ALLE Aussteller, unabhängig von den Ausstellungsgegenständen, müssen bis zum 23. Mai 2025 das Online-Formular zur Sicherheit der Teilnahme des Publikums ausfüllen.

Definition Publikumsbeteiligung: Ein Produkt oder Gerät, das einen Teilnehmer durch einen festgelegten Parcours bewegt. Münzautomaten sind davon ausgenommen.