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Aufblasbarer Bereich Verfahren und Vorschriften

ALLGEMEINE LEITLINIEN
Alle erweiternAlle nachstehend aufgeführten Unterlagen müssen bis zum 7. Juni eingereicht werden
Aufblasbare Konstruktionen müssen den Vorschriften der UNE-EN 14960:2014 entsprechen, insbesondere in Bezug auf Ballastierung und Aussteifung. Weitere wichtige Punkte, die zu beachten sind:
Außenbereiche: Aufblasbare Strukturen, die im Freien aufgestellt werden, müssen ordnungsgemäß verankert werden, damit sie den Witterungsbedingungen (wie Wind oder Regen) standhalten. Eine ständige Überwachung ist erforderlich, um Unfälle aufgrund von Klimaveränderungen zu vermeiden. Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 38 km/h muss die Struktur abgebaut werden.
- Innenräume: In geschlossenen Räumen müssen Hüpfburgen so aufgestellt werden, dass die Brandgefahr minimiert wird und Notausgänge und Fußgängerwege nicht behindert werden. Außerdem müssen die Hüpfburgen den Brandschutzbestimmungen entsprechen (z. B. feuerfeste Materialien). Da einige der Hüpfburgen aus nicht feuerfesten Materialien bestehen, müssen die ausstellenden Unternehmen während der Ausstellungstage (Öffnungszeiten) einen Brandschutzdienst beauftragen und in der übrigen Zeit Feuerlöscher mit Ständern und Leuchtschildern bereitstellen.
Vor der Eröffnung der Veranstaltung muss eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Konstruktion vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss von einem Vertreter des für die aufblasbare Struktur verantwortlichen Unternehmens unterzeichnet werden.
- Das Format der Bescheinigung muss dervon der Fira de Barcelona zur Verfügung gestellten Vorlage entsprechen und muss zusammen mit der Bescheinigung vor dem 22. September eingereicht werden. Die Hüpfburgen auf der IAAPA Expo Europe 2025 werden jede Nacht gemäß den technischen Vorschriften des Veranstalters entleert.
Falls der Zugang zum Inneren der aufblasbaren Struktur erlaubt ist, stellen Sie Sicherheitspersonal und Mitarbeiter für die Zugangskontrolle zur Verfügung, um die Kapazität der Attraktion zu kontrollieren. Die Kapazitätskontrolle wird angezeigt, und die Zugangskontrolle wird von demselben Aussteller durchgeführt. Wenn ein Aussteller nicht bestätigen kann, dass dies von ihm selbst durchgeführt werden kann, muss er den Service über den Fira Store (ServiFira) buchen . Der Zugang zu den Hüpfburgen ist nur Ausstellern gestattet, die die unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Der Zugang zu den Hüpfburgen ohne diese Unterlagen ist strengstens untersagt, und es müssen zwei Absperrungen mit der Aufschrift "Zugang verboten" aufgestellt werden.
Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (unter Angabe der Aktivität und mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € pro Schadensfall).
Allgemeine Beschreibung jeder Attraktion oder Anlage, einschließlich:
o Eindeutige Identifizierung (Handelsname).
o Physikalische Beschreibung der Anlage (Maschinen, Abmessungen).
o Konstruktionsdetails und Nachweise für die Einhaltung der geltenden Vorschriften (Sicherheitssysteme, Brandschutz, Lärmschutz usw.).Bedienungsanleitungen und Bescheinigung über die Zulassung der Anlage (CE-Konformitätserklärung oder gleichwertige technische Unterlagen).
Jährliche Inspektionsbescheinigung der Anlage, ausgestellt von einem qualifizierten Techniker oder einem speziell zertifizierten Installateur.
Spezifische technische Bescheinigungen für die Montage und die Installationen vor Ort durch das technische Personal des Eigentümers der Attraktion, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Attraktion bestätigen.
- Bescheinigung über die Legalisierung der elektrischen Niederspannungsanlage, ausgestellt vom Ministerium für Arbeit und Industrie für mobile Fahrgeschäfte mit eigener Elektroinstallation (jährliche Bescheinigung).
- UNE-EN 14960:2014 - Sicherheitsanforderungen für aufblasbare Spielgeräte
Für die Einreichung von Dokumenten wenden Sie sich bitte an [email protected].
Nach der Zusammenstellung des Mobiliars muss der Aussteller nur noch die beiden erforderlichen Unterlagen (Bauzertifikat und Fira-Vorlage) für die Pre-Event
Zertifizierung.