nur die oben genannten Sanktionen können gegen ein IAAPA-Mitglied wegen eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex verhängt werden, und es können keine weiteren Sanktionen hinzugefügt werden. Die endgültige schriftliche Entscheidung des Governance-Komitees oder des Vorstands muss die Sanktionen, die für einen festgestellten Verstoß verhängt wurden, einschließlich des Zeitraums für eine eventuelle Suspendierung oder einen Ausschluss, klar darlegen.
Einsprüche
Der Beklagte hat das Recht, gegen eine Entscheidung des Governance-Ausschusses oder, im Falle des Ausschlusses von der Mitgliedschaft, des Vorstands Berufung einzulegen. Die Berufung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Entscheidung beim Hauptsitz der IAAPA eingereicht werden. Die Berufung muss auf dem entsprechenden, von der IAAPA zur Verfügung gestellten Formular eingereicht werden und eine Erklärung enthalten, warum die Berufung berücksichtigt werden sollte.
Beschwerden werden vom Vorstand geprüft, mit der Ausnahme, dass im Falle einer Beschwerde gegen eine vom Vorstand getroffene Entscheidung über den Ausschluss von der Mitgliedschaft der Vorstand einen unparteiischen Ad-hoc-Prüfungsausschuss einberuft, der sich aus drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern zusammensetzt, um die Beschwerde zu prüfen.
Weder der Beschwerdeführer noch der Beklagte dürfen bei einer Berufungsprüfung anwesend sein, und keiner von beiden darf zusätzliche Informationen zur Unterstützung oder Anfechtung der Beschwerde vorlegen, die über das hinausgehen, was bei der ersten Prüfung vorgelegt wurde.
Bei der Überprüfung einer Beschwerde trifft der Vorstand bzw. das Beschwerdegremium eine Entscheidung, um: (i) die ursprüngliche Entscheidung zu bestätigen; (ii) die ursprüngliche Entscheidung zu ändern, auch durch die Einführung alternativer Sanktionen; oder (iii) die ursprüngliche Entscheidung aufzuheben und die Beschwerde zur erneuten Prüfung zurückzuschicken. Der Beschwerdeausschuss oder das Beschwerdegremium erlässt eine kurze, schriftliche Entscheidung, die allen Beteiligten zugestellt wird und gegen die kein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Beratungen
Ein Anwalt, der die IAAPA vertritt, kann bei allen Beratungen, die im Rahmen dieser Verfahren vorgesehen sind, anwesend sein und beratend tätig werden.
Für alle Maßnahmen des Governance-Ausschusses, des Verwaltungsrats oder eines Berufungsgremiums gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Eine Person, die Mitglied des Governance-Ausschusses, des Verwaltungsrats oder eines Berufungsausschusses ist, nimmt nicht an Beratungen oder Entscheidungen teil, die den Verhaltenskodex betreffen, wenn sie in der Vergangenheit oder gegenwärtig in einer bedeutenden familiären, geschäftlichen oder persönlichen/gesellschaftlichen Beziehung zu dem Beschwerdeführer oder dem Beklagten steht, basierend auf den von diesen offengelegten Informationen.
Endgültige Entscheidungen
Alle endgültigen Entscheidungen in Bezug auf Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden für einen Zeitraum von fünf Jahren in der Akte des betreffenden Mitglieds bei der IAAPA aufbewahrt und können im Zusammenhang mit jeder späteren Beschwerde, die während dieses Zeitraums gegen das betreffende Mitglied eingereicht wird, überprüft und berücksichtigt werden.
Austritt eines Mitglieds
Wenn ein IAAPA-Mitglied aus der Mitgliedschaft austritt, bevor eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Mitglied ergeht, wird das Verfahren zur Prüfung der Beschwerde ausgesetzt. Sollte das IAAPA-Mitglied zu einem späteren Zeitpunkt versuchen, der IAAPA wieder beizutreten, kann das IAAPA-Governance-Komitee entscheiden, die Beschwerde wieder aufzunehmen und zu bearbeiten.
HINWEIS: Die IAAPA ist nicht in der Lage, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu überwachen und maßt sich nicht an, eine der Parteien zu vertreten. Es handelt sich hierbei nicht um ein Gerichtsverfahren. Alle der IAAPA zur Verfügung gestellten Dokumente können jedoch von einem Gericht vorgeladen werden.